RN/53

12.06

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Korinna Schumann: Sehr geehrter Präsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Weiterbildungszeit ist ein wesentlicher Schritt. Wir investieren in die Weiterbildung von Menschen, achten auf die Arbeitsmarktrelevanz genauso wie auf die Sicherung des Lebensunterhalts und schaffen dadurch Chancen.

Wir brauchen die Weiterbildung in einer Arbeitswelt, die sich so rapide verändert. Wir brauchen Weiterbildung und Qualifizierung, und wir wollen den Menschen Chancen geben. Vor allen Dingen wollen wir jenen mit formal geringen Abschlüssen Chancen geben, und das geschieht durch die Weiterbildungszeit. (Die Rednerin räuspert sich und trinkt einen Schluck Wasser.) – Es ist ein bissl eine Verkühlung, Entschuldigung vielmals. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Gute Besserung!) – Danke vielmals.

Die Chancen sind der wesentliche Punkt, und zwar Chancen für jene mit formal geringen Abschlüssen und mit geringem Einkommen, besonders deshalb, weil wir wissen: Jede Qualifizierung, jeder Abschluss, den ich mache, erhöht meine Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sichert mir ein besseres Einkommen und senkt das Risiko, arbeitslos zu werden. – Das machen wir jetzt mit der Weiterbildungszeit. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Der Mindestbeitrag, auch das wurde schon erwähnt, wird deutlich angehoben, auf 1 212 Euro – das ist fast eine Verdreifachung im Vergleich zu den Mitteln der Bildungskarenz. Damit haben die Menschen während der Weiterbildungszeit auch die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das ist ganz, ganz wichtig, auch für die Entscheidung: Nehmen wir jetzt eine Qualifizierungsmaßnahme in Anspruch oder nicht?

Weiters kann man sagen, die Beteiligung des Arbeitgebers ist nur bei den höheren Einkommen gegeben, nicht bei den niedrigen Einkommen – das ist ganz, ganz klar und das ist klarzustellen. Auch die Bildungsberatung durch das AMS ist ein wichtiger Schritt für die Planbarkeit. Eine Bildungsberatung per se kann man ja nicht ablehnen, das ist ja etwas Positives: Wird die Ausbildung, die ich jetzt mache, für mich relevant sein, für meinen weiteren Weg und für meine weitere Karrieremöglichkeit? Vor allen Dingen wissen wir ja: Auch bei der Bildungskarenz musste man sich mit dem Arbeitgeber einig werden, ob man diese machen kann. Das stellt also keine Veränderung dar.

Und wir sagen, die Weiterbildung muss substanzielles Ausmaß haben. Das heißt, wir erhöhen die Wochenstundenanzahl und die Anzahl der ECTS-Punkte, die geleistet werden müssen. Gleichzeitig sagen wir schon: Manche haben die Bildungskarenz genützt, um ihre Karenzzeit, ihre Babykarenz, zu verlängern. – Das ist nicht der Weg. Wir wollen gut ausgebaute Kinderbetreuungseinrichtungen auf allen Ebenen, um Beruf und Familie vereinbaren zu können. Das ist der Weg, den wir gehen wollen, und das ist etwas, was den Frauen wirklich hilft. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Noch eine Klarstellung, weil das im Ausschuss aufgetaucht ist – und das muss man klarstellen, und das ist auch ganz wichtig –, nämlich im Zusammenhang mit der Arbeitgeberbeteiligung: Die Steuerbefreiung von Zuschussleistungen des Arbeitgebers zur Weiterbildungsbeihilfe stellen wir systematisch korrekt im Einkommensteuergesetz dar – das ist geregelt –, und den als nicht zweifelsfrei geregelt kritisierten Punkt, dass bei Einkommen unter der halben Höchstbeitragsgrundlage jedenfalls kein Arbeitgeberzuschuss zu leisten ist, werde ich durch eine aktualisierte Zielvorgabe an das AMS klarstellen, die auch bindend für die Richtlinie des Verwaltungsrates ist – kurz: Das AMS hat keine Befugnis, die Arbeitgeberbeteiligung auszuweiten.

Dass der Ersatz des Arbeitgeberzuschusses bei Insolvenz des Arbeitgebers durch die IEF gesetzlich gedeckt ist, wurde auch nochmals genau geprüft und von den zuständigen Rechtsabteilungen in meinem Ressort und bei der IEF-Service GmbH bestätigt. Also diese Punkte können wir ausräumen, und ich bitte nun um Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.) 

12.11

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.