RN/21
10.30
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf mich zuerst für die, wie ich sehe, breite Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage bedanken. Ich glaube, das ist ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, der heute gelingt, indem wir sagen: Wir geben den freien Dienstnehmer:innen die Möglichkeit, dass sie in Kollektivverträge aufgenommen werden oder dass für sie eigene Kollektivverträge abgeschlossen werden. Ich glaube, uns allen sitzt noch der Schock in den Knochen, als ein Essenszusteller nahezu 1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozusagen gekündigt und dann gemeint hat: Wir nehmen euch als freie Dienstnehmer wieder auf. Das ist nicht die Form, in der wir in Österreich mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umgehen wollen. Von daher ist es ganz, ganz wesentlich, dass wir heute diese Klarstellung und diese Regelung treffen.
Ich darf nur noch kurz erwähnen, weil gesagt wurde, freie Dienstnehmer:innen seien nicht arbeitslosenversichert: Sie sind arbeitslosenversichert, wenn sie über die Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sind. Auch das ist ganz, ganz wesentlich.
Heute regeln wir zudem auch noch die Kündigungsfristen. Ein Monat Kündigungsfrist, das ist ein wesentlicher Schritt auch hier, und wenn freie Dienstnehmer zwei Jahre beschäftigt sind, dann gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen.
Alles das sind gute Regelungen, und ich freue mich – das muss ich ehrlich sagen – im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr darüber, dass wir heute hier eine so breite Zustimmung zu dieser Änderung haben. (Beifall bei der SPÖ.)
10.32
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Schartel. Die eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.