RN/15

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (212 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (229 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Belakowitsch. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/16

10.13

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren hier herinnen und daheim vor den elektrischen Geräten! Zunächst noch ganz kurz zum vorigen Tagesordnungspunkt, zur Fragestunde, in Richtung Frau Kollegin Teiber: Sie haben natürlich recht, es gibt eine Ombudsstelle, das war mein Fehler, aber es gibt keine Schlichtungsstelle. Insoweit war meine Kritik natürlich richtig, dass jeder, der einen falschen Bescheid bekommt, vors Arbeits- und Sozialgericht gehen muss – und das ist gerade für die älteren Personen tatsächlich auch schwierig. Nur so viel noch dazu; da haben Sie selbstverständlich recht gehabt, das war mein Fehler.

Jetzt kommen wir zu einem Bundesgesetz, das das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz ändert. Was so technisch klingt, ist in Wirklichkeit Folgendes: Es werden jetzt neue Regeln für die freien Dienstnehmer beschlossen. Das ist an und für sich etwas, dem wir unsere Zustimmung geben werden, wiewohl ich jetzt schon auch sagen möchte: Aus unserer Sicht könnte man freie Dienstverträge ganz abschaffen. Es ist vor wenigen Monaten, weil ein Essenszusteller alle seine Mitarbeiter gekündigt und sie zu freien Dienstnehmern degradiert hat, eine große Debatte in Österreich entstanden. Ich nenne jetzt bewusst nicht den Namen, aber ich möchte schon darauf hinweisen, dass das Instrument des freien Dienstnehmers in den letzten 20 Jahren sehr, sehr häufig eingesetzt worden ist. Es ist bei allen anderen Essenszustellbetrieben von Anfang an so gewesen, das heißt, da gab es natürlich auch einen Konkurrenzdruck – ohne jetzt irgendjemanden in Schutz nehmen zu wollen.

Freie Dienstnehmer haben überhaupt keine soziale Absicherung, und leider Gottes werden sie diese soziale Absicherung auch mit dieser Reform nicht bekommen. Es sollen jetzt Kündigungsfristen eingeführt werden. Das ist natürlich zu begrüßen, und dem werden wir selbstverständlich unsere Zustimmung geben, ich glaube allerdings, dass man generell einmal überlegen soll, Frau Bundesminister, ob man diese freien Dienstnehmer in Österreich tatsächlich braucht. Ich halte das nicht für den richtigen Weg, weil ich glaube, viele dieser freien Dienstnehmer stehen auch nach der Kündigungsfrist, die wir jetzt beschließen, dann da: Es gibt keinerlei Möglichkeiten, Arbeitslosengeld zu bekommen, Urlaubsgeld zu bekommen. All das sind eben Errungenschaften des österreichischen Wohlfahrstaats, und ich glaube, es sollten einfach alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Genuss derselben kommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns ist völlig klar: Die geringfügig Beschäftigten sollen erhalten bleiben, aber das Instrument des freien Dienstnehmers sollten wir, Frau Bundesminister, tatsächlich komplett abschaffen; daher unsere Zustimmung! (Beifall bei der FPÖ.)

10.15

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Teiber. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/17

10.15

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Ja, lange ist es her, dass in diesem Hohen Haus zuletzt eine Verbesserung für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen beschlossen worden ist. Es war 2007, dass unter dem sozialdemokratischen Sozial- und Arbeitsminister Erwin Buchinger die freien Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherung miteinbezogen worden sind (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]) – insofern war das nicht korrekt –; seither gibt es diese Absicherung. Das ist ganz, ganz wichtig, da gebe ich Ihnen recht, aber es ist eben schon der Fall gewesen, es ist unter einem sozialdemokratischen Arbeitsminister beschlossen worden. 2015 hat es dann unter dem leider mittlerweile verstorbenen Rudi Hundstorfer wieder eine Verbesserung gegeben, wodurch freie Dienstnehmerinnen in das Mutterschutzgesetz mit aufgenommen worden sind. Heute, zehn Jahre danach – lange hat es gedauert, es hat eine sozialdemokratische Arbeitsministerin gebraucht –, wird wieder eine Verbesserung für freie Dienstnehmer beschlossen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Ja, man kann über die Sinnhaftigkeit von freien Dienstverträgen nachdenken und diskutieren – das sehen wir als Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter auch kritisch –, aber diese sukzessive Absicherung ist enorm wichtig. Das gelingt uns heute mit der Regelung, dass es endlich auch für freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen Kündigungsfristen und auch Kündigungstermine gibt. Das war bis jetzt im Gesetz nicht geregelt. Sie können sich vorstellen, wie es Leuten geht, die hart arbeiten, wenn sie teilweise an einem Tag erfahren, dass sie morgen keinen Job mehr haben, vor dem Nichts stehen. Das ist brutal, und das schaffen wir heute mit einer einmonatigen Kündigungsfrist beziehungsweise bei einer Dienstdauer von zwei Jahren sogar mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist ab. Das ist wirklich eine sozialpolitische Absicherung! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir schaffen auch die Möglichkeit, dass freie Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen miteinbezogen werden können, aber dazu mein Kollege etwas später.

Ja, ich kann gerade als Arbeitnehmerinteressenvertreterin einfach nur sagen: Danke, Frau Ministerin! Es ist ganz wichtig, dass das durchaus auch so schnell, schon im ersten Jahr der Regierung, passiert ist.

Wenn ich beim Danken bin, möchte ich Ihrem Ressort noch einen weiteren Dank ausrichten, ganz konkret Konsumentenschutzstaatssekretärin Königsberger-Ludwig, die mit der von ihr initiierten Aktion scharf gegen versteckte Preiserhöhungen und irreführende Rabatte wirklich ein wichtiges Thema angegangen ist, denn Rabattbetrug ist kein Kavaliersdelikt! (Beifall bei der SPÖ.) Konsumenten und Konsumentinnen zu täuschen, das geht einfach nicht, und unser Fokus als Sozialdemokratie in der Regierung – ja, ich möchte sagen: als gesamte Regierung – liegt bei der Teuerungsbekämpfung: beim Wohnen, bei den Energiekosten, aber ja, auch bei den Lebensmittelpreisen, beim Einkaufen.

Da braucht es ein Bündel an Maßnahmen. Dazu gehört das konsequente, entschlossene Vorgehen gegen den sogenannten Österreichzuschlag. Es geht darum, territorialen Lieferbeschränkungen den Kampf anzusagen. Der Binnenmarkt muss auch bei den Konsumenten ankommen. Es geht darum, auch der Billigeinfuhr von – ich möchte sagen – teilweise Ramschprodukten von den Onlineplattformen aus China den Kampf anzusagen. Da sind wir uns als Sozialpartner einig. 

Wirklich die Spucke bleibt einem weg – ich weiß nicht, wie es Ihnen dabei geht –, wenn – wie gestern im Ö1- „Morgenjournal“ zu hören – der Geschäftsführer des Handelsverbands, angesprochen auf die hohen Preise im Handel, die hohen Löhne erwähnt – ein Hochlohnland! Da bleibt einem wirklich die Spucke weg, gerade wenn es um die Beschäftigten im Handel geht. 47 Prozent geben an, dass ihr Einkommen gerade ausreicht, um auszukommen. Für 9 Prozent reicht es gar nicht aus. Ich sage Ihnen, gerade die Beschäftigten im Handel, die unsere Versorgung sicherstellen, die hart hackeln, die in ihrem Berufsleben teilweise Tonnen schleppen, Tonnen einschlichten, haben sich einen guten Lohn, ein gutes Gehalt verdient. Sie haben es sich verdient, mit ihrem Einkommen auch auszukommen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. Abg. Duzdar [SPÖ]: Bravo!)

10.21

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Hammer. – Ihre eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. Bitte schön, Herr Abgeordneter. 

RN/18

10.21

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute wichtige und gute Änderungen im Bereich der Beschäftigung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich möchte das gar nicht allzu weit ausführen, da es eine der wenigen Materien ist, bei denen heute alles einstimmig ist. Man braucht nicht alles zu wiederholen. Wir haben uns schon im Regierungsprogramm auf diese Novelle, auf diese Reform verständigt. 

Ich kann für meine Fraktion sagen: Freie Dienstverhältnisse, flexible Dienstverhältnisse haben schon ihre Berechtigung, aber, und das setzen wir mit dieser Reform auch um, es braucht klare Rahmenbedingungen und auch Fairness und Schutz. Dahin gehend wollen wir mit der Gesetzesänderung diese Rechte und vor allem den Kündigungsschutz entsprechend etablieren. 

Es gibt auch die Neueinführung von Kündigungsfristen – ich glaube, das ist sehr fair, dass man nicht von einem Tag auf den anderen gekündigt werden kann und am nächsten Tag keinen Arbeitsplatz mehr hat – und auch die Regelung, dass es einen Probemonat gibt. Das gibt auch eine gewisse Planbarkeit und entsprechende Sicherheit. 

Das ist auf jeden Fall positiv, auch was die Mindestlöhne und das Heranführen an kollektivvertragsrechtliche Regelungen betrifft. Wir versuchen auch, die Transparenz zu erhöhen, damit jeder freie Dienstnehmer und jede freie Dienstnehmerin weiß: Welche Rechte habe ich? Wie schaut es mit den Löhnen aus? Worauf kann ich mich einstellen? – Das soll keine Umgehung anderer arbeitsrechtlicher Beschäftigungsformen sein, aber es soll doch flexible Beschäftigungsmodelle geben; diese aber klar geregelt durch Transparenz, Fairness und eindeutig definierte Rechte. 

In diesem Sinne ist es eine wirklich gute Reform, und ich bitte, dem zuzustimmen, was ja heute auch – einstimmig – erfolgen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner, Herr Abgeordneter Gasser. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. Bitte schön. 

RN/19

10.23

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Arbeitswelt wird vielfältiger, sie wird flexibler, sie wird auch digitaler. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir verschiedene Modelle haben, um dieser Vielfalt gerecht zu werden, und deshalb ist es auch gut, dass wir in Österreich die freien Dienstnehmer als ein Modell haben, das diese Vielfalt und Flexibilität ermöglicht. 

Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir eine Grundlage dafür, dass eben für diese freien Dienstnehmer auch Kollektivverträge erlassen werden können. Das bringt mehr Sicherheit, das bringt mehr Fairness, ohne dass die Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells verloren geht. 

Gerade bei der Plattformarbeit – bei Lieferdiensten, bei digitalen Dienstleistern, bei kreativen Tätigkeiten – sehen wir, wie wichtig diese Flexibilität in der Arbeitswelt ist. Eine Befragung bei einem Lieferdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent der Fahrer:innen eben genau diese Flexibilität besonders schätzen. Sie sind in diesen Tätigkeiten auch nicht Vollzeit tätig, sondern machen das oft als Nebenverdienst, als Aufstockung, als Aushilfe. In vielen Fällen ist das auch –freiwillig – kein Dauerbeschäftigungsverhältnis, sondern tatsächlich auch eine Form der flexiblen unterjährigen Beschäftigung. Für viele Plattformarbeitende ist dadurch die Möglichkeit, dort zu arbeiten, eine ergänzende Beschäftigung und sicher nicht die Haupteinkommensquelle. Sie schätzen es auch, dass sie für mehrere Plattformen gleichzeitig tätig sein können. 

Genau deshalb ist es wichtig, dass das Modell der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weiterhin erhalten bleibt, um die Flexibilität auch mit einem Mindestmaß an sozialer Absicherung, die es gibt, sicherzustellen. Ich danke Kollegin Teiber auch für die Klarstellung gegenüber Kollegin Belakowitsch, denn es gibt eine entsprechende Absicherung. Wie groß diese in Zukunft sein kann, wird auch ein Thema sein, das die Kollektivvertragspartner miteinander ausverhandeln werden. 

Gerade auch die Plattformen selber begrüßen es und haben es in der Begutachtung begrüßt, dass es die Möglichkeit gibt, in Zukunft solche Kollektivverträge abzuschließen. Ich glaube, es ist wichtig, dass jetzt einmal die Möglichkeit geschaffen wurde, das zu verhandeln. In die Umsetzung wird es dann kommen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Das gibt den Unternehmen, aber auch den freien Dienstnehmern genug Planungsmöglichkeit, bis es zu einer Umsetzung kommt, und Rechtssicherheit für beide Seiten. 

Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass wir die freien Dienstverträge nicht abschaffen wollen, sondern dass wir die freien Dienstnehmer absichern wollen. Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen, freien Dienstverhältnissen und selbstständigen Tätigkeiten. 

Heute stellen wir sicher, dass diese Flexibilität nicht verloren geht. Wie das in Zukunft weitergehen wird, wird auch Diskussion bei der Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sein, die bis Ende 2026 erfolgen muss. Die Umsetzung bietet sich auch dafür an, die Differenzierung zwischen Arbeitsverhältnis, freiem Dienstvertrag und selbstständiger Tätigkeit zu schärfen, weil es auch notwendig sein wird, einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff zu schaffen und damit Klarheit zu schaffen, statt Grenzen zu verwischen. (Beifall bei den NEOS.)

Die Vielfalt der Modelle, die wir am österreichischen Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft haben, ist keine Schwäche, sondern die Vielfalt ist eine Stärke. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.26

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Koza. – Ich darf Ihnen 5 Minuten Redezeit einstellen. Bitte schön. 

RN/20

10.26

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich gestehe ganz offen, bei der Frage hinsichtlich der Aufnahme von freien Dienstnehmer:innen in den Kollektivvertrag wohnen zwei Seelen in meiner Brust: Einerseits wird der freie Dienstvertrag damit gesetzlich aufgewertet und geradezu normalisiert, und das halte ich schon für problematisch. Bei freien Dienstverträgen handelt es sich nämlich tatsächlich oft genug um besonders prekäre und unsichere Formen der Beschäftigung und wir haben allzu oft erlebt, dass der freie Dienstvertrag missbraucht wird, um reguläre Beschäftigungsverhältnisse, um sichere Beschäftigungsverhältnisse auszuhebeln – gerade Essenszusteller:innen können davon ein Lied singen. Andererseits ist aber natürlich jeder Schritt zu begrüßen, durch den freie Dienstnehmer:innen mehr Arbeitsrechte bekommen, denn das wirkt doppelt: Einerseits sind die Betroffenen sozial besser abgesichert, je ähnlicher sie Arbeitnehmer:innen werden, andererseits wird es natürlich auch für Unternehmer unattraktiver, freie Dienstnehmer:innen statt fixer Beschäftigter anzustellen. Deshalb werden wir natürlich der Regierungsvorlage heute zustimmen. 

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin, wer A wie Arbeitnehmer:in oder arbeitnehmer:innenähnlich sagt, der muss auch B wie Betriebsrat sagen. Weil: Mir bringen die zusätzlichen Rechte nur relativ wenig, wenn ich sie im Betrieb nicht umsetzen kann, nicht durchsetzen kann, wenn ich auch niemanden habe, der mich dabei unterstützt. Das ist nun einmal der Betriebsrat, der dafür sorgt, dass meine Rechte im Betrieb auch eingehalten werden. 

In dem Sinne auch einen solidarischen Gruß an alle Betriebsrät:innen da draußen, die Tag für Tag für die Rechte der Arbeitnehmer:innen kämpfen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Stich [SPÖ].)

Freie Dienstnehmer:innen können heute bereits ihre überbetriebliche Interessenvertretung – nämlich die AK-Vollversammlungen – wählen und dorthin gewählt werden. Warum da bitte nicht auch den Betriebsrat? Die Frage von freien Dienstnehmer:innen im Betriebsrat gewinnt nicht zuletzt darum an Brisanz und Wichtigkeit, weil es immer mehr Branchen gibt, die fast nur mehr freie Dienstnehmer:innen beschäftigen. 

Wir haben zuletzt erlebt, was das für die Betroffenen bedeutet, als ein großer Essenszusteller Hunderte angestellte Essenslieferanten mehr oder weniger von heute auf morgen gekündigt und durch freie Dienstnehmer:innen ersetzt hat. Das hat für den Konzern einen praktischen Nebeneffekt: Wo es nämlich keine festen Arbeitnehmer:innen mehr gibt, da gibt es auch keine Betriebsräte mehr. Dort schaut niemand mehr auf die Rechte der Mitarbeiter:innen. Genau solche Praktiken gehören abgestellt, und darum bringen wir auch folgenden Antrag ein:

RN/20.1

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben zitierten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

In Artikel 2 werden folgende Z 3a und 3b eingefügt:

„3a. In § 31 Abs. 2 wird nach der Wortfolge ‚für Heimarbeiter‘ die Wortfolge ‚und für freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG‘ eingefügt. 

3b. In § 36 Abs. 1 wird nach der Wortfolge ‚und der Heimarbeiter‘ die Wortfolge ‚und freie Dienstnehmer:innen nach § 4 Abs. 4 ASVG‘ eingefügt.“


Meine sehr geehrten Damen und Herren! Betriebliche Mitbestimmung ist ein wesentlicher Pfeiler unserer sozialen Demokratie, stimmen Sie dem Abänderungsantrag zu und sorgen Sie dafür, dass auch freie Dienstnehmer:innen eine starke Stimme in den Betrieben haben! – Danke. (Beifall bei den Grünen.) 

10.30

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/20.2

Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Arbeitsverfassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 (AA-34)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der gegenständliche Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte schön. 

RN/21

10.30

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich zuerst für die, wie ich sehe, breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage bedanken. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, der heute gelingt, indem wir sagen: Wir geben den freien Dienstnehmer:innen die Möglichkeit, dass sie in Kollektivverträge aufgenommen werden oder dass für sie eigene Kollektivverträge abgeschlossen werden. Ich glaube, uns allen sitzt noch der Schock in den Knochen, als ein Essenszusteller nahezu 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozusagen gekündigt und dann gemeint hat: Wir nehmen euch als freie Dienstnehmer wieder auf. Das ist nicht die Form, in der wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen wollen. Von daher ist es ganz, ganz wesentlich, dass wir heute diese Klarstellung und diese Regelung treffen. 

Ich darf nur noch kurz erwähnen, weil gesagt wurde, freie Dienstnehmer:innen seien nicht arbeitslosenversichert: Sie sind arbeitslosenversichert, wenn sie über die Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Auch das ist ganz, ganz wesentlich. 

Heute regeln wir zudem auch noch die Kündigungsfristen. Ein Monat Kündigungsfrist, das ist ein wesentlicher Schritt auch hier, und wenn freie Dienstnehmer zwei Jahre beschäftigt sind, dann gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen. 

Alles das sind gute Regelungen, und ich freue mich – das muss ich ehrlich sagen – im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr darüber, dass wir heute hier eine so breite Zustimmung zu dieser Änderung haben. (Beifall bei der SPÖ.) 

10.32

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schartel. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/22

10.32

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Minister! Zuerst möchte ich Ihnen sagen: Meine Kollegin Belakowitsch war sich vollkommen bewusst, dass natürlich auch freie Dienstnehmer wie normale Dienstnehmer komplett, umfänglich in der Pflichtversicherung erfasst sind. Es gehört aber zur sozialen Absicherung auch dazu, dass man für Urlaub Anspruch auf Urlaubsentgelt und, wenn man krank ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Auftraggeber hat. Derzeit bekommen sie nur Krankengeld über die ÖGK. Also das meinte sie mit der umfangreichen sozialen Absicherung. 

Wie gesagt, es ist begrüßenswert, dass es zumindest zum Teil eine Regelung geben wird, indem man sagt, man schützt die freien Dienstnehmer, dass sie nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden können. Wobei ich schon daran erinnern möchte, dass wir auch Kollektivverträge hatten – bevor sozusagen die Novellierung des Kündigungsgesetzes kam –, in denen sogar eine tägliche Kündigungsfrist gestanden ist. Also ein Spezifikum der freien Dienstnehmer ist das nicht. 

Sie alle sagen, es sei eine ganz tolle Errungenschaft, dass man jetzt sozusagen gesetzlich formuliert, dass eben unter Umständen der 13. und 14. Bezug, dass zum Beispiel die Entlohnung, dass Mindestlöhne über Kollektivverträge geregelt werden können. Wir wissen, Kollektivverträge macht – leider, sage ich jetzt, weil ich dafür bin, dass die Arbeiterkammer das machen soll – die Sozialpartnerschaft, sprich Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Wirtschaftskammer. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie sich aber in der Presse anschauen, was die Wirtschaftskammer momentan zu dieser Thematik veröffentlicht, dann zweifle ich heute und sage Ihnen: Es wird Ihnen nicht gelingen. 

Es wird einfach bei dieser kleinen Schraube Regelung der Kündigungsfristen bleiben, aber im Großen und Ganzen wird es keine Besserstellung geben. Deswegen wäre wirklich ernsthaft darüber nachzudenken, ob wir weiterhin freie Dienstnehmer in so hoher Zahl beschäftigen sollen, und wirklich genau zu überlegen, in welchen Berufsgruppen es richtig ist. Ich möchte ehrlich fragen: Ein Essenszusteller, wo hat der keine wirtschaftliche Abhängigkeit? Das Vertretungsrecht, okay, das wird wahrscheinlich funktionieren, aber er ist natürlich in ein Betriebssystem eingebunden. Und ob das Radl jetzt wirklich das geeignete Arbeitsmittel ist, das bezweifle ich auch. 

Also, ich bin dafür: Tun wir einmal wirklich etwas für die arbeitende Bevölkerung und schauen wir, ob wir nicht ein besseres Gesetz im Allgemeinen zusammenbringen! (Beifall bei der FPÖ.) 

10.34

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Höfler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/23

10.34

Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Zu Beginn möchte ich mich ganz persönlich bei (in Richtung Bundesministerin Schumann) Ihnen bedanken, dass wir das in dieser kurzen Zeit nach der Angelobung durchgeboxt haben, und allen Parteien und allen Kolleg:innen in diesem Haus, die heute dieser Regierungsvorlage zustimmen, auch ein großes Dankeschön. (Beifall bei der SPÖ.) Kollege Steiner fällt wieder negativ heraus, eh klar, wie immer. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.) Kollege Steiner hat nicht einmal die Fragestunde am Beginn der Sitzung verstanden, aber das ist eine andere Geschichte. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Die Ministerin nicht! Die hat keine Antwort gegeben, keine einzige!)

Die Kollegin vor mir hat etwas erwähnt, das schon etwas paradox ist: Die FPÖ steht für die Abschaffung der Arbeiterkammer (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nicht der Arbeiterkammer, Herr Kollege!) und fordert heute gleichzeitig die Kollektivvertragsfähigkeit und ein Verhandlungspouvoir für die Arbeiterkammer. Das passt nicht zusammen. 

Ich möchte zu Beginn gleich festhalten: Ich würde dazu übergehen, die Gewerkschaften zu stärken, Mitglied bei den Gewerkschaften zu werden, damit wir im Rahmen einer funktionierenden Sozialpartnerschaft nächstes Jahr diese kollektivvertraglichen Regelungen festlegen können. (Beifall bei der SPÖ.) 

Das sind halt Menschen, die keine klare soziale Absicherung hatten, die von einem Tag auf den anderen auf der Straße gestanden sind, die keinen Kündigungsschutz hatten und jetzt das Glück haben – die Notwendigkeit wird hoffentlich auch im Rahmen der Sozialpartnerschaft mitgetragen –, dass wir nächstes Jahr diesen Kollektivvertrag vereinbaren. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, die kurz angesprochen wurden: Es gibt die Möglichkeit eines eigenen Kollektivvertrages, wo man dann gewisse Dinge wie Entgeltbestimmungen, Entgeltfortzahlungen, möglicherweise auch die Sonderzahlungen Weihnachts- und Urlaubsgeld regeln kann, aber es gibt auch die Möglichkeit, die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in bestehende Geltungsbereiche von Kollektivverträgen aufzunehmen. 

Auf Kollegen Koza bezüglich passives/aktives Wahlrecht replizierend: Ja, natürlich, es wäre ein Schritt für die Zukunft, den auch Arbeiterkammer und ÖGB in den Stellungnahmen berücksichtigt haben, das ist klar, habe ich auch gelesen, nur der Punkt ist: Das ist jetzt einmal der erste Schritt, dass wir für diese freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer diese Kollektivvertragsregelungen schaffen. Natürlich sollten wir für die Zukunft auch auf die Mitbestimmung, auf die demokratischen Grundwerte in den Betrieben setzen. Da bin ich guter Dinge, dass wir das für die nächsten Jahre hoffentlich gemeinsam in diesem Haus auch zustande bringen werden. 

Abschließend: Wer in diesem Land arbeitet – das möchte ich schon noch erwähnen –, hat Anspruch auf Fairness, Sicherheit und Respekt, und das gilt ab 2026 auch für die freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. – Vielen herzlichen Dank und: Weitermachen! (Beifall bei der SPÖ.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Belakowitsch zu Wort gemeldet. – Sie kennen die einschlägigen Bestimmungen. Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/24

10.37

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Mein Vorredner, Herr Abgeordneter Höfler, hat hier behauptet, die FPÖ wäre für die Abschaffung der Arbeiterkammer. – Das ist unrichtig. 

Ich berichtige tatsächlich: Die FPÖ ist nur für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der Arbeiterkammer. (Beifall bei der FPÖ.)

10.37

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Stich. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/25

10.38

Abgeordneter Paul Stich (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich bin mir ziemlich sicher, dass alle von uns oder zumindest jene, die ein Smartphone besitzen, sich irgendwann schon einmal per App etwas zu essen bestellt haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nein, ich nicht, noch nie! Ich habe mir noch nie was bestellt!); vielleicht nach langen Sitzungstagen, zum Familiengeburtstag, vielleicht nach einem Date, wer weiß, wer weiß. Wer das macht, nimmt das Essen dann von Lieferbotinnen und Lieferboten entgegen, und – seien wir uns ehrlich – all jene, die das schon gemacht haben, kennen das Gefühl, wenn man denkt: Wow, ich esse jetzt gemütlich meine Pizza und der Kollege muss weiterfahren, der muss wieder raus, der muss auf das Rad, bei Wolkenbrüchen, bei Schnee, bei Eis, bei Temperaturen, die nicht immer ganz so gemütlich sind. Respekt einmal dafür und ein Danke an alle, die diese Arbeit jeden Tag für uns erledigen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Fahrradboten sind also ohne Zweifel Leistungsträger in unserer Gesellschaft, das Problem ist nur: Sie werden nicht wie solche behandelt. Erst vor wenigen Monaten war das sichtbar, als der Essenszusteller Lieferando mehrere Hundert Beschäftigte, die als Arbeitnehmer:innen angestellt waren, vor die Tür gesetzt hat; nicht aber, weil es gerade irgendwie schlecht läuft, weil das Unternehmen rote Zahlen schreiben würde, sondern deshalb, um sie eins zu eins als freie Dienstnehmer:innen wieder einzustellen. Das bedeutet weniger Kosten für den Konzern und wesentlich weniger Sicherheit für die Beschäftigten. 

Die Detektive unter uns sehen schon: Man kann sagen, das ist eigentlich eine beinahe klassische Umgehungskonstruktion von Arbeitsrecht. Sprechen wir aus, was da direkt vor unseren Augen passiert: Konzerne treiben Leistungsträger ins Prekariat! Da können wir nicht zuschauen, das geht sich mit uns ganz sicher nicht aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Wer viel arbeitet und jeden Tag seine Leistung bringt, der muss die Chance haben, durch seine Leistung auch voranzukommen, und soll nicht auf Förderungen oder Beihilfen angewiesen sein. Wohlstand durch Arbeit muss möglich sein, und in kaum einem Fall sind wir davon weiter entfernt als bei Essenszustellern im Speziellen und bei freien Dienstnehmer:innen im Allgemeinen. 

Das Problem ist ja nicht nur auf diese eine Gruppe beschränkt, auch wenn wir jetzt viel über Fahrradbot:innen reden. Freie Dienstnehmer:innen sind ein Phänomen, das auch in Österreich immer mehr Fuß fasst und in das ganz besonders junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein bisschen hineingedrängt werden, kann man fast sagen, weil die Möglichkeit, nachzuverhandeln, ob es ein freier oder ein regulärer Dienstvertrag wird, natürlich nicht gegeben ist. Das schafft Unsicherheit in Bezug auf den Lohn, auf die Arbeitszeiten und auf die Perspektive. 

Man kann auch ruhig festhalten, was es ist: Es ist vor allem ungerecht. Denn die Wohnung ist jeden Monat zu zahlen, ganz unabhängig davon, wie viele Nächte man darin schläft. Gerade bei freien Dienstnehmer:innen, die eigentlich klassische Arbeitnehmer:innen sind, braucht es diese Sicherheit. Es ist wichtig, dass beim Lohn und bei ganz vielen anderen Dingen dasselbe Prinzip wie bei der eigenen Wohnung gilt. (Beifall bei der SPÖ.)

RN/25.1

Es gibt aber schon ein paar Dinge, über die wir auch in dieser parlamentarischen Debatte reden müssen. Ich verstehe und teile den Grundsatz, dass wir freie Dienstnehmer:innen absichern müssen und dass es im eigenen Beschäftigungsverhältnis gar nicht genug Sicherheit geben kann. Ich habe mir aber schon die Mühe gemacht – und sowohl Kollegin Teiber als auch die Frau Ministerin haben das ausgeführt –, mir noch einmal ganz konkret anzuschauen: Was ist denn eigentlich in Perioden, in denen die Sozialdemokratie nicht regiert hat, für freie Dienstnehmer:innen gesetzlich weitergegangen? Was ist da tatsächlich gemacht worden? (Ruf bei der SPÖ: Nix!) Wo unterscheiden sich vielleicht auch Ausführungen, die in der Opposition gemacht werden, von Ausführungen, die während der Zeit in der Regierung gemacht wurden? – Ich habe es mitgebracht (ein leeres Blatt Papier in die Höhe haltend): Es ist tatsächlich relativ wenig. 

Ich würde mir wünschen, dass es nicht bei Sonntagsreden bleibt, sondern dass freie Dienstnehmer:innen auch tatsächlich so abgesichert werden, wie sie das brauchen, und dass über freie Dienstnehmer:innen keine Unwahrheiten verbreitet werden. Kollegin Belakowitsch hat gemeint, sie wären nicht arbeitslosenversichert, auch das hat die Frau Ministerin schon richtiggestellt. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) Das ist auch eine wichtige Lehre des heutigen Tages: Bei der FPÖ muss man manchmal Dinge auch zwei- oder mehrmals prüfen. Das sind aber die Dinge, auf die wir uns auch weiterhin fokussieren.

Wir stellen sicher, dass freie Dienstnehmer:innen künftig von Kollektivverträgen erfasst werden können. Wir geben und eröffnen die Möglichkeit für mehr Sicherheit für diese Gruppe an Leistungsträger:innen. Das heißt, Dinge wie Mindestlöhne, wie Krankenstände, wie Arbeitszeiten können künftig verbindlich geregelt werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Sicherheit. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wo steht denn das? Wo steht das?) 

Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist heute schon angesprochen worden, auch die steht noch auf unserer Agenda, denn ich sage euch ganz ehrlich: Die Pizza, die ich mir bestelle, schmeckt auch besser, wenn hinter dem Fahrradboten, der sie mir bringt, kein Lohndumping, keine Ausbeutung und nichts, was in irgendeiner Form Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schadet, steht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP].)

10.42

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. 

RN/26

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 229 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag als Zusatzantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zusatzantrag und anschließend über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel 2 eingebracht. 

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den gegenständlichen Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.