RN/45

11.39

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Danke, Herr Präsident. – Kollegin Schuch-Gubik hat in den Raum gestellt und behauptet, dass subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte von dieser Weiterbildungszeit profitieren könnten. 

Ich berichtige tatsächlich: Um Anspruch auf eine Weiterbildungsbeihilfe zu haben, ist ein arbeitslosenversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis von einer bestimmten Versicherungsdauer notwendig. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist aber keine tatsächliche Berichtigung! – Zwischenruf des Abg. Wurm [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: Wenn alles falsch war, muss man lang berichtigen, so ist es halt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das ist ja keine tatsächliche Berichtigung!) Es ist auch notwendig, dass man entsprechend in Beschäftigung war. Dementsprechend muss ich sagen: Mir tut es weh, wie faktenbefreit man hier am Pult argumentieren kann. – Danke. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)

11.40

Präsident Peter Haubner: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber zu Wort gemeldet. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ]. – Abg. Shetty [NEOS]: 20 Falschbehauptungen kann man nicht in 1 Minute berichtigen! Ist halt so! – Abg. Steiner [FPÖ]: Aber Asylanten ...!)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.