RN/38
11.19
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Bei all der emotionalen Aufregung um das Thema: Worum geht es, oder anders gesagt, worum geht es nicht? – Es geht nämlich nicht darum, dass Trinkgeld versteuert wird, Trinkgeld ist steuerfrei und bleibt auch steuerfrei. (Beifall bei der SPÖ.)
Es geht vielmehr um die Schaffung einer Grundlage für die Festsetzung von bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschalen. Diese Pauschalen gelten dann als Bemessungsgrundlage, von der dann die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden. Das heißt, nicht die Pauschale wird bezahlt, sondern davon werden die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt und die gehen eins zu eins direkt in die Leistungen für die Kolleginnen und Kollegen. Damit ist aber auch sichergestellt, dass sich das Trinkgeld positiv auf die Leistungen aus der Krankenversicherung, aus der Arbeitslosenversicherung und aus der Pensionsversicherung auswirkt. Die Höhe der Pauschalen ab 2026: Es sind 65 Euro für Kellnerinnen und Kellner, die selber kassieren; für Kellnerinnen und Kellner, die nicht selber kassieren, sind es 45 Euro. Die Pauschalen steigen bis 2028, ab 2029 werden sie valorisiert. Damit ist auch der Werterhalt der Leistungen aus dem System gesichert.
Worum es aber auch nicht geht, ist, dass irgendjemand in Zukunft weniger Trinkgeld bekommen wird. Durch das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Auskunft über die Höhe der bargeldlos eingenommenen Trinkgelder wird ein Beitrag dazu geleistet, dass das Trinkgeld auch bei jenen ankommt, für die es ursprünglich gedacht ist: bei den Kolleginnen und Kollegen, die die Arbeitsleistung erbracht haben. (Beifall bei der SPÖ.)
Zusammengefasst, noch einmal: Natürlich würden die meisten Menschen in diesem Land keine Steuern zahlen, keine Abgaben leisten und trotzdem die vollen Leistungen und das Maximum aus dem System bekommen wollen. Nur: So funktioniert das nicht. So funktioniert das auch nicht im Universum der FPÖ.
Mit diesem Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit dafür, wie Trinkgeld beitragsrechtlich behandelt wird. Wir schaffen mehr Transparenz über bargeldlos gegebenes Trinkgeld. Wir sichern Leistungen aus der Pension, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Das ist kein Skandal und auch kein Raub, wie das im Vorfeld bezeichnet worden ist, das ist ein wichtiger Beitrag im Sinne der Kolleginnen und Kollegen in der Branche. Wenn man sich das durchrechnet, sieht man: Ein Leben lang nach diesen Regeln in der Gastronomie einzubezahlen, würde eine Pensionsleistung über die gesamte Pensionsdauer von über 10 000 Euro für die Kolleginnen und Kollegen bedeuten. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ].)
Der wahre Raub wäre das, was ihr wollt, nämlich, dass man die Leistungen, das Trinkgeld, nicht in die Sozialversicherungsbemessungsgrundlage einbezieht, denn das wäre der wahre Pensionsraub. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.23
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tanja Graf. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.