RN/56
12.15
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch eine Besuchergruppe der FSG Perg, Freistadt und Urfahr recht herzlich bei uns im Parlament begrüßen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Wenn wir heute über die Weiterbildungszeit und Weiterbildungsbeihilfe sprechen, dann sprechen wir über Chancen für Menschen, die sich weiterentwickeln wollen. Wir sprechen über jene, die arbeiten und trotzdem sagen: Ich will mehr wissen, ich will Neues lernen, ich will meine Zukunft selbst in die Hand nehmen! – Genau dafür schaffen wir heute den Rahmen.
Zur alten Bildungskarenz: Wir haben inzwischen recherchiert. Wir sind der Meinung, dass 1997, als diese eingeführt wurde, die FPÖ dieser nicht zugestimmt hat. Also heute so die große Verteidigerin zu spielen, kommt uns irgendwie komisch vor, da ihr das ja auch nach Brüssel übermittelt habt. Offensichtlich schaut Bildungspolitik bei der FPÖ aber auch so aus: In der Steiermark haben wir einen Landesrat der FPÖ, der für Bildung zuständig ist, und heute ist die Nachricht gekommen, dass ab Herbst 2026 bei der Fachhochschule Joanneum wieder Studiengebühren eingeführt werden. Da sieht man also, wofür die FPÖ steht, wenn es um Bildung geht. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir haben als sozialdemokratischer Teil der Bundesregierung aber gesagt, wir wollen ein modernes, faires und zukunftstaugliches System für die Weiterbildung aufstellen, nämlich dort, wo sie gebraucht wird: bei Menschen mit niedrigerem Einkommen, mit weniger Ausbildung und dadurch weniger Chancen am Arbeitsmarkt. Ja, die Zugangskriterien sind strenger geworden, aber das ist kein Nachteil, sondern das ist eine Qualitätssicherung, denn wir wollen, dass die Mittel dort wirken, wo sie wirklich Zukunft schaffen – und nicht für Kurse ohne Abschluss, für Auszeiten ohne Nutzen, sondern für echte Qualifizierung, für bessere Jobs und für stabile Einkommen.
Ich möchte auch noch einmal erwähnen, dass es für die Weiterbildungszeit keinen Rechtsanspruch gibt – so wie es früher auch keinen Rechtsanspruch für die Bildungskarenz gegeben hat. Wesentlich ist: Der Arbeitgeber muss dem immer zustimmen, und man muss mindestens ein Jahr arbeitslosenversicherungspflichtig gewesen sein, damit man überhaupt so einen Antrag stellen kann. Ich verstehe daher nicht, was da die FPÖ in diesem Zusammenhang über Flüchtlinge und Asylwerber spricht; das hängt damit gar nicht zusammen, es steht in absolut keinem Zusammenhang.
Die Arbeitgeber holen wir in eine Verantwortung, denn sie haben sich mit 15 Prozent an den Kosten zu beteiligen, aber nur, wenn das Einkommen im Monat 3 225 Euro übersteigt. Das heißt, es ist alles klar: Die, deren Einkommen darunter liegt, kommen zu einer Bildungsberatung beim AMS, damit sie sich zielgerichtet weiterbilden können, und es liegt noch immer am Arbeitgeber, ob er einer Weiterbildungszeit zustimmt oder nicht. Und wir sehen schon: Jede Person, die sich weiterbildet, verringert das Risiko, arbeitslos zu werden, und jede Investition in Bildung ist auch eine Investition in ein sicheres und soziales Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.19
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.