RN/40
11.26
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich glaube, es ist wichtig, noch einmal zusammenzufassen: Was regeln wir mit der Trinkgeldpauschale? – Wir schaffen nun eine bundeseinheitliche Lösung. Das ist ganz wesentlich und ein wichtiger Schritt.
Wir stellen sicher, dass die Pauschalen so gestaltet sind, dass sie sich nicht mehr nach oben öffnen werden. Das heißt, die Öffnungsklausel nach oben entfällt, aber eine Öffnungsklausel nach unten gibt es. Das heißt, ist das Trinkgeldaufkommen geringer, dann ist natürlich auch eine geringere Pauschale zu zahlen. Die Pauschalen differieren zwischen dem Zustand, ob man Inkasso dabei hat oder nicht. Also es ist eine ganz solide und ordentliche Regelung. Und es ist sehr wohl wichtig, zu sagen: Nein, es kommen keine Steuern auf das Trinkgeld. Es hat vorher keine gegeben und es gibt auch jetzt keine Steuern auf das Trinkgeld. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Das andere sind die Abgaben und die sind wichtig für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Noch einmal zu betonen, ist: Wir haben jetzt die Aktualisierung bei der Pauschalierung. Wir haben das gut aufgesetzt, aber es ist auch wichtig, dass wir arbeitsrechtlich etwas tun, denn Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern, die das Trinkgeld nicht in bar erhalten, haben es deutlich schwieriger, einen Überblick über dieses Trinkgeld zu bekommen. Daher haben wir jetzt die Anpassung, wonach Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer über die bargeldlos eingenommenen Trinkgelder zu informieren sind. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Schritt im Sinne der Beschäftigten.
Nunmehr sollen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einem Trinkgeldverteilsystem – das sind diese Tronc-Systeme – beteiligt sind, am Beginn des Arbeitsverhältnisses unverzüglich über den betrieblichen Trinkgeldaufwandschlüssel informiert werden. Das ist doch ein wesentlicher Schritt für Transparenz. Zudem sollen Arbeitnehmer:innen auf Anfrage Auskunft über bargeldlos eingenommenes Trinkgeld bekommen, sofern die Trinkgelder nicht ohnedies am selben oder nachfolgenden Arbeitstag durch einen, durch eine Arbeitnehmer:in, der oder die Einsicht in die eingenommenen Trinkgelder hat, verteilt werden.
Das heißt, das ist Transparenz auf allen Ebenen und das ist doch ein wichtiger Schritt, gerade im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus. Dazuzusagen ist, dass die Möglichkeit besteht, diese Auskunft drei Jahre rückwirkend zu bekommen.
Das ist also ein wichtiger Schritt, gerade, glaube ich, in einer Branche, die wirklich sehr belastet ist und in der wir das Problem der niedrigen Grundgehälter haben. Frau Abgeordnete Belakowitsch hat von einer prekären Branche gesprochen. So weit würde ich nicht gehen, aber wir haben da natürlich Problemstellungen bei den Einkommen. (Abg. Hörl [ÖVP]: Wo?)
Ich denke, das ist wirklich ein guter Kompromiss, eine gute Lösung, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
11.29
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.