RN/29
10.48
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Das Thema Trinkgeldpauschale begleitet uns schon viele, viele Jahre. Ich frage mich immer: Wo hat die FPÖ während ihrer Regierungsbeteiligung mit ihren Ideen zur Trinkgeldpauschale Maßnahmen gesetzt? (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Die FPÖ war in den letzten 25 Jahren acht Jahre in Regierungsverantwortung. Wo sind Maßnahmen gesetzt worden? Auch was Frau Abgeordnete Belakowitsch angesprochen hat, was die Strafen betrifft: Wenn euch das wirklich so wichtig gewesen wäre, hättet ihr das alles machen können.
Fakt ist: Wir haben eine bestehende Regelung, die steuerfrei ist. Da wird so viel Falsches interpretiert und auch kommuniziert. Die Trinkgeldpauschale ist steuerfrei. Fakt Nummer eins. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Fakt Nummer zwei: Ja, die Sozialversicherungspflicht ist da, und es ist gut, dass sie da ist. Die Frau Ministerin hat das in der Fragestunde auch schon angesprochen. Erinnern wir uns bitte, was in der Coronazeit war! Im März, April 2020 waren 500 000 Menschen beim AMS gemeldet, vor allem aus diesem Dienstleistungsbereich, aus der Gastronomie. Alle diese Menschen waren beim AMS mit einem ganz niedrigen Arbeitslosengeldanspruch abgestellt. Deswegen ist es wichtig, dass die Sozialversicherungspflicht bleibt, weil die Menschen dadurch einen Rechtsanspruch bei Arbeitslosengeld, bei Krankengeld und auch bei der Pension erreichen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was war – weil ich gerade Kurt Egger vor mir sehe – der Auslöser dieser Debatte? – Der Auslöser der Debatte war: Ja, es kann viel transparenter geprüft werden, weil immer mehr Leute mit der Plastikkarte zahlen und dadurch natürlich größere Transparenz da ist, was tatsächlich an Trinkgeld abgeliefert wurde.
Aber zum Beispiel dieser Mythos von der Gastronomie im Fokus der ÖGK: Auch das ist unrichtig. Wir haben uns auch da die Prüfberichte der letzten fünf Jahre bei den Verhandlungen genau angeschaut: Es sind insgesamt 880 Betriebe im Dienstleistungsbereich in fünf Jahren geprüft worden, wo es zu einer Nachverrechnung gekommen ist. Das sind 176 Betriebe im Jahr bei über 40 000 betroffenen Betrieben. Kann man da sagen, das war eine Schwerpunktaktion der ÖGK? – Nein.
Und wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie hoch die Strafen bei dieser Nachprüfung im Durchschnitt in der Gastronomie waren? – 800 Euro im Durchschnitt. Aber es hat Einzelfälle gegeben, bei denen das natürlich schon eine schöne Kiste an Belastung war, vollkommen richtig. Auch diese Zahlen haben wir uns in den Verhandlungen angeschaut, und es ist auch wichtig, dass wir zur Lösung gekommen sind, bei höheren Nachzahlungen für diese betroffenen Betriebe – da geht es um die Selbstverwaltung – ein Instrument zu schaffen, um da auch eine Härtefallregelung zu ermöglichen, und das, ohne dass die Dienstnehmer Ansprüche verlieren. Das war uns auch ganz wichtig.
Also wir haben da schon eine Reparatur gemacht, die wirklich dringend notwendig war. Und ich weiß, die einen wollten null und die anderen wollten mehr. Aber das, was da jetzt als Kompromiss herausgekommen ist, ist eine Lösung, die Rechtssicherheit schafft, die auch für die Zukunft eine Vereinfachung ist.
Vergessen wir nicht: neun Bundesländer, vier Dienstleistungsbereiche, 36 verschiedene Regelungen. Es hat sich ja keiner mehr ausgekannt, was für wen wo gilt. Das ist jetzt beseitigt, und deshalb bedanke ich mich – in dieser schwierigen Zeit, in der das das Sommerthema Nummer eins war; wir erinnern uns, die Wogen sind hochgegangen, es war das Thema Nummer eins – bei den Koalitionspartnern, bei Kurt Egger von der ÖVP und bei Kollegen Hofer von den NEOS für diese Verhandlungen. Es waren schwierige, emotionale Verhandlungen, aber letztendlich haben wir ein gemeinsames Ergebnis für alle Beteiligten erreicht, das sich sehen lassen kann. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
10.52
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wurm. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.