RN/43
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (209 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 2021 geändert werden (231 d.B.)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden (232 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 164/A(E) der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit (233 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 464/A der Abgeordneten Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, zuletzt geändert mit BGBl. 47/2025, abgeändert wird (234 d.B.)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (211 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (235 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 bis 7 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Hinsichtlich der einzelnen Ausschussberichte verweise ich auf die Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/44
11.34
Abgeordnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Bevor ich mit meiner Rede beginne, darf ich an dieser Stelle die Polizei Eisenstadt ganz herzlich begrüßen! Schön, dass ihr heute bei uns seid und danke für euren Einsatz trotz der Sparmaßnahmen dieser Bundesregierung! (Allgemeiner Beifall.)
Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Minister! Sie stellen uns heute hier ein neues Modell, eine Reform der Bildungskarenz unter dem sogenannten Titel Weiterbildungshilfe vor. Hinter diesem vielleicht gut klingenden Namen versteckt sich nichts anderes als eine Verschlechterung. Wer zahlt am Ende drauf? – Die Frauen, die Mütter, die jungen Familien.
Bevor Sie uns aber jetzt dieses nicht zielführende neue Modell präsentieren, hätten Sie sich vielleicht lieber um jene gekümmert, die noch immer unter dem alten Modell leiden: Frauen, die völlig unverschuldet Rückforderungsbescheide in der Höhe von teilweise 20 000 Euro erhalten haben. Die haben sie erhalten, obwohl ihnen die Bildungskarenz rechtmäßig anerkannt und bewilligt wurde. Wir reden da nicht über Reiche, wir reden nicht über Konzerne, wir reden über Frauen, wir reden über junge Mütter, wir reden über Familien, die jetzt schon jeden Cent dreimal umdrehen müssen. Was aber bekommen viele von denen? – Die bekommen einen Rückforderungsbescheid in horrender Höhe, über Geld, das längst ausgegeben wurde, weil sie sich darauf verlassen haben, dass ihnen dieses Geld zusteht, das ihnen auch bewilligt wurde.
Frau Minister, können Sie sich vorstellen, wie es diesen Frauen geht, wenn auf einmal so ein Brief im Postkasten liegt, wenn man nächtelang nicht schlafen kann, weil man nicht weiß, wie man dieses Geld irgendwie zurückzahlen soll? (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Schumann.) Da geht es nicht um finanzielle Belastung, das ist gar kein Begriff dafür, was das ist. Das ist eine existenzielle Krise für diese Familien. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Frauen haben nichts falsch gemacht, ganz im Gegenteil, sie wollten sich weiterbilden, sie wollten was aus ihrem Leben machen, sie wollten ihren Kindern damit auch ein gutes Leben bieten. Die lassen Sie aber eiskalt im Stich. Ich sage Ihnen etwas, Frau Minister: So geht man nicht mit Frauen um, so geht man nicht mit Müttern um, so geht man nicht mit der eigenen Bevölkerung um. (Beifall bei der FPÖ.) Genau das ist aber der Punkt: Familien bekommen Rückforderungsbescheide, aber andere, die nie einen Cent in unser System eingezahlt haben, kriegen das All-inclusive-Service vom Staat auf Kosten der Steuerzahler. Das ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit! (Beifall bei der FPÖ.)
Noch einmal zurück zum neuen Modell: Wenn man sich das genau anschaut, sieht man ganz klar, für wen Sie wieder einmal nicht Politik machen, nämlich für die eigene Bevölkerung. Die sogenannte Weiterbildungshilfe sollen vor allem weniger qualifizierte Personen erhalten. Wie schaut das dann in der Realität aus? Bekommen dann einen Großteil dieser 150 Millionen Euro, die dafür budgetiert sind, wieder nicht die Österreicher, ist das Geld dann wieder für Programme, die vor allem auf die Qualifizierung, auf Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind? Landet das dann wieder bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten statt bei der eigenen Bevölkerung? Wird das dann das Ziel dieses neuen Modells sein? (Abg. Teiber [SPÖ]: Sie haben das Modell nicht verstanden!) Das ist kein Fortschritt, das ist ein absoluter Rückschritt, ausgetragen am Rücken der Österreicher. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie haben das Ganze möglichst schwierig, möglichst unattraktiv für die eigene Bevölkerung gestaltet. Was man auch nicht übersehen darf: Mit dem neuen Modell nehmen Sie Arbeitnehmern ein ganz, ganz großes Stück ihrer eigenen Freiheit, denn eine berufliche Neuorientierung wird de facto ausgeschlossen. Es zählt jetzt nur mehr noch, ob die Weiterbildung auch in das Konzept des Betriebes passt, denn sonst gibt es kein Geld mehr. Das heißt: Sie nehmen den Arbeitnehmern ihre Freiheit, sich beruflich neu zu orientieren. (Abg. Shetty [NEOS]: ... faktenbefreite Rede!)
Frau Minister, wir sagen ganz klar: Das ist ein absoluter Bauchfleck, zurück an den Start. Ich bringe hiermit einen Antrag ein:
RN/44.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungshilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche Arbeitnehmern einen fairen Zugang zu Weiterbildungen ermöglicht. Dabei soll der Fokus auf einer Qualitätsoffensive statt einem bürokratischen Kostendeckel liegen.“
Frau Minister, ich sage es Ihnen ganz ehrlich als Abgeordnete, als Bürgerin, aber auch als junge Mutter: Es tut wirklich weh, zu sehen, wie Sie und Ihre Regierungskollegen wieder einmal Politik fernab der Interessen der eigenen Bevölkerung und vor allem der Frauen und Mütter in diesem Land machen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.39
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/44.2
Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Schuch-Gubik wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Johannes Gasser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/45
11.39
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Danke, Herr Präsident. – Kollegin Schuch-Gubik hat in den Raum gestellt und behauptet, dass subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte von dieser Weiterbildungszeit profitieren könnten.
Ich berichtige tatsächlich: Um Anspruch auf eine Weiterbildungsbeihilfe zu haben, ist ein arbeitslosenversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis von einer bestimmten Versicherungsdauer notwendig. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: Wenn alles falsch war, muss man lang berichtigen, so ist es halt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung!) Es ist auch notwendig, dass man entsprechend in Beschäftigung war. Dementsprechend muss ich sagen: Mir tut es weh, wie faktenbefreit man hier am Pult argumentieren kann. – Danke. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)
11.40
Präsident Peter Haubner: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: 20 Falschbehauptungen kann man nicht in 1 Minute berichtigen! Ist halt so! – Abg. Steiner [FPÖ]: Aber Asylanten ...!)
RN/46
11.40
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen, Kolleginnen! Liebe Zuseher, liebe Zuseherinnen! Also ich kann mich meinem Vorredner jetzt nur anschließen. Man bleibt fassungslos zurück (Abg. Wöginger [ÖVP]: Ja, man bleibt stecken!), wenn man erlebt, welcher Blödsinn da vonseiten der FPÖ verzapft wird. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) Ich kann es wirklich nicht anders sagen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das ist in ihrer DNA!)
Also erstens einmal: Die jungen Frauen tun uns alle leid. Wissen Sie, wer die einzige Institution ist, die ihnen hilft? Die Arbeiterkammer, die Sie abschaffen wollen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist unwahr!) Das ist unglaublich! Man kann jetzt das noch einmal berichtigen.
Wenn Sie davon sprechen, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus der gesetzlichen Interessenvertretung hinausnehmen können, dann muss ich sagen: So schwächt man die Arbeiterkammer!
Und noch eines, weil es eben vorhin von der Kollegin Schartel erwähnt worden ist: Geht es nur um die Schwächung der Arbeitnehmerseite, oder geht es dann auch, dass man nicht mehr Wirtschaftskammermitglied ist? (Abg. Nemeth [FPÖ]: Richtig, ja!) Sie wissen, was daran geknüpft ist. Daran ist geknüpft, dass Arbeitgeber in Österreich einen Kollektivvertragslohn und -gehalt zahlen müssen (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]); wenn Ihre Pläne Realität werden, dann ist das Geschichte. Sie schwächen die Arbeitnehmer ein für alle Mal! Das muss man da endlich einmal sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Nächster Punkt: Die Bildungskarenz hat die große Koalition eingeführt, und der Kollege hat es vorhin gesagt: Auch das Nachfolgemodell können nur Kollegen und Kolleginnen in Anspruch nehmen, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen. Was ist das schon wieder für ein Blödsinn, was Sie da sagen!? (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)
Präsident Peter Haubner: Frau Abgeordnete! Darf ich Sie ersuchen, das Wort Blödsinn zurückzuziehen?
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (fortsetzend): Es geht fast nicht anders, aber ja, ich mach das. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Präsident Peter Haubner: Danke.
Abgeordnete Barbara Teiber, MA (fortsetzend): Noch eines: Da Sie jetzt einen Antrag zum Thema Bildungskarenz einbringen, muss ich sagen: Sie, FPÖ und ÖVP, haben das, nämlich die Abschaffung der Bildungskarenz ohne neues Modell, nach Brüssel geschickt. Das war Ihre Idee mit der Unterschrift von Ihrem Klubobmann darunter. Oder ist Ihre Unterschrift nichts wert? (Ruf bei der FPÖ: Wieso?) Das muss man sich auch fragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was wir heute hier beschließen wollen – und ich sage das durchaus als Gewerkschafterin –, ist ein bitterer Kompromiss, weil uns wirklich leere Kassen hinterlassen worden sind. (Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].) Es ist ein Kompromiss mit gewissen Sparnotwendigkeiten, aber es ist ein Nachfolgemodell, das auch viele Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofes und des Wifo mit aufnimmt, indem es nämlich – das ist ja Ihr Kritikpunkt – den Fokus auf formal gering qualifizierte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen legt.
Da ist ein toller Fortschritt passiert. Wir haben eine extreme Erhöhung des Mindestsatzes erreicht: von 14,53 Euro pro Tag auf 40,40 Euro pro Tag. Das heißt, es wird jetzt 1 212 Euro mindestens geben, sodass man, wenn man aus einer schlechter bezahlten Branche kommt und eben geringe Qualifikation hat, sich auf Weiterbildung einlassen kann – das ist ganz, ganz wichtig, Wurscht, welchen Pass man hat, man leistet ja hier eine Arbeit –, dass man sich aufqualifizieren kann. Das ist das beste Mittel, um zukünftig nicht arbeitslos zu werden. Das ist eine gute Nachricht für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.
Meine Bitte an alle: Lassen Sie sich von diesen Unwahrheiten der FPÖ nicht verunsichern! Jeder Beitrag zeigt: Die FPÖ steht nicht auf der Seite der Beschäftigten, derer, die in diesem Land wirklich Leistung erbringen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].)
11.44
Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/47
11.45
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Teiber, hat behauptet: Die FPÖ möchte gerne die Arbeiterkammer abschaffen. Das ist unrichtig.
Die FPÖ möchte die Zwangsmitgliedschaft abschaffen, also ein Opting-out für alle Kammern. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Wurm [FPÖ]: Alle Kammern! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das besprechen wir nachher in einem Redebeitrag.
Ich berichtige weiters tatsächlich: Frau Abgeordnete Teiber hat ebenso behauptet, wir hätten einen Entschließungsantrag zur Wiedereinführung dieser Weiterbildungskarenz eingebracht.
Ich berichtige tatsächlich: Im Entschließungsantrag geht es wohl um Weiterbildung, aber von einer Weiterbildungskarenz steht hier kein Wort. Hier geht es vielmehr darum, dass der Fokus auf eine Qualitätsoffensive statt auf einen Kostendeckel gelegt werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)
11.45
Präsident Peter Haubner: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Markus Koza zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/48
11.46
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zur Weiterbildungszeit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Weiterbildungszeit mag vieles sein, aber eines ist sie mit Sicherheit nicht: eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen tatsächlich verdient. (Beifall bei den Grünen.)
Warum? Ganz einfach: weil sämtliche Kennzeichen einer Bildungskarenz nicht mehr da sind. Das zentrale Kennzeichen der Bildungskarenz – und das war ein einzigartiges Kennzeichen –, war (Abg. Shetty [NEOS]: Wer bezahlt jetzt ...?), dass ich als Arbeitnehmer:in selbstbestimmt meine Weiterbildung, meine Qualifizierung, meine berufliche Umorientierung wählen konnte. Und im Zentrum gestanden ist dabei eben nicht, was gut für den Betrieb ist (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sondern ...!), sondern im Zentrum ist dabei gestanden, was gut für mich ist, damit ich am Arbeitsmarkt besser reüssieren und mich beruflich weiterentwickeln kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Shetty [NEOS].)
Bei der neuen Weiterbildungszeit ist es jetzt eigentlich genau umgekehrt: Die steht vor allem im Zeichen der betrieblichen Verwertbarkeit von Weiterbildung. Nicht mehr das berufliche Interesse, das berufliche Weiterkommen, der Arbeitsmarktfokus des Arbeitnehmers stehen im Zentrum, sondern das Verwertungsinteresse des Betriebs.
Es steht auch im Gesetz ganz klar drinnen, dass erstens bei einer Weiterbildungsmaßnahme auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen ist und dass zweitens ab einem Einkommen von 3 225 Euro brutto – und das ist jetzt kein Luxuseinkommen – der Arbeitgeber 15 Prozent des Weiterbildungsgelds zu übernehmen hat.
Da frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was wird der Arbeitgeber mit seinem Geld wohl mitfinanzieren? Eine berufliche Umorientierung (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]), wenn sich der Arbeitnehmer verändern will, wenn er den Job wechseln will? Eine Weiterbildung, beispielsweise einen Fremdsprachenkurs, wenn das dem Unternehmen nicht unmittelbar was nutzt? – Nein, wohl eher nicht, und das ist ja auch verständlich aus der Sicht des Unternehmens. Der Arbeitgeber wird das fördern und mitfinanzieren, was dem Betrieb nutzt (Abg. Egger [ÖVP] – erheitert –: Ah! Ah!), und zwar am besten, was nur dem Betrieb nutzt. Und damit bleibt von der Bildungskarenz schlichtweg nichts mehr über. (Beifall bei den Grünen.)
Diese Weiterbildungszeit ist nichts anderes als eine Form der betrieblichen Weiterbildung. Ja, auch die Bildungskarenz war Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, aber jetzt entscheidet de facto ganz zentral der Arbeitgeber, ob eine Bildungsmaßnahme, eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch genommen werden kann oder nicht.
Und wer draufzahlt, wissen wir auch schon, das steht nämlich auch im Gesetz. Das ist eine ganz große Gruppe, nämlich Mütter, die sich nach der Elternkarenz beruflich weiterentwickeln, beruflich umorientieren und verbessern wollen. Die sind aus der Weiterbildungszeit nämlich de facto ausgeschlossen.
Wer auch draufzahlt, sind Menschen mit Behinderung. Denn während für Eltern mit Betreuungspflichten der Leistungsnachweis von 20 auf 16 Wochenstunden gesenkt wird, gibt es für Menschen mit Behinderung keine entsprechende Regelung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Exklusion und gehört repariert, Frau Ministerin! (Beifall bei den Grünen.)
Man muss eines sagen: Die Regierung hat ihre Chance auf eine faire und sinnvolle Reform der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit vertan. Die wenigen guten Ansätze – wie etwa die gesteigerte Mindesthöhe beim Weiterbildungsgeld – gleichen leider die ganzen negativen Aspekte bei Weitem nicht aus.
Einmal mehr werden die Interessen von Arbeitnehmer:innen jenen von Unternehmen untergeordnet, die Möglichkeit einer selbstbestimmten beruflichen Verbesserung wird de facto abgeschafft, und das ist so falsch wie wenig zukunftsweisend. Darum lehnen wir diese Weiterbildungszeit ab. (Beifall bei den Grünen.)
11.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/49
11.50
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Heute behandeln wir eine Regierungsvorlage, die auf den ersten Blick technisch wirkt, aber in Wahrheit ist es eine wichtige Lücke im österreichischen Aufenthalts- und Arbeitsrecht – wir werden sie schließen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aufenthaltsrecht, genau!)
Wir schaffen einen neuen Aufenthaltstitel für Grenzgänger aus Drittstaaten, also für Menschen, die in unseren Nachbarländern leben, dort einen Daueraufenthaltstitel mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang besitzen und in einem grenznahen Betrieb in Österreich arbeiten möchten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Diese Personen wohnen nicht in Österreich, sie beziehen keine Sozialleistungen, aber sie leisten einen wertvollen Beitrag für die österreichische Wirtschaft.
Warum ist das notwendig? – Wir alle wissen, dass der Fachkräftemangel eines der größten wirtschaftlichen Probleme unserer Zeit ist. Von der Pflege über das Handwerk bis zur Gastronomie: Überall fehlen qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das AMS hat in den letzten Jahren immer wieder Fälle gehabt, in denen hoch qualifizierte Arbeitskräfte aus einem Nachbarstaat pendeln wollten, aber nicht durften, weil es für sie keinen passenden Aufenthaltstitel gab. Das war weder im Interesse der Betriebe noch im Sinne einer geordneten Migrationspolitik. Mit dieser Novelle schaffen wir Rechtssicherheit.
Wie das System funktioniert: Die Voraussetzungen sind streng und klar. Es braucht einen konkreten Arbeitsvertrag in einem grenznahen Betrieb. Das AMS muss vorher bestätigen, dass keine geeignete Ersatzarbeitskraft in Österreich gefunden werden kann. Der Aufenthaltstitel gilt maximal ein Jahr, kann dann verlängert werden, und er gilt nur für die Dauer der Beschäftigung, wobei das mindestens sechs Monate sind. Es gibt keinen Familiennachzug, keinen Anspruch auf Sozialleistungen, keinen Wohnsitz in Österreich. Dieser Aufenthaltstitel dient einzig und allein der Erwerbstätigkeit. Die Entlohnung muss dem Kollektivvertrag entsprechen, es gibt also auch kein Lohndumping. Im Gegenteil: Die Arbeitskräfte leisten ihren Beitrag über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und helfen, dass unsere Betriebe weiterarbeiten können, und unterstützen sogar unser System mit ihren Beiträgen. Damit sorgen wir für Klarheit, Kontrolle und Fairness – genau das, was der Arbeitsmarkt braucht. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, danke für eure Kritik! Kritik ist ja wichtig, damit wir auch wirklich nach besten Lösungen suchen können, aber bitte sachlich bleiben! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zur FPÖ möchte ich an dieser Stelle Folgendes sagen: Diese Maßnahmen sind keine Türöffner für Migration (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), sie sind ein Werkzeug für wirtschaftliche Stabilität. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir bekennen uns zu einem attraktiven Standort, deshalb ist Tun angesagt. (Abg. Schartel [FPÖ]: Ja!) Wir bauen Hemmnisse ab und bieten vernünftige Lösungen an. Diese Regierungsvorlage ist genau das: eine vernünftige, ausgewogene und kontrollierte Lösung für unsere Betriebe und einen guten und attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)
Genauso haben wir die Bildungskarenz weiterentwickelt. Wir haben geschaut, dass die Bildungskarenz auch wirklich anständig und ordentlich genützt wird. Es hat sich in der Vergangenheit das eine oder andere eingeschlichen, sodass dort ein Missbrauch getätigt worden ist (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Missbrauch?) und dass sie nicht ordentlich verwendet wurde. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Missbrauch? Welcher Missbrauch? – Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].)
Es waren Menschen in Bildungskarenz und das war dann nicht als Bildungskarenz für den Betrieb gut (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist nicht für den Betrieb, sondern für die Person gewesen, für den Arbeitnehmer!), sondern es war einfach eine weitere Auszeit für Personen. Für das ist eine Bildungskarenz nicht da, sondern wir müssen schon die Bildungskarenz auch wirtschaftlich nutzen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das war ja nicht für den Betrieb, sondern für die ... gewesen, für den Arbeitnehmer!)
Wir haben sie weiterentwickelt und die beste Lösung daraus gemacht. Wir lassen uns das auch nicht kritisieren, denn die Bildungskarenz ist dazu da, dass sie wirtschaftlich wertvoll und gut für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
11.55
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dagmar Belakowitsch. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/50
11.55
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Damen und Herren! Ja, gleich zu meiner Vorrednerin: Also von einem Missbrauch bei der Bildungskarenz wäre mir gar nichts bekannt gewesen (Rufe bei der ÖVP: Ah!), aber wenn Sie es als Missbrauch bezeichnen, dass Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen sich weiterbilden und das nicht für den Betrieb, in dem sie gerade arbeiten, tun, sondern die Weiterbildung für sich selbst wählen, um sich möglicherweise in weiterer Folge auch beruflich verändern zu können, dann war genau das die Intention der Bildungskarenz. Somit war das kein Missbrauch, sondern eigentlich sind diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genau dieser Intention gefolgt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Und warum wollten Sie sie dann abschaffen, oder Ihr Klubobmann?)
Was Sie jetzt gemacht haben – und die SPÖ ist da aus mir nicht ganz erklärlichen Gründen mitgegangen, aber Sie sind ja überall dabei –, ist, dass Sie sie jetzt gestrichen haben und gesagt haben: Nein, das machen wir jetzt nicht mehr, jetzt machen wir die Weiterbildung und dieses Weiterbildungsgeld! – Und wissen Sie, was das Problem ist? Das ist jetzt genau dieser Systemwechsel. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Jetzt, Frau Kollegin Zopf, ist es so: Jetzt kann der Betrieb mitreden: Brauchen wir das oder nicht?, weil er dann ja auch irgendwann mitbezahlen muss. (Zwischenruf des Abg. Shetty [NEOS].)
Deshalb: Wenn sich jetzt die Buchhalterin oder der Buchhalter für sich selber weiterbilden möchte und sagt: Ich würde gerne die Ausbildung zum Bilanzbuchhalter machen!, und der Betrieb, der Chef, sagt: Nein, das unterstütze ich nicht (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP]), weil ich schon einen Bilanzbuchhalter habe!, wird es eben nicht genehmigt. Das ist der große Unterschied: Vorher konnte er das, weil es darum ging, dass sich der Arbeitnehmer für sich weiterbildet. Daher ist es auch nicht die Fortführung und es ist kein Nachfolgemodell, sondern es ist ein Systemumbruch, den Sie hier begehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Dieser Systemumbruch ist überhaupt insoweit noch zusätzlich beschränkt, weil da ja nur maximal 180 000 Euro im Jahr vergeben werden, das heißt: Wer zuerst kommt, gewinnt! (Abg. Gasser [NEOS]: 150 Millionen!) Das ist nur für einige wenige, der Fokus soll auf ganz niedrige Bildung gelegt werden. Insoweit hat natürlich meine Kollegin Schuch-Gubik vollkommen recht, Frau Bundesministerin: Es geht natürlich wieder um einen Personenkreis – und da können die NEOS tatsächliche Berichtigungen machen, wie sie wollen –, der überhaupt keine Ausbildung hat, und das sind nun einmal genau jene Herrschaften aus dem Asylbereich, die gekommen sind. Und jetzt können Sie mir hundertmal sagen: Nein, nein, aber die - - (Abg. Shetty [NEOS]: Das stimmt einfach nicht! Na, lesen Sie doch das Gesetz!) Ja, Herr Shetty ist bekannt dafür, dass Sie alles wissen (Abg. Shetty [NEOS]: Nein, wir wissen, was im Gesetz drinsteht!), aber wir wissen natürlich, wer die geringste Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt hat. (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP]. – Ruf: Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!) Wir wissen, wer die geringste Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt hat.
Das passt genau in all diese Maßnahmen der Bundesregierung hinein: Überall wird bei den eigenen Leuten reingeschnitten; beim nächsten Tagesordnungspunkt werden wir uns noch über die Pensionen unterhalten, auch da wird reingeschnitten; bei den Familien wird reingeschnitten; die Weiterbildungskarenz wird abgeschafft – aber überall, wo es darum geht, dass man vielleicht Migranten einmal etwas wegnehmen sollte, dass man dort hinschaut: Schweigen. Das ist die Politik dieser Dreierkoalition. Das kann man machen, muss man nicht machen, aber es ist ein politischer Wille, dem Sie sich untergeordnet haben: die ÖVP, die SPÖ und die NEOS. Das ist Ihre Politik. (Beifall bei der FPÖ.)
Das ist nicht die Politik, die wir machen würden, und das ist schon gar nicht die Politik, die die Österreicherinnen und Österreicher sich wünschen – das sollten Sie sich einmal überlegen. Und Sie müssen nicht permanent uns angreifen – ich weiß schon, es macht unheimlich viel Spaß, der FPÖ den schwarzen Peter zu geben, das machen Sie ja permanent. (Rufe bei der SPÖ: Oh!) Überlegen Sie doch einmal, ob es nicht Ihre eigene Politik ist, die dazu führt, dass die Umfragen so sind, wie sie sind, dass Sie vielleicht Politik an den Bedürfnissen der Mehrheit vorbei machen! (Beifall bei der FPÖ.)
Ändern Sie doch die Politik – dann müssen Sie sich nicht auf uns einschießen –, machen Sie endlich wieder Sachpolitik, meine Damen und Herren! Das sage ich vor allem Ihnen in der SPÖ, denn Sie haben die Arbeitnehmer bisher in jedem Bereich verraten, und auch hier haben Sie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verraten. Frau Bundesminister! Das ist sehr, sehr ernst gewesen: Es gibt wahnsinnig viele Personen, die damit konfrontiert sind, dass sie jetzt Rückzahlungen ans AMS leisten müssen, obwohl das AMS diese Weiterbildungskurse vorher genehmigt hat. Da wären wir wieder bei dem, was wir heute in der Früh schon besprochen haben: bei der Willkür, die da passiert ist. – Setzen Sie sich da endlich einmal ein! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Bravo!)
11.59
Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Zopf gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen, Frau Abgeordnete. Bitte, Sie gelangen zu Wort.
RN/51
12.00
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Frau Kollegin Belakowitsch hat gesagt, dass die Betriebe erst jetzt unterschreiben müssen, wenn man eine Weiterbildungsteilzeit in Anspruch nimmt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Mitzahlen müssen, nicht unterschreiben! Mitzahlen, habe ich gesagt!) – unterschreiben müssen, zustimmen müssen, wenn eine Weiterbildung in Anspruch genommen werden will. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie müssen bezahlen! Man muss auch zuhören!)
Ich berichtige tatsächlich, Frau Kollegin Belakowitsch: Das mussten sie auch schon vorher tun. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, die Betriebe müssen mitbezahlen! Zahlen, Frau Kollegin! – Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung Abg. Belakowitsch [FPÖ] –: Genehmigen, hast du gesagt! – Abg. Wöginger [ÖVP] – in Richtung Abg. Belakowitsch [FPÖ] –: Genehmigen hast du gesagt, genehmigen!) Wenn man eine Weiterbildungsteilzeit in Anspruch nimmt, dann musste der Arbeitgeber vorher schon die Zustimmung geben und auch jetzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Bravo! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Bezahlen! – Abg. Wöginger [ÖVP]: Genehmigen! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich hab vorher gesagt, sie müssen es zahlen! Ihr müssts zuhören!)
12.00
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johannes Gasser. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/52
12.00
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Kollegin Belakowitsch hat verlangt, dass wir zu Sachpolitik zurückkehren. Im Unterschied zu Ihnen möchte ich das jetzt auch machen und nicht nur den Menschen Sand in die Augen streuen, sondern auch aufzeigen, wieso wir die Bildungskarenz weiterentwickeln müssen und wieso die Lösung, die wir jetzt mit der Weiterbildungsbeihilfe gefunden haben, eine gute ist.
Wir verhandeln hier zwei arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, Gesetzesvorlagen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Ich möchte einmal mit der Weiterbildungsbeihilfe als Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz beginnen.
Bei der Bildungskarenz haben wir in den letzten Jahren einfach eine Kostenexplosion erlebt. Als sie in den Nullerjahren noch von der großen Koalition eingeführt worden ist, waren es ein paar Millionen Euro, die das gekostet hat, in den letzten Jahren hat sich das zu einem Ausgabenposten von fast 700 Millionen Euro entwickelt. Wenn so ein Förderungsinstrument in diesem Ausmaß wächst, dann muss man sich natürlich anschauen: Werden Ziele damit erreicht oder werden Ziele da verfehlt? Nicht nur der Rechnungshof, auch eine Wifo-Analyse haben gezeigt: Die Ziele werden nicht für niedrig qualifizierte Menschen erreicht, und es werden auch arbeitsmarktpolitische Ziele nicht damit erreicht.
Zu oft wurde die Bildungskarenz auch von Unternehmen verwendet, um Mitarbeiter eigentlich auf eine steuerfinanzierte Auszeit zu schicken, in der sie in einer gewissen Weise tun und lassen konnten, was sie wollten. Zu oft wurde die Bildungskarenz auch als Verlängerung der Elternkarenz herangezogen, in der Alibikurse gemacht wurden; es haben sich sogar Institute explizit darauf spezialisiert, Kurse dafür anzubieten, damit man eben diese Karenzverlängerung in Anspruch nehmen kann. Diese Schieflage haben wir NEOS immer schon kritisiert und immer wieder auch Vorschläge gemacht, wie man das verbessern kann. Der Leidensdruck ist mit dem Budgetdefizit jetzt so groß geworden, dass wir im März einen Schlussstrich ziehen mussten und mit der Weiterbildungsbeihilfe nun das nächste Kapitel in der betrieblichen und in der arbeitsmarktpolitischen Weiterbildung starten können. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das neue Modell wird die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Erstens: Ausbildungen müssen arbeitsmarktpolitische Relevanz haben. Dafür sorgt die verpflichtende AMS-Beratung, gerade bei Menschen, bei denen es keine Arbeitgeberbeteiligung ab 3 500 Euro geben wird.
Zweitens: Menschen mit niedriger Qualifikation haben auch einen höheren finanziellen Anreiz beziehungsweise in Zukunft eine bessere finanzielle Absicherung, wenn sie Weiterbildungsbeihilfe beziehen, weil die Mindestsätze angehoben werden.
Drittens: Die Weiterbildungsbeihilfe kann nicht zu einer Verlängerung der Elternteilzeit herangezogen werden.
Und viertens: Wer ein mittleres oder hohes Einkommen hat, kann sich nicht länger auf Steuerzahlerkosten, mit dem Arbeitgeber abgesprochen, ein Jahr in eine Auszeit begeben, weil wir mit der Arbeitgeberbeteiligung ab der halben Höchstbeitragsgrundlage sicherstellen, dass die Weiterbildung vor allem einem betrieblichen Zweck dient.
Ich glaube, es ist ganz wichtig, das auch klarzustellen: Wir haben uns innerhalb der Koalition auf diese Differenzierung geeinigt, dass bei einem Einkommen bis zur halben Höchstbeitragsgrundlage die Möglichkeit zur Umqualifizierung, zur Höherqualifizierung besteht, vielleicht auch, um in eine andere Branche, in einen anderen Betrieb zu wechseln, weil da keine Arbeitgeberbeteiligung stattfinden wird. Die Arbeitgeberbeteiligung gibt es erst ab einer bestimmten Höhe. (Abg. Neßler [Grüne]: Der Arbeitgeber wird das sicher ...! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist eine Kannbestimmung!) – Ich glaube, die Frau Ministerin wird nachher auch noch einmal klarstellen, wie wir es schon im Ausschuss gemacht haben, dass es sich um keine Kannbestimmung handelt, sondern dass wir sicherstellen, dass diese Arbeitgeberbeteiligung erst ab der halben Höchstbeitragsgrundlage schlagend wird. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Sie kann eh alles erklären, aber wenn es im Gesetz so steht ...!)
Die Weiterbildungsbeihilfe, so wie sie hier vorliegt, ist damit gut für den Arbeitsmarkt, sie ist gut im Kampf gegen den Fachkräftemangel und vor allem ist sie gut für das Budget und für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die zweite Vorlage, auf die ich noch kurz zu sprechen kommen möchte, ist die neue Grenzgängerregelung für Drittstaatsangehörige, die wir schaffen. Künftig können Drittstaatsangehörige, die im benachbarten Ausland leben, nach Österreich in grenznahe Bezirke einpendeln und dort arbeiten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ].) Es wurde schon ausgeführt, es wird auch eine entsprechende Arbeitsmarktprüfung geben.
Wieso ist das für manche Regionen wichtig? – Ich kann ein konkretes Beispiel aus meinem Heimatbundesland Vorarlberg bringen: Es gibt gerade um den Bodensee herum – wenn ich an Friedrichshafen oder Lindau denke – viele Industriebetriebe, viele Wirtschaftsbetriebe im hoch spezialisierten Bereich, die schon Fachkräfte haben, die aber nur für Deutschland eine Aufenthalts- und Beschäftigungsbewilligung haben. Jetzt ist es in der Vergangenheit oft passiert – weil diese Menschen mit den europäischen Grenzen sozusagen nicht so konfrontiert sind –, dass sie in Vorarlberg eigentlich einen Job in einem hoch spezialisierten Wirtschaftsbetrieb, in einem unserer Hidden Champions, die wir auch unterstützen wollen, gefunden hätten. Nur war es rechtlich nicht möglich, dass sie diesen Job in Österreich annehmen, weil sie dafür nicht nur den Wohnort verlegen – vielleicht nur über einen Fluss, nämlich von Lindau nach Lochau –, sondern sogar auch noch das ganze Verfahren mit der Rot-Weiß-Rot-Karte durchlaufen hätten müssen.
Wir schaffen da eine unbürokratische Regelung – eine unbürokratische Regelung, die hilft, Teile des Fachkräftemangels gerade in grenznahen Regionen weiter zu bekämpfen. Es werden nicht die Massen sein, die von dieser Regelung profitieren, aber es ist ein wichtiger Baustein zur Bewältigung des Fachkräftemangels, bei dem wir noch weitere Maßnahmen zu setzen haben. Dementsprechend kann man, wenn die FPÖ heute gegen diese Grenzgängerregelung stimmt, auch wenn es nur ein paar Hundert Menschen pro Jahr betrifft, nur sagen: Offensichtlich ist die Stärkung unserer Unternehmen, gerade auch wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit im Kampf gegen den Fachkräftemangel geht, kein Anliegen der FPÖ, die Schwächung der Unternehmen offensichtlich schon. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Wöginger [ÖVP] – in Richtung FPÖ –: Dabei wären eh Deutsche auch dabei!)
12.06
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesministerin.
RN/53
12.06
Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Weiterbildungszeit ist ein wesentlicher Schritt. Wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.
Wir brauchen die Weiterbildung in einer Arbeitswelt, die sich so rapide verändert. Wir brauchen Weiterbildung und Qualifizierung, und wir wollen den Menschen Chancen geben. Vor allen Dingen wollen wir jenen mit formal geringen Abschlüssen Chancen geben, und das geschieht durch die Weiterbildungszeit. (Die Rednerin räuspert sich und trinkt einen Schluck Wasser.) – Es ist ein bissl eine Verkühlung, Entschuldigung vielmals. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Gute Besserung!) – Danke vielmals.
Die Chancen sind der wesentliche Punkt, und zwar Chancen für jene mit formal geringen Abschlüssen und mit geringem Einkommen, besonders deshalb, weil wir wissen: Jede Qualifizierung, jeder Abschluss, den ich mache, erhöht meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sichert mir ein besseres Einkommen und senkt das Risiko, arbeitslos zu werden. – Das machen wir jetzt mit der Weiterbildungszeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Der Mindestbeitrag, auch das wurde schon erwähnt, wird deutlich angehoben, auf 1 212 Euro – das ist fast eine Verdreifachung im Vergleich zu den Mitteln der Bildungskarenz. Damit haben die Menschen während der Weiterbildungszeit auch die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist ganz, ganz wichtig, auch für die Entscheidung: Nehmen wir jetzt eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch oder nicht?
Weiters kann man sagen, die Beteiligung des Arbeitgebers ist nur bei den höheren Einkommen gegeben, nicht bei den niedrigen Einkommen – das ist ganz, ganz klar und das ist klarzustellen. Auch die Bildungsberatung durch das AMS ist ein wichtiger Schritt für die Planbarkeit. Eine Bildungsberatung per se kann man ja nicht ablehnen, das ist ja etwas Positives: Wird die Ausbildung, die ich jetzt mache, für mich relevant sein, für meinen weiteren Weg und für meine weitere Karrieremöglichkeit? Vor allen Dingen wissen wir ja: Auch bei der Bildungskarenz musste man sich mit dem Arbeitgeber einig werden, ob man diese machen kann. Das stellt also keine Veränderung dar.
Und wir sagen, die Weiterbildung muss substanzielles Ausmaß haben. Das heißt, wir erhöhen die Wochenstundenanzahl und die Anzahl der ECTS-Punkte, die geleistet werden müssen. Gleichzeitig sagen wir schon: Manche haben die Bildungskarenz genützt, um ihre Karenzzeit, ihre Babykarenz, zu verlängern. – Das ist nicht der Weg. Wir wollen gut ausgebaute Kinderbetreuungseinrichtungen auf allen Ebenen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Das ist der Weg, den wir gehen wollen, und das ist etwas, was den Frauen wirklich hilft. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Noch eine Klarstellung, weil das im Ausschuss aufgetaucht ist – und das muss man klarstellen, und das ist auch ganz wichtig –, nämlich im Zusammenhang mit der Arbeitgeberbeteiligung: Die Steuerbefreiung von Zuschussleistungen des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe stellen wir systematisch korrekt im Einkommensteuergesetz dar – das ist geregelt –, und den als nicht zweifelsfrei geregelt kritisierten Punkt, dass bei Einkommen unter der halben Höchstbeitragsgrundlage jedenfalls kein Arbeitgeberzuschuss zu leisten ist, werde ich durch eine aktualisierte Zielvorgabe an das AMS klarstellen, die auch bindend für die Richtlinie des Verwaltungsrates ist – kurz: Das AMS hat keine Befugnis, die Arbeitgeberbeteiligung auszuweiten.
Dass der Ersatz des Arbeitgeberzuschusses bei Insolvenz des Arbeitgebers durch die IEF gesetzlich gedeckt ist, wurde auch nochmals genau geprüft und von den zuständigen Rechtsabteilungen in meinem Ressort und bei der IEF-Service GmbH bestätigt. Also diese Punkte können wir ausräumen, und ich bitte nun um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)
12.11
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/54
12.11
Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist sie also da, die neue Bildungskarenz, auf die Tausende Betroffene gewartet haben, die nicht gewusst haben, wie es jetzt mit ihren Zukunftsplänen weitergeht, die eh nur ein halbes Jahr in der Luft hängen gelassen wurden. Wir haben bis zuletzt gehofft und auch darum gerungen, dass die Regierung noch die Kurve kriegt und die Bildungskarenz ordentlich reformiert. Doch das Einzige, was man dieser Neuregelung zuschreiben kann, ist: Es ist besser als nichts. Aber das war es dann auch schon.
Was uns die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsparteien hier salbungsvoll als großen Fortschritt verkaufen, ist in Wahrheit ein Rückschritt, ein Rückschritt für Frauen. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: ... den Rechnungshofbericht auch nicht gelesen!) Während die Regierung Milliarden in die Zerstörung der Natur investiert, kürzt sie dort, wo Zukunft beginnt: bei den Mamas, die versuchen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen. (Beifall bei den Grünen.)
Gerade sie haben die bisherige Bildungskarenz genutzt, um sich weiterzuentwickeln, um neue Wege zu gehen, um ihre Einkommenssituation zu verbessern – und genau das wird ihnen jetzt eiskalt genommen, denn nichts anderes passiert mit der Wartefrist von 26 Wochen nach der Elternkarenz und der Abhängigkeit vom Wohlwollen des Arbeitgebers. Müttern werden so weitere Steine in den Weg gelegt.
Und weil die Wifo-Studie so oft zitiert wurde: Die Wifo-Studie aus dem Jahr 2024 zeigt ganz klar und deutlich: Die alte Bildungskarenz war sinnvoll, erfolgreich und hat ganz besonders Frauen nachhaltig gestärkt. Die neue Regelung nimmt ihnen Chancen, die Chancen, sich neu zu orientieren, sich weiterzuentwickeln, stärker zu werden und aufzusteigen. Wenn Frauen durch Weiterbildung bessere Jobs bekommen und mehr verdienen, dann profitieren alle davon – sie profitieren davon, die Familien profitieren davon, die heimische Wirtschaft profitiert davon, die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt profitiert. Wer bei Bildung kürzt, kürzt Chancen und verhindert echte Gleichstellung und wirtschaftlichen Fortschritt. (Beifall bei den Grünen.)
Gestern hat der Wirtschaftsminister genau diese Bildungskarenz als leistungsfeindlich deklariert, derselbe Wirtschaftsminister, der auch den Müttern in diesem Land ausgerichtet hat, sie wären de facto faul (Ruf bei der ÖVP: Das hat er nicht gesagt!) und lehnen sich auf eine Lifestyle-Teilzeit zurück. Ich würde mich ja grundsätzlich nicht so aufregen, wenn die Bundesregierung sonst beim Thema Kinderbetreuung weiterkommen würde.
Wie schaut es da aber aus? – Die Frau Ministerin hat angesprochen, dass hier viel investiert wird, aber die traurige Wahrheit ist: Familien werden nach wie vor im Stich gelassen. (Ruf bei der ÖVP: Ah geh!) Es gibt keine verbindlichen Ziele, es gibt keinen Ausbauplan. Was passiert? Was macht die Regierung? – Die 80 Millionen Euro für das zweite verpflichtende Kindergartenjahr sind ein Ankündigungsschmäh, denn es gibt dadurch keinen einzigen zusätzlichen Platz, keine besseren Arbeitsbedingungen für die Pädagogen und Pädagoginnen, keine längeren Öffnungszeiten, und es wird keine Betreuungslücke im Sommer geschlossen. (Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Das ist aber schon Landessache, oder?) Mit diesem Plan der Bundesregierung kommen wir nicht weiter! Und ja, ich hätte mir von der SPÖ mehr erwartet. (Beifall bei den Grünen.)
Ich hätte mir von der SPÖ mehr erwartet, aber was sie liefert, ist einfach nur eine Bla-bla-Bablerpolitik auf dem Rücken der Familie. Für Verkehrsprojekte aus dem letzten Jahrhundert ist das Geld da, aber bei den Familien in diesem Land wird schonungslos gekürzt, auch wenn ihnen damit Zukunftschancen genommen werden – und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist wirklich deppert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Oje, jetzt gibt’s einen Ordnungsruf!)
12.15
RN/55
Präsident Peter Haubner: Frau Kollegin, können wir das Wort „deppert“ zurückziehen? Können wir das Wort „deppert“ zurückziehen? (Abg. Neßler [Grüne] – auf dem Weg zu ihrem Sitzplatz – nickt.) – Danke. Gut. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber kein ganzer Satz, Herr Präsident!)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/56
12.15
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch eine Besuchergruppe der FSG Perg, Freistadt und Urfahr recht herzlich bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Wenn wir heute über die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsbeihilfe sprechen, dann sprechen wir über Chancen für Menschen, die sich weiterentwickeln wollen. Wir sprechen über jene, die arbeiten und trotzdem sagen: Ich will mehr wissen, ich will Neues lernen, ich will meine Zukunft selbst in die Hand nehmen! – Genau dafür schaffen wir heute den Rahmen.
Zur alten Bildungskarenz: Wir haben inzwischen recherchiert. Wir sind der Meinung, dass 1997, als diese eingeführt wurde, die FPÖ dieser nicht zugestimmt hat. Also heute so die große Verteidigerin zu spielen, kommt uns irgendwie komisch vor, da ihr das ja auch nach Brüssel übermittelt habt. Offensichtlich schaut Bildungspolitik bei der FPÖ aber auch so aus: In der Steiermark haben wir einen Landesrat der FPÖ, der für Bildung zuständig ist, und heute ist die Nachricht gekommen, dass ab Herbst 2026 bei der Fachhochschule Joanneum wieder Studiengebühren eingeführt werden. Da sieht man also, wofür die FPÖ steht, wenn es um Bildung geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben als sozialdemokratischer Teil der Bundesregierung aber gesagt, wir wollen ein modernes, faires und zukunftstaugliches System für die Weiterbildung aufstellen, nämlich dort, wo sie gebraucht wird: bei Menschen mit niedrigerem Einkommen, mit weniger Ausbildung und dadurch weniger Chancen am Arbeitsmarkt. Ja, die Zugangskriterien sind strenger geworden, aber das ist kein Nachteil, sondern das ist eine Qualitätssicherung, denn wir wollen, dass die Mittel dort wirken, wo sie wirklich Zukunft schaffen – und nicht für Kurse ohne Abschluss, für Auszeiten ohne Nutzen, sondern für echte Qualifizierung, für bessere Jobs und für stabile Einkommen.
Ich möchte auch noch einmal erwähnen, dass es für die Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch gibt – so wie es früher auch keinen Rechtsanspruch für die Bildungskarenz gegeben hat. Wesentlich ist: Der Arbeitgeber muss dem immer zustimmen, und man muss mindestens ein Jahr arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein, damit man überhaupt so einen Antrag stellen kann. Ich verstehe daher nicht, was da die FPÖ in diesem Zusammenhang über Flüchtlinge und Asylwerber spricht; das hängt damit gar nicht zusammen, es steht in absolut keinem Zusammenhang.
Die Arbeitgeber holen wir in eine Verantwortung, denn sie haben sich mit 15 Prozent an den Kosten zu beteiligen, aber nur, wenn das Einkommen im Monat 3 225 Euro übersteigt. Das heißt, es ist alles klar: Die, deren Einkommen darunter liegt, kommen zu einer Bildungsberatung beim AMS, damit sie sich zielgerichtet weiterbilden können, und es liegt noch immer am Arbeitgeber, ob er einer Weiterbildungszeit zustimmt oder nicht. Und wir sehen schon: Jede Person, die sich weiterbildet, verringert das Risiko, arbeitslos zu werden, und jede Investition in Bildung ist auch eine Investition in ein sicheres und soziales Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.19
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/57
12.19
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Minister! Ein spannender Vormittag heute mit sehr, sehr vielen sozialpolitischen Themen, auch bei dem Block, den wir jetzt diskutieren: Bei diesem geht es zuerst um die Weiterbildungsbeihilfe – also um die Bildungskarenz –, und dann geht es logischerweise auch um diese Grenzgängergeschichte.
Bevor ich jetzt losstarte: Frau Kollegin Teiber – sie ist, glaube ich, nicht mehr im Haus – hat ja uns Freiheitliche hier sehr massiv angegriffen und behauptet, dass wir irgendwie Unwahrheiten verbreiten würden oder den Leuten Sand in die Augen streuen würden.
Die Entscheidung, ob das, was Sie immer erzählen, der Bevölkerung hilft und richtig ist, oder ob das, was wir der Bevölkerung erzählen und wollen, richtig ist, werden in letzter Konsequenz Gott sei Dank nicht Sie entscheiden (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Aber du auch nicht!), sondern die Wähler draußen, und da sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg, weil der Zuspruch jeden Tag steigt – und ich verstehe es auch, denn wenn das heute jemand – Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – den ganzen Vormittag gesehen hat, dann wird der, glaube ich, sein Urteil eindeutig fällen können, wem er künftig sein Vertrauen schenkt.
Frau Kollegin Teiber – erzählen Sie es ihr vielleicht –, man sollte schon auch einmal klarstellen, weil ja die Diskussion wegen der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer und der Zwangsmitgliedschaft geführt wurde: Immer dann, wenn jemand hier herauskommt, sollten Sie zu Hause vielleicht nachschauen, wo diese Person herkommt. Wenn man natürlich als Vertreter der Wirtschaftskammer oder der Arbeiterkammer von der Zwangsmitgliedschaft profitiert und dort in der Funktion bereits mehr verdient als als Nationalrat, dann ist klar, dass man die Zwangsmitgliedschaft unbedingt weiterbehalten will, weil es dann ja um das eigene Einkommen geht. Das muss man auch einmal klarstellen. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Grenzgängergeschichte ist, glaube ich, ganz klar: Das lehnen wir ab. Da geht es auch nicht um Fachkräfte, wie es von den NEOS so schön erzählt wird – also das wird den Fachkräftemangel in Österreich nicht beheben. (Abg. Gasser [NEOS]: Habe ich nicht gesagt!) Sie machen halt wieder ein Türchen für illegale Zuwanderung auf. (Abg. Gewessler [Grüne]: ... ist jetzt legal!) Das ist nichts Neues, das kennen wir seit mehr als zehn Jahren, aber wie gesagt: Da spielen halt alle mit – wir sind da klar dagegen. Wir haben nichts gegen Grenzgänger, das heißt, die sollen in Österreich arbeiten, das sind mittlerweile 150 000 aus Nachbarländern wie Ungarn und so weiter, das ist alles okay, aber das, was Sie für Drittstaatsangehörige wollen, lehnen wir natürlich ab.
Auch ein Thema heute ist diese Altersteilzeit, die sich auch dementsprechend verändert. Noch einmal: Sie erzählen ja die Dinge, wie wenn das jetzt alles eine Verbesserung wäre. In Wahrheit sind da bei diesem Block, den wir heute diskutieren, alle Sparmaßnahmen dabei, einfach weil diese Regierung und diese Parteien, die da beteiligt sind – die NEOS nehme ich vielleicht ein bissel aus –, dieses Land in eine Krise geführt haben. Wir sind pleite, jetzt müsst ihr überall Geld suchen, und ihr seid nicht in der Lage, diese Geldströme vielleicht auch anders zu gestalten. Es gibt nach wie vor für Asylanten genug Geld, für die Ukraine genug Geld (Abg. Shetty [NEOS]: Jetzt kommt das Bingo schon wieder!), und jetzt sucht ihr halt überall Beiträge, beim Trinkgeld angefangen über die Altersteilzeit und so weiter, um den Leuten einfach Geld zu nehmen und Budgetlöcher zu stopfen. (Zwischenruf der Abg. Reiter [ÖVP].) Das ist die Wahrheit, es ist alles eine Verschlechterung für Arbeitnehmer und teilweise natürlich auch für Arbeitgeber, und diese Wahrheit ist der Bevölkerung ja zumutbar. (Beifall bei der FPÖ.)
Durch diese Teilpension, die Sie nächstes Jahr einführen, verkürzt sich selbstverständlich die Bezugsdauer der Altersteilzeit. Das steht ja eindeutig da, das kann man auch auf der Homepage nachlesen. Es gibt strengere Zugangsvoraussetzungen für die Altersteilzeit. Es gibt eine Reduzierung beim Lohnausgleich, Überstunden und Überstundenpauschalen werden nicht eingerechnet. Es gibt ein Beschäftigungsverbot bei anderen Arbeitgebern während der Altersteilzeit. Also, Frau Kollegin Teiber, Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn das falsch sein sollte, dann bitte ich um eine Berichtigung. Das sind die Tatsachen. Das heißt: eine Verschlechterung. Das haben ja die Leute, die in Pension gehen wollen oder das Thema haben, mittlerweile mitbekommen, das werdet ihr ja hoffentlich auch von euren ehemaligen Wählern mitgeteilt bekommen haben.
RN/57.1
Dann kommen wir noch zum letzten Punkt, zu dieser Bildungskarenz und dieser Weiterentwicklung, wie ihr das so schön nennt. Also die Weiterentwicklung ist ganz klar: Auch hier eine Übersicht (ein Schriftstück in die Höhe haltend), das kann man sich alles anschauen, keine Zahlen von uns, sondern alle teilweise auch vom Ministerium: Vorher hat es halt 512 Millionen Euro gekostet, jetzt kostet es 150 Millionen Euro. Das heißt, es gibt auch einen Deckel, es darf nicht mehr kosten.
Das heißt, es ist einfach eine klare Einsparung zulasten der Arbeitnehmer, die ihr früher einmal vertreten habt, und vor allem der Frauen – das ist ja doppelt schlimm. Treffen wird dieses Programm vor allem die Frauen. So, und das macht ihr heute, und da stimmen alle zu. Die Fakten liegen ja am Tisch, bitte, das ist ja gar kein Thema. Die Kolleginnen und Kollegen haben es ja schon erklärt, sogar die Grünen haben es dann nachher deutlich gesagt. Das sind ja alles Verschlechterungen und ihr helft da niemandem, sondern das ist nichts anderes als ein Sparprogramm zulasten der normalen Bevölkerung. Das, bitte schön, ist ja nichts, was ich heute schönreden kann. Wenn wir das als Freiheitliche kritisieren, dann wird das wohl hoffentlich erstens erlaubt sein, denn es wird zweitens auch zutreffend sein. (Beifall bei der FPÖ.)
Noch einmal: Man kann sich ja alles anschauen. Das kann man mittlerweile sogar in der Presse nachlesen. Stellt euch also bitte schön ehrlich her und sagt: Okay, wir müssen jetzt sparen, und wir sparen halt bei den Arbeitnehmern und teilweise bei den Unternehmern, und einige nehmen wir halt vom Sparprogramm aus! – So, und das wollen wir eben anders haben. Man kann durchaus sagen, es müssen jetzt alle sparen, aber ihr spart nicht bei allen: Ihr spart nicht bei der Ukrainehilfe, bei Waffenlieferungen, bei anderen Blödheiten, auch im Asylbereich wird nicht gespart, sondern ihr spart zulasten der Pensionisten – nächster Tagesordnungspunkt –, ihr spart zulasten der Arbeitnehmer und vor allem der Frauen.
Dafür dürft ihr euch kein Lob von uns Freiheitlichen erwarten und mit Sicherheit auch kein Lob und keine Zustimmung der Wähler und Wählerinnen in Österreich. – Gott sei Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
12.25
Präsident Peter Haubner: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Johannes Gasser zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/58
12.25
Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident. – Abgeordneter Wurm hat behauptet, dass wir mit der Grenzgängerregelung die Tür für illegale Migration öffnen.
Ich berichtige tatsächlich: Wir schaffen heute ein Gesetz, bei dem wir einen legalen Aufenthaltstitel schaffen, aber nicht dafür, dass Menschen dann nach Österreich ziehen, sondern sie behalten ihren Hauptwohnsitz natürlich im Ausland und können, in einer grenznahen Region wohnend, nach Österreich zum Zweck der Arbeitsaufnahme einpendeln. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung!) Man sollte vielleicht das Gesetz lesen, wenn man es kritisiert. – Danke schön. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ. – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)
12.26
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Sieber. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/59
12.26
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Minister – gute Besserung! Hohes Haus! Nun, wir sind jetzt also so weit und werden heute hier die Reform der Bildungskarenz hin zur Weiterbildungshilfe beschließen. Frau Minister, wir sind uns wahrscheinlich einig: Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei oder weil es uns so leichtfällt oder weil wir irgendjemandem etwas wegnehmen wollen, sondern weil es einfach eine Notwendigkeit ist, und ja, auch weil wir sparen müssen. (Abg. Koza [Grüne]: Doch, ihr wolltet das immer!) – Liebe Grüne, mit dieser Situation, dass wir jetzt sparen müssen, habt ihr schon auch ein bisschen etwas zu tun, würde ich einmal sagen, also tut nicht ganz so großspurig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].)
Aber, meine Damen und Herren, nur dass man das auch weiß, weil das so massiv vonseiten der Freiheitlichen abgelehnt wird: Eines ist schon klar, auch wir haben uns in den Verhandlungen dazu bekannt, dass wir sparen müssen, und die Bildungskarenz wäre auch in unserem Programm gestrichen worden, nur wäre bei uns eben keine Nachfolgeregelung geplant gewesen, vielleicht hätten wir eine gemacht. (Abg. Kickl [FPÖ]: Unser Programm gibt es nicht!) Jetzt aber wird mir auch klar, warum, Herr Kickl – ich begrüße Sie sehr herzlich –, wir nicht zusammengekommen sind, warum Sie das Sparpaket mit uns nicht machen wollten, den Ihrer Logik von Niederösterreich folgend hätten Sie sich ja selber ausschließen müssen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Wer vernünftig ist, wird ausgeschlossen!)
Im Jahr 1998, meine Damen und Herren, wurde diese Bildungskarenz von den damals zuständigen Ministern – Sozialministerin Eleonora Hostasch und Bildungsministerin Liesl Gehrer – praktisch ins Leben gerufen, nicht als einzelne Maßnahme, sondern im Rahmen eines Nationalen Aktionsplanes: Berufsbildung und Jugendbeschäftigung. Und diesem Nationalen Aktionsplan, Kollegin Nussbaum, hat die FPÖ dann wirklich nicht zugestimmt. Dem einzelnen Beschluss hätte sie vielleicht zugestimmt, aber dem Plan als solchem hat sie damals nicht zugestimmt.
Nun, die Bildungskarenz war aber als eine Qualifikationsmöglichkeit für gering oder gar nicht ausgebildete Arbeitnehmer gedacht, um sich entsprechend zu verbessern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit den Jahren hat sich das dann etwas verändert und auch andere Gruppen haben die Möglichkeiten erkannt und für sich genutzt. Ich spreche dabei nicht von einem Missbrauch, Kollegin Belakowitsch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich auch nicht!), es ist aber nicht im Sinne dessen, was beschlossen wurde, ausbezahlt worden. Deswegen ist es richtig, so wie Kollege Gasser es gesagt hat, dass wir schlussendlich bei beinahe 800 Millionen Euro gelandet sind. Das ist ein Wert, den man schon hinterfragen muss, und das haben nicht nur wir getan, das hat auch der Rechnungshof getan. Auch Ihre Ausführungen bei der Besprechung des Rechnungshofberichts waren ja durchaus von einem Verständnis dafür getragen, dass man da etwas machen muss (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, eh!) – so viel, um der Wahrheit zu entsprechen. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat natürlich gesagt, dass da entsprechender Reformbedarf besteht. Das geht so nicht.
Deswegen machen wir jetzt eben diese Weiterentwicklung hin zur Weiterbildungsbeihilfe, in die die Vorschläge des Wifo und des Rechnungshofberichts, den Sie ja unterstützt haben, eingearbeitet sind. Eigentlich würde man also meinen, dass diese Weiterbildungsbeihilfe auch von Ihnen mitgetragen werden könnte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das machen Sie ja nicht!), nur der politische Alltag macht es leider unmöglich.
Nun ist es also so: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgelts für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen zwölf Monate gedauert hat. Höher Qualifizierte, also vom Master aufwärts, können das erst nach durchgehender vierjähriger Erwerbstätigkeit beantragen. Ich glaube, dass das dem Sinn dieses Gesetzes entspricht beziehungsweise nahekommt.
Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz soll nicht mehr möglich sein, es müssen zumindest sechs Monate dazwischenliegen. Wichtig ist, dass die Höhe der Beihilfe eine Bandbreite von mindestens 40,40 Euro bis 67,94 Euro pro Tag aufweisen wird, also der Mindestsatz ist deutlich erhöht worden.
Meine Damen und Herren, es wurde vieles bereits gesagt. Ich möchte die Zeit hier nicht über Gebühr strapazieren. Ich glaube, es ist eine vernünftige Weiterentwicklung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
12.31
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/60
12.31
Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Die Redebeiträge der Grünen zeigen, dass das Modell der Bildungskarenz nicht ganz verstanden wurde. Die Bildungskarenz, das hat ja Kollege Sieber gerade gesagt, wurde ursprünglich für niedrig Qualifizierte eingeführt (Abg. Koza [Grüne]: Nein, stimmt nicht! – Abg. Neßler [Grüne]: Stimmt nicht!), und es ging uns um Treffsicherheit.
Treffsicherheit ist ein Wort, das in Ihrem Wortschatz nicht vorkommt, denn sonst würden wir nicht vor diesem budgetären Scherbenhaufen stehen, den Sie uns hinterlassen haben. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenrufe bei den Grünen.)
Es geht auch nicht darum, Herr Kollege Koza, dass allen Leuten alle Wünsche erfüllt werden, sondern es geht darum, dass die Leute Kurse machen, Weiterbildungen machen, die für sie persönlich, aber auch für die Gesamtheit sinnvoll sind.
Die Zahlen zeigen es ja: 2023 hatten 2 500 der mehr als 22 000 Bezieher einen Pflichtschulabschluss. Über 50 Prozent hatten einen AHS- oder BHS-Abschluss oder waren Akademiker. Das zeigt, dass die Bildungskarenz in den letzten Jahren am Thema vorbeigegangen ist. Fast 800 Millionen Euro wurden dafür ausgegeben. Und, Frau Kollegin Neßler, sie war auch nicht dazu gedacht, dass sie die Karenz für Mütter verlängert. Es ist eine Bildungskarenz und keine Mütterkarenz. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].)
Von 2010 bis 2021 stieg die Zahl der Karenzzeitverlängerungen von 500 auf 7 200. Davon war ein Großteil gut ausgebildete Frauen. Auch da war also die Treffsicherheit nicht gegeben. Die Bildungskarenz sollte nicht auf Kosten der Allgemeinheit finanziert werden. Und weil Sie immer Angst haben, dass jetzt höher Qualifizierte nichts mehr in diese Richtung machen können: Es gibt das Studienabschlussstipendium, es gibt das Selbsterhalterstipendium, es gibt das Fachkräftestipendium für Umschulungen, das Pflegestipendium. Wir sind in Österreich: Sie werden ganz viele weitere Stipendien für jede Situation finden.
Deswegen ist es gut und richtig, dass die Weiterbildungsbeihilfe dafür sorgt, dass die Mittel, die zur Verfügung stehen, treffsicher vergeben werden. Das ist wirklich gut so. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
12.34
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/61
12.34
Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ganz besonders begrüßen möchte ich den Betriebsratsvorsitzenden Klaus Sölkner und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LKH Rottenmann aus dem Bezirk Liezen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Ebenso herzlich willkommen heißen möchte ich die Betriebsseelsorge der Diözese Linz aus Steyr – herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Ihr habt euch eine sehr spannende Debatte ausgesucht, der ihr hier jetzt auf der Galerie folgen könnt.
Ich habe auch sehr gut zugehört, was die Weiterbildung betrifft, liebe FPÖ. Ganz versteht man es nicht, denn ihr habt Anfang dieses Jahres mit Unterschrift eures Klubobmannes, von Ihnen, Herr Kickl – schön, dass Sie auch da sind –, die ersatzlose Streichung der Bildungskarenz nach Brüssel geschickt. Jetzt weiß ich nicht: Entweder Sie haben Ihren Abgeordneten davon nichts erzählt oder die Abgeordneten haben das bis heute vergessen. (Abg. Nemeth [FPÖ]: Oder Sie haben eine Lesestörung!)
Ich möchte aber heute auf die Novelle für Grenzgänger, die wir heute auch beschließen, eingehen. Abgeordneter Gasser hat es bereits richtiggestellt: Es ist kein Türöffner für illegale Zuwanderung. Die Menschen brauchen eine Arbeitsstelle, ein aufrechtes Arbeitsverhältnis, und die Grenzen sollen in Zukunft keine Hürde mehr für qualifizierte Arbeitskräfte sein, die wir in österreichischen Unternehmen dringend brauchen. Wir beschließen daher heute eine Verwaltungsvereinfachung im Sinne aller Betroffenen.
EU-Bürger:innen dürfen unbeschränkt in Österreich arbeiten, anders aber ist das bei Drittstaatsangehörigen, die ihren Wohnsitz sowie einen Daueraufenthaltstitel in einem unserer Nachbarländer haben und in einen angrenzenden Bezirk, den Grenzbezirk, einpendeln. Wir haben zuvor von einer Britin gesprochen, einer Schlüsselkraft, die in Bayern wohnt und nach Tirol pendelt.
Was ist neu? – Wir schaffen einen neuen Aufenthaltstitel – das heißt eine Aufenthaltsbewilligung – für Grenzgänger, der unter engen Voraussetzungen nun vom Kriterium des nötigen Wohnsitzes in Österreich absieht. Weiterhin notwendig, also was bleibt, ist die Zulassung zur Beschäftigung durch ein positives AMS-Gutachten. Sorgen, dass es dadurch zu einem vermehrten Druck auf den österreichischen Arbeitsmarkt kommt, sind aus diesen Gründen unberechtigt, weil sich an den inhaltlichen Kriterien eben nichts ändert.
Wir haben es von unserer Frau Ministerin heute bereits in der Fragestunde gehört: Es geht um rund 250 Schlüsselkräfte. Die Maßnahme soll zu keiner Verdrängung österreichischer Kräfte führen, zu keinem Geschäftsmodell werden, sondern sie ist ein Beitrag zum Bürokratieabbau, zur Entlastung der Verwaltung und ist eine Erleichterung und Wertschätzung für jene Menschen, die ihre Arbeitsleistung Österreich zur Verfügung stellen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
12.37
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/62
Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/62.1
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 231 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzesantrag auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/62.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Weiterbildungsbeihilfe zurück an den Start – für eine zielgerichtete und faire Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
RN/62.3
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 232 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.
RN/62.4
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht in 233 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
RN/62.5
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht in 234 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
RN/62.6
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 211 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzesantrag auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.