RN/22
10.32
Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Minister! Zuerst möchte ich Ihnen sagen: Meine Kollegin Belakowitsch war sich vollkommen bewusst, dass natürlich auch freie Dienstnehmer wie normale Dienstnehmer komplett, umfänglich in der Pflichtversicherung erfasst sind. Es gehört aber zur sozialen Absicherung auch dazu, dass man für Urlaub Anspruch auf Urlaubsentgelt und, wenn man krank ist, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Auftraggeber hat. Derzeit bekommen sie nur Krankengeld über die ÖGK. Also das meinte sie mit der umfangreichen sozialen Absicherung.
Wie gesagt, es ist begrüßenswert, dass es zumindest zum Teil eine Regelung geben wird, indem man sagt, man schützt die freien Dienstnehmer, dass sie nicht von heute auf morgen auf die Straße gesetzt werden können. Wobei ich schon daran erinnern möchte, dass wir auch Kollektivverträge hatten – bevor sozusagen die Novellierung des Kündigungsgesetzes kam –, in denen sogar eine tägliche Kündigungsfrist gestanden ist. Also ein Spezifikum der freien Dienstnehmer ist das nicht.
Sie alle sagen, es sei eine ganz tolle Errungenschaft, dass man jetzt sozusagen gesetzlich formuliert, dass eben unter Umständen der 13. und 14. Bezug, dass zum Beispiel die Entlohnung, dass Mindestlöhne über Kollektivverträge geregelt werden können. Wir wissen, Kollektivverträge macht – leider, sage ich jetzt, weil ich dafür bin, dass die Arbeiterkammer das machen soll – die Sozialpartnerschaft, sprich Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Wirtschaftskammer. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wenn Sie sich aber in der Presse anschauen, was die Wirtschaftskammer momentan zu dieser Thematik veröffentlicht, dann zweifle ich heute und sage Ihnen: Es wird Ihnen nicht gelingen.
Es wird einfach bei dieser kleinen Schraube Regelung der Kündigungsfristen bleiben, aber im Großen und Ganzen wird es keine Besserstellung geben. Deswegen wäre wirklich ernsthaft darüber nachzudenken, ob wir weiterhin freie Dienstnehmer in so hoher Zahl beschäftigen sollen, und wirklich genau zu überlegen, in welchen Berufsgruppen es richtig ist. Ich möchte ehrlich fragen: Ein Essenszusteller, wo hat der keine wirtschaftliche Abhängigkeit? Das Vertretungsrecht, okay, das wird wahrscheinlich funktionieren, aber er ist natürlich in ein Betriebssystem eingebunden. Und ob das Radl jetzt wirklich das geeignete Arbeitsmittel ist, das bezweifle ich auch.
Also, ich bin dafür: Tun wir einmal wirklich etwas für die arbeitende Bevölkerung und schauen wir, ob wir nicht ein besseres Gesetz im Allgemeinen zusammenbringen! (Beifall bei der FPÖ.)
10.34
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Höfler. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.