RN/9
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Schönen guten Morgen! Herr Präsident! Frau Minister! Eine kleine, kurze, prägnante Frage:
„Warum befürworten Sie die Beibehaltung von Sozialabgaben auf Trinkgelder, obwohl dadurch Arbeitnehmern ein Teil der finanziellen Anerkennung für guten Service entzogen wird?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Beginnend darf ich sagen – und ich glaube, das ist in dieser Trinkgelddiskussion ein wesentlicher Punkt –: Der Erfolg der Branche hängt vom starken Einsatz der Beschäftigten ab. In der Gastronomie wird immer wieder das Argument gebracht, dass die niedrigen Grundgehälter kein Problem sind, da die Beschäftigten ohnehin ein hohes Trinkgeld bekommen. Das mag für die Beschäftigten in einfachen Zeiten kein Problem sein, aber wie schaut es denn in der Absicherung im Krankheitsfall, beim Wochengeld, bei einer Invaliditätspension oder bei Arbeitslosigkeit aus? Wenn das Trinkgeld nicht in die Bemessung dieser Leistungen einfließen kann, so verwehrt man den Betroffenen lebensstandarderhaltende Sozialleistungen.
Lassen Sie mich ein Beispiel geben: Eine Kellnerin hat einen Schlaganfall, ein ganz, ganz trauriger Umstand, und kann ihren Job nicht mehr ausüben. Ihre Invaliditätspension wäre ohne die Einbeziehung der Trinkgelder wesentlich geringer.
Ich darf daran erinnern, vor solch einer Situation stand die ganze Gastronomiebranche schon einmal, und zwar in der Pandemie, und ich kann mich sehr gut erinnern, wie wir damals die Coronakurzarbeit entwickelt haben. Für die Beschäftigten in der Gastronomie war das ein echtes Problem, weil die Grundeinkommen so gering waren, dass wir zusätzlich noch eine Ersatzleistung für die Beschäftigten schaffen mussten.
Das heißt, das Trinkgeld ist in dem Bereich ein solch wesentlicher Bestandteil, weil die Grundeinkommen so gering sind.
Abgesehen von der neuen Trinkgeldregelung wird heute auch der Entwurf über die Errichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds im Nationalrat eingebracht. Der Fonds ist ganz, ganz wichtig, um die Beschäftigten in der Qualifizierung zu unterstützen und zu schauen, wie man die Beschäftigten ganzjährig in der Gastronomie halten kann. Das werden die wichtigen Punkte sein. Ich glaube, das ist auch ein Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung für die Beschäftigten in diesem Bereich.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?
RN/9.1
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Frau Minister. – Wir sehen das natürlich diametral anders.
Jetzt hätte ich noch eine Frage an Sie, Sie können auch gerne schätzen, wenn Sie es nicht genau wissen, ungefähr zu schätzen, wird ja gehen: Was schätzen Sie, wie hoch der Anteil dieser Trinkgeldpauschale in Prozenten ist, der dem Mitarbeiter, der Kellnerin, dem Kellner, in sein Pensionskonto fließt, und wie hoch der Prozentsatz ist, der ins allgemeine Budget hineinfließt, mit dem wir alles mitfinanzieren, Asylanten und Sonstiges? Können Sie ungefähr dieses Verhältnis in Prozenten abschätzen, oder soll ich Ihnen helfen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sie werden verstehen, dass Sie von mir keine Schätzungen hören werden. Das ist ganz klar. Um Schätzungen geht es nicht in der Politik, sondern um Sachpolitik, um Fakten – nicht um Schätzungen. Also das wäre wirklich unseriös und das werde ich auf keinen Fall tun. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Herr Präsident, das ist keine Antwort!)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage ist beantwortet. Die Wertung obliegt ganz Ihnen. Die Frage wurde so beantwortet, wie sie beantwortet wurde.
Wir gelangen zur 7. Anfrage, 47/M, der Abgeordneten Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.