RN/18
10.21
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute wichtige und gute Änderungen im Bereich der Beschäftigung freier Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Ich möchte das gar nicht allzu weit ausführen, da es eine der wenigen Materien ist, bei denen heute alles einstimmig ist. Man braucht nicht alles zu wiederholen. Wir haben uns schon im Regierungsprogramm auf diese Novelle, auf diese Reform verständigt.
Ich kann für meine Fraktion sagen: Freie Dienstverhältnisse, flexible Dienstverhältnisse haben schon ihre Berechtigung, aber, und das setzen wir mit dieser Reform auch um, es braucht klare Rahmenbedingungen und auch Fairness und Schutz. Dahin gehend wollen wir mit der Gesetzesänderung diese Rechte und vor allem den Kündigungsschutz entsprechend etablieren.
Es gibt auch die Neueinführung von Kündigungsfristen – ich glaube, das ist sehr fair, dass man nicht von einem Tag auf den anderen gekündigt werden kann und am nächsten Tag keinen Arbeitsplatz mehr hat – und auch die Regelung, dass es einen Probemonat gibt. Das gibt auch eine gewisse Planbarkeit und entsprechende Sicherheit.
Das ist auf jeden Fall positiv, auch was die Mindestlöhne und das Heranführen an kollektivvertragsrechtliche Regelungen betrifft. Wir versuchen auch, die Transparenz zu erhöhen, damit jeder freie Dienstnehmer und jede freie Dienstnehmerin weiß: Welche Rechte habe ich? Wie schaut es mit den Löhnen aus? Worauf kann ich mich einstellen? – Das soll keine Umgehung anderer arbeitsrechtlicher Beschäftigungsformen sein, aber es soll doch flexible Beschäftigungsmodelle geben; diese aber klar geregelt durch Transparenz, Fairness und eindeutig definierte Rechte.
In diesem Sinne ist es eine wirklich gute Reform, und ich bitte, dem zuzustimmen, was ja heute auch – einstimmig – erfolgen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.23
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner, Herr Abgeordneter Gasser. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.