RN/48
11.46
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zur Weiterbildungszeit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die neue Weiterbildungszeit mag vieles sein, aber eines ist sie mit Sicherheit nicht: eine Nachfolgeregelung für die Bildungskarenz, die diesen Namen tatsächlich verdient. (Beifall bei den Grünen.)
Warum? Ganz einfach: weil sämtliche Kennzeichen einer Bildungskarenz nicht mehr da sind. Das zentrale Kennzeichen der Bildungskarenz – und das war ein einzigartiges Kennzeichen –, war (Abg. Shetty [NEOS]: Wer bezahlt jetzt ...?), dass ich als Arbeitnehmer:in selbstbestimmt meine Weiterbildung, meine Qualifizierung, meine berufliche Umorientierung wählen konnte. Und im Zentrum gestanden ist dabei eben nicht, was gut für den Betrieb ist (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sondern ...!), sondern im Zentrum ist dabei gestanden, was gut für mich ist, damit ich am Arbeitsmarkt besser reüssieren und mich beruflich weiterentwickeln kann, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Shetty [NEOS].)
Bei der neuen Weiterbildungszeit ist es jetzt eigentlich genau umgekehrt: Die steht vor allem im Zeichen der betrieblichen Verwertbarkeit von Weiterbildung. Nicht mehr das berufliche Interesse, das berufliche Weiterkommen, der Arbeitsmarktfokus des Arbeitnehmers stehen im Zentrum, sondern das Verwertungsinteresse des Betriebs.
Es steht auch im Gesetz ganz klar drinnen, dass erstens bei einer Weiterbildungsmaßnahme auf die Erfordernisse des Betriebs Rücksicht zu nehmen ist und dass zweitens ab einem Einkommen von 3 225 Euro brutto – und das ist jetzt kein Luxuseinkommen – der Arbeitgeber 15 Prozent des Weiterbildungsgelds zu übernehmen hat.
Da frage ich Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren: Was wird der Arbeitgeber mit seinem Geld wohl mitfinanzieren? Eine berufliche Umorientierung (Zwischenruf der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]), wenn sich der Arbeitnehmer verändern will, wenn er den Job wechseln will? Eine Weiterbildung, beispielsweise einen Fremdsprachenkurs, wenn das dem Unternehmen nicht unmittelbar was nutzt? – Nein, wohl eher nicht, und das ist ja auch verständlich aus der Sicht des Unternehmens. Der Arbeitgeber wird das fördern und mitfinanzieren, was dem Betrieb nutzt (Abg. Egger [ÖVP] – erheitert –: Ah! Ah!), und zwar am besten, was nur dem Betrieb nutzt. Und damit bleibt von der Bildungskarenz schlichtweg nichts mehr über. (Beifall bei den Grünen.)
Diese Weiterbildungszeit ist nichts anderes als eine Form der betrieblichen Weiterbildung. Ja, auch die Bildungskarenz war Vereinbarungssache zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen, aber jetzt entscheidet de facto ganz zentral der Arbeitgeber, ob eine Bildungsmaßnahme, eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch genommen werden kann oder nicht.
Und wer draufzahlt, wissen wir auch schon, das steht nämlich auch im Gesetz. Das ist eine ganz große Gruppe, nämlich Mütter, die sich nach der Elternkarenz beruflich weiterentwickeln, beruflich umorientieren und verbessern wollen. Die sind aus der Weiterbildungszeit nämlich de facto ausgeschlossen.
Wer auch draufzahlt, sind Menschen mit Behinderung. Denn während für Eltern mit Betreuungspflichten der Leistungsnachweis von 20 auf 16 Wochenstunden gesenkt wird, gibt es für Menschen mit Behinderung keine entsprechende Regelung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Exklusion und gehört repariert, Frau Ministerin! (Beifall bei den Grünen.)
Man muss eines sagen: Die Regierung hat ihre Chance auf eine faire und sinnvolle Reform der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit vertan. Die wenigen guten Ansätze – wie etwa die gesteigerte Mindesthöhe beim Weiterbildungsgeld – gleichen leider die ganzen negativen Aspekte bei Weitem nicht aus.
Einmal mehr werden die Interessen von Arbeitnehmer:innen jenen von Unternehmen untergeordnet, die Möglichkeit einer selbstbestimmten beruflichen Verbesserung wird de facto abgeschafft, und das ist so falsch wie wenig zukunftsweisend. Darum lehnen wir diese Weiterbildungszeit ab. (Beifall bei den Grünen.)
11.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.