RN/19
10.23
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Die Arbeitswelt wird vielfältiger, sie wird flexibler, sie wird auch digitaler. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir verschiedene Modelle haben, um dieser Vielfalt gerecht zu werden, und deshalb ist es auch gut, dass wir in Österreich die freien Dienstnehmer als ein Modell haben, das diese Vielfalt und Flexibilität ermöglicht.
Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir eine Grundlage dafür, dass eben für diese freien Dienstnehmer auch Kollektivverträge erlassen werden können. Das bringt mehr Sicherheit, das bringt mehr Fairness, ohne dass die Flexibilität dieses Beschäftigungsmodells verloren geht.
Gerade bei der Plattformarbeit – bei Lieferdiensten, bei digitalen Dienstleistern, bei kreativen Tätigkeiten – sehen wir, wie wichtig diese Flexibilität in der Arbeitswelt ist. Eine Befragung bei einem Lieferdienst hat gezeigt, dass 80 Prozent der Fahrer:innen eben genau diese Flexibilität besonders schätzen. Sie sind in diesen Tätigkeiten auch nicht Vollzeit tätig, sondern machen das oft als Nebenverdienst, als Aufstockung, als Aushilfe. In vielen Fällen ist das auch –freiwillig – kein Dauerbeschäftigungsverhältnis, sondern tatsächlich auch eine Form der flexiblen unterjährigen Beschäftigung. Für viele Plattformarbeitende ist dadurch die Möglichkeit, dort zu arbeiten, eine ergänzende Beschäftigung und sicher nicht die Haupteinkommensquelle. Sie schätzen es auch, dass sie für mehrere Plattformen gleichzeitig tätig sein können.
Genau deshalb ist es wichtig, dass das Modell der freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer weiterhin erhalten bleibt, um die Flexibilität auch mit einem Mindestmaß an sozialer Absicherung, die es gibt, sicherzustellen. Ich danke Kollegin Teiber auch für die Klarstellung gegenüber Kollegin Belakowitsch, denn es gibt eine entsprechende Absicherung. Wie groß diese in Zukunft sein kann, wird auch ein Thema sein, das die Kollektivvertragspartner miteinander ausverhandeln werden.
Gerade auch die Plattformen selber begrüßen es und haben es in der Begutachtung begrüßt, dass es die Möglichkeit gibt, in Zukunft solche Kollektivverträge abzuschließen. Ich glaube, es ist wichtig, dass jetzt einmal die Möglichkeit geschaffen wurde, das zu verhandeln. In die Umsetzung wird es dann kommen, wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind. Das gibt den Unternehmen, aber auch den freien Dienstnehmern genug Planungsmöglichkeit, bis es zu einer Umsetzung kommt, und Rechtssicherheit für beide Seiten.
Ich glaube, ich habe deutlich gemacht, dass wir die freien Dienstverträge nicht abschaffen wollen, sondern dass wir die freien Dienstnehmer absichern wollen. Wir brauchen eine klare Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen, freien Dienstverhältnissen und selbstständigen Tätigkeiten.
Heute stellen wir sicher, dass diese Flexibilität nicht verloren geht. Wie das in Zukunft weitergehen wird, wird auch Diskussion bei der Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sein, die bis Ende 2026 erfolgen muss. Die Umsetzung bietet sich auch dafür an, die Differenzierung zwischen Arbeitsverhältnis, freiem Dienstvertrag und selbstständiger Tätigkeit zu schärfen, weil es auch notwendig sein wird, einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff zu schaffen und damit Klarheit zu schaffen, statt Grenzen zu verwischen. (Beifall bei den NEOS.)
Die Vielfalt der Modelle, die wir am österreichischen Arbeitsmarkt, in der Wirtschaft haben, ist keine Schwäche, sondern die Vielfalt ist eine Stärke. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.26
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Koza. – Ich darf Ihnen 5 Minuten Redezeit einstellen. Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.