RN/59
12.26
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Frau Minister – gute Besserung! Hohes Haus! Nun, wir sind jetzt also so weit und werden heute hier die Reform der Bildungskarenz hin zur Weiterbildungshilfe beschließen. Frau Minister, wir sind uns wahrscheinlich einig: Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei oder weil es uns so leichtfällt oder weil wir irgendjemandem etwas wegnehmen wollen, sondern weil es einfach eine Notwendigkeit ist, und ja, auch weil wir sparen müssen. (Abg. Koza [Grüne]: Doch, ihr wolltet das immer!) – Liebe Grüne, mit dieser Situation, dass wir jetzt sparen müssen, habt ihr schon auch ein bisschen etwas zu tun, würde ich einmal sagen, also tut nicht ganz so großspurig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Neßler [Grüne].)
Aber, meine Damen und Herren, nur dass man das auch weiß, weil das so massiv vonseiten der Freiheitlichen abgelehnt wird: Eines ist schon klar, auch wir haben uns in den Verhandlungen dazu bekannt, dass wir sparen müssen, und die Bildungskarenz wäre auch in unserem Programm gestrichen worden, nur wäre bei uns eben keine Nachfolgeregelung geplant gewesen, vielleicht hätten wir eine gemacht. (Abg. Kickl [FPÖ]: Unser Programm gibt es nicht!) Jetzt aber wird mir auch klar, warum, Herr Kickl – ich begrüße Sie sehr herzlich –, wir nicht zusammengekommen sind, warum Sie das Sparpaket mit uns nicht machen wollten, den Ihrer Logik von Niederösterreich folgend hätten Sie sich ja selber ausschließen müssen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Wer vernünftig ist, wird ausgeschlossen!)
Im Jahr 1998, meine Damen und Herren, wurde diese Bildungskarenz von den damals zuständigen Ministern – Sozialministerin Eleonora Hostasch und Bildungsministerin Liesl Gehrer – praktisch ins Leben gerufen, nicht als einzelne Maßnahme, sondern im Rahmen eines Nationalen Aktionsplanes: Berufsbildung und Jugendbeschäftigung. Und diesem Nationalen Aktionsplan, Kollegin Nussbaum, hat die FPÖ dann wirklich nicht zugestimmt. Dem einzelnen Beschluss hätte sie vielleicht zugestimmt, aber dem Plan als solchem hat sie damals nicht zugestimmt.
Nun, die Bildungskarenz war aber als eine Qualifikationsmöglichkeit für gering oder gar nicht ausgebildete Arbeitnehmer gedacht, um sich entsprechend zu verbessern und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Mit den Jahren hat sich das dann etwas verändert und auch andere Gruppen haben die Möglichkeiten erkannt und für sich genutzt. Ich spreche dabei nicht von einem Missbrauch, Kollegin Belakowitsch (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ich auch nicht!), es ist aber nicht im Sinne dessen, was beschlossen wurde, ausbezahlt worden. Deswegen ist es richtig, so wie Kollege Gasser es gesagt hat, dass wir schlussendlich bei beinahe 800 Millionen Euro gelandet sind. Das ist ein Wert, den man schon hinterfragen muss, und das haben nicht nur wir getan, das hat auch der Rechnungshof getan. Auch Ihre Ausführungen bei der Besprechung des Rechnungshofberichts waren ja durchaus von einem Verständnis dafür getragen, dass man da etwas machen muss (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, eh!) – so viel, um der Wahrheit zu entsprechen. Auch das Wirtschaftsforschungsinstitut hat natürlich gesagt, dass da entsprechender Reformbedarf besteht. Das geht so nicht.
Deswegen machen wir jetzt eben diese Weiterentwicklung hin zur Weiterbildungsbeihilfe, in die die Vorschläge des Wifo und des Rechnungshofberichts, den Sie ja unterstützt haben, eingearbeitet sind. Eigentlich würde man also meinen, dass diese Weiterbildungsbeihilfe auch von Ihnen mitgetragen werden könnte (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Das machen Sie ja nicht!), nur der politische Alltag macht es leider unmöglich.
Nun ist es also so: Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Bildungskarenz gegen Entfall des Arbeitsentgelts für die Dauer von mindestens zwei Monaten bis zu einem Jahr vereinbaren, sofern das Arbeitsverhältnis ununterbrochen zwölf Monate gedauert hat. Höher Qualifizierte, also vom Master aufwärts, können das erst nach durchgehender vierjähriger Erwerbstätigkeit beantragen. Ich glaube, dass das dem Sinn dieses Gesetzes entspricht beziehungsweise nahekommt.
Ein direkter Anschluss der Bildungskarenz an eine Elternkarenz soll nicht mehr möglich sein, es müssen zumindest sechs Monate dazwischenliegen. Wichtig ist, dass die Höhe der Beihilfe eine Bandbreite von mindestens 40,40 Euro bis 67,94 Euro pro Tag aufweisen wird, also der Mindestsatz ist deutlich erhöht worden.
Meine Damen und Herren, es wurde vieles bereits gesagt. Ich möchte die Zeit hier nicht über Gebühr strapazieren. Ich glaube, es ist eine vernünftige Weiterentwicklung, und ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
12.31
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina von Künsberg Sarre. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.