RN/13

Anfrage 48/M

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Wir haben ja heute im Laufe der Plenardebatte unter Beschlussfassungen auch eine Neuregelung der Grenzgängerregelung auf der Tagesordnung, diese können wir dort auch entsprechend diskutieren. Es ist aber vor allem in Grenzregionen ein wichtiges Thema, da auch zu reagieren. 

Daher meine Frage:

 „Auf welche Problematik reagiert die neue Grenzgängerregelung?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Vielen Dank für diese Frage. Die neue Grenzgängerregelung ist eigentlich eine Reparatur. Es ist sozusagen eine Aufenthaltsbewilligung für Grenzgänger und reagiert auf die folgende Problematik: dass drittstaatsangehörige Personen in einem EWR-Nachbarstaat oder der Schweiz bereits langfristig niedergelassen sind und in österreichischen Betrieben oft als qualifizierte Fachkräfte beschäftigt sind, aber mangels Wohnsitz in Österreich keine Möglichkeit haben, ein österreichisches Aufenthaltsrecht zu bekommen – das ist klar –, aber es geht um den grenzerleichterten Grenzübertritt und der ist nun möglich. 

Ich darf darauf hinweisen, dass es sich dabei um 200 bis 250 Personen handelt, die bei uns in Beschäftigung sind und auch bereits eine Arbeitsbewilligung haben und wichtige Schlüsselkräfte sind. Wir werden natürlich alles dazu tun, dass das nicht zu einem Geschäftsmodell wird, sondern dass man mit dieser Regelung jetzt einfach eine Erleichterung im Grenzübertritt für diese Personen schafft.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Danke!)

Damit sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt. 

Ich bedanke mich, Frau Bundesministerin, und erkläre die Fragestunde für beendet. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)