RN/67

13.01

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn kurz auf die zwei Parlamentstage, die Nationalratstage eingehen, weil es etliche Gesetze gibt, die von den Regierungsparteien nicht nur hier eingebracht wurden, sondern auch beschlossen werden: der Stromkostenausgleich für die Industrie; die Verdoppelung des Investitionsfreibetrages für die Unternehmer, für die Betriebe von 10 auf 20 Prozent; die Förderung und die Absicherung unserer Biogasanlagen; eine Regelung für die freien Dienstnehmer, wenn es um Kündigungsfristen geht; ein einheitliches Trinkgeldpauschale – da sei erwähnt: das gibt es in Österreich schon, nur hat es das neunmal unterschiedlich gegeben –; ein neues Modell für die Bildungskarenz, die sogenannte Weiterbildungszeit; eine neue Grenzgängerregelung (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]), und das ist nichts Böses, sondern das ist eigentlich etwas, was unserer Wirtschaft hilft; ein Pensionsanpassungsgesetz 2026; und ein Gesundheitstelematikgesetz steht heute auch noch auf der Tagesordnung. 

Nebenbei sind Energiegesetze in Begutachtung gewesen, sind jetzt herausgekommen; da hören wir schon, dass es da die notwendige Zweidrittelmehrheit wahrscheinlich nicht gibt, obwohl es darum geht, den Strom insgesamt billiger zu machen, sowohl für die Wirtschaft, für die Industrie als auch für die Haushalte. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Mietgesetze sind aus der Begutachtung herauskommen, ebenso die Verfahrensbeschleunigung bei Verfahren im Energiebereich oder generell auch bei Großanlagen. Zu guter Letzter ist noch das Kopftuchverbot für minderjährige Mädchen in Begutachtung. (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ].) 

Das heißt – um das einmal zu verdeutlichen –, zu dieser Klein-Klein-Diskussion, die hier geführt wird, möchte ich einfach zu Beginn sagen: Diese Regierung arbeitet; diese Regierung arbeitet für die Menschen, diese Regierung bringt die wichtigen Punkte auf den Weg, und sie werden hier im Parlament auch beschlossen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

Im Übrigen stimmt die Freiheitliche Partei von all diesen Gesetzen ganzen zwei zu, und wir hören die ganze Zeit: Njet, nein, wollen wir nicht, geht nicht! Betreffend Bildungskarenz: Kollege Schiefer – du bist ja da; ich schätze dich mit deiner Fachexpertise und deiner Kenntnis sehr –, wir haben ja zu Beginn des Jahres gemeinsam Budgetverhandlungen geführt, und der Klimabonus und die Bildungskarenz waren die beiden Punkte, die immer auf der Liste mit jenen Punkten gestanden sind, die wir nicht fortsetzen können und zum Teil auch nicht wollen, weil die Bildungskarenz extrem missbrauchsanfällig war. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Welcher Missbrauch?) Betreffend KV, bei den Pensionisten sind wir uns nimmer einig, aber in Wahrheit ist das auch auf dieser Liste gestanden, um eben zu sanieren, zu reformieren, um auch wieder wachsen zu können. Das ist eigentlich der Hintergrund dieser Konsolidierungsmaßnahmen, die wir sowohl in dieser Dreierkoalition gemeinsam vereinbart haben als auch in den Gesprächen mit der Freiheitlichen Partei für das Jahr 2025 besiegelt und gemeinsam nach Brüssel geschickt haben; das soll auch noch einmal gesagt werden, das sei der Korrektheit halber auch erwähnt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Aber nun zu den Pensionsanpassungen für das kommende Jahr: Eines möchte ich schon einmal dazusagen, weil man heute so tut, als wäre es das erste Mal, dass man eine derartige Pensionsanpassung macht: In 16 Jahren Sozialsprechertätigkeit der Volkspartei war es fast immer der Fall, dass man im untersten Bereich die Inflation, diesen Wert hernimmt und die Inflation abgilt und dann irgendwo eine Grenze einzieht, und ab dort gilt ein Sockelbetrag. Das ist keine Einmalzahlung, das ist ein Sockelbetrag. Ich habe fünf Jahre lang Kollektivverträge verhandelt, da hat es manchmal einen freiheitlichen Arbeitnehmervertreter gegeben, und wenn der- oder diejenige – meistens war es ein Er – in Kollektivvertragsverhandlungen etwas gefordert hat, dann war es eine Sockelbetragserhöhung – aus sozialem Gerechtigkeitsempfinden heraus, aus einem Empfinden heraus, dass man sagt, man hebt einen gewissen Teil prozentuell an, aber dann soll es mit einem Sockelbetrag gehen. Da stelle ich die Frage: Warum geht das dann bei dieser Anpassung nicht? Warum soll das nicht funktionieren? 

Ich möchte als einer, der sich zum Versicherungsprinzip bekennt und auch dazu steht – das Pensionskonto, im Übrigen, bildet dieses Versicherungsprinzip zu 100 Prozent ab; das, was ich einzahle, bekomme ich auch heraus (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Aber schon lang nimmer!) –, sagen: Wir haben mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage in Österreich ein System, das funktioniert. Für diejenigen, die noch im Beamtensystem sind, werden ja höhere Beträge einbezahlt, sowohl vom Dienstnehmer als auch vom Dienstgeber, daher gibt es da im Endeffekt höhere Pensionen, aber ganz viele Kolleginnen und Kollegen aus dem öffentlichen Dienst sind ja bereits in das sogenannte ASVG-System gekommen. Ich verstehe einfach die Aufregung nicht, ich verstehe nicht, warum man da dagegen sein kann, wenn man sagt: Wir heben bis 2 500 Euro brutto mit 2,7 Prozent voll an, und dann gibt es einen Sockelbetrag von 67,50 Euro! Das müsst ihr mir einmal erklären, was daran sozialpolitisch gesehen falsch sein soll! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Krainer [SPÖ].) Das ist richtig, meine Damen und Herren, und es ist auch eine Lösung, die in Zeiten wie diesen mehr als vertretbar ist. 

Eine andere Mär möchte ich auch noch durchbrechen; Falschmeldungen, die leider in allen Reihen immer wieder kommuniziert werden: Wenn ich bei 2 500 Euro, bei 3 000 Euro, bei 4 000 Euro, bei 5 000 Euro pro Monat 67,50 Euro dazubekomme – im Übrigen sind das pro Jahr 945 Euro (Abg. Wurm [FPÖ]: Brutto!) brutto, das ist fast ein Tausender –, wenn ich das dazubekomme, dann geht die Pensionshöhe jedenfalls auseinander, denn bei 1 500 Euro kriege ich 40 Euro, bei 2 000 Euro kriege ich 54 Euro, und dann bekomme ich eben diese 67,50 Euro. Also rein vom nominellen Betrag her geht die Spreizung natürlich auseinander und nicht zusammen, das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].) Daher: Ja, Bekenntnis zum Versicherungsprinzip, Bekenntnis dazu, die Pensionen angesichts der Inflation abzusichern, aber bitte keine Märchenerzählungen in diesem Bereich! Es geht nicht zusammen, das ist einfach falsch und nicht richtig; das heute zu betonen, ist mir wichtig. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Warum machen wir das? – Wir tun das nicht aus Jux und Tollerei, und wir bitten natürlich die Pensionistinnen und Pensionisten – 2,5 Millionen an der Zahl – in Österreich um Verständnis dafür. Insgesamt werden zwei Drittel mit 2,7 Prozent abgegolten – im ASVG-System sind es über 71 Prozent, wie Kollege Muchitsch gesagt hat –, und dann gibt es eben diese 67,50 Euro pro Monat und pro Pensionistin, pro Pensionist. 

Wir haben die Pensionen in den letzten drei Jahren – und das möchte ich auch einmal sagen, weil die Vorgängerregierung hier im Parlament genug gescholten wird (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch [FPÖ]) –, und ich stehe dazu, 2023, 2024 und 2025 angehoben. Wissen Sie, um wie viel? (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie war die Inflationsrate?) – Die Inflation war hoch, Frau Kollegin! (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wie war die Inflationsrate? – Abg. Gasser [NEOS]: Niedriger als die Erhöhungen!) Die Inflation war hoch, aber wir haben die Pensionen in drei Jahren um 20,1 Prozent angehoben – um 20,1 Prozent! Zeigt mir einmal, ob es irgendwo auf der Welt – irgendwo! – ein Land gibt (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: ... niedrigere Inflationsraten gehabt!), das die Pensionen in drei Jahren um ein Fünftel angehoben hat! 

Jetzt haben wir im oberen Drittel einen Bereich, wo wir nicht zur Gänze abgelten, das ist richtig, aber im Schnitt macht die Pensionsanpassung 2,25 Prozent aus, und zwei Drittel bekommen die vollen 2,7 Prozent. Warum machen wir das als Bundesregierung? – Um der hohen Inflation, die nach wie vor bei 4 Prozent liegt, entgegenzuwirken! Wir haben mit 2,25 Prozent im Schnitt ein wichtiges Signal gesetzt, entsprechend der Formel, die der Bundeskanzler ausgegeben hat, 2-1-0: 2 Prozent Inflation, 1 Prozent Wirtschaftswachstum und null Toleranz bei illegaler Migration. Deshalb haben wir das gemacht und nicht aus Jux und Tollerei, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend ist es mir wichtig, allen, die im Bereich der Sozialversicherung tätig sind und dort arbeiten, Danke zu sagen. Ich meine, man weiß ja gar nicht, welch gutes System wir in Österreich haben.

Es wird immer gesagt: Na, es ist eh klar, die Regierungsparteien sagen immer, es ist alles super, es ist alles gut! – Nein, das sage ich nicht, aber ich sage, dass wir ein gut funktionierendes System haben. Und wenn man an der deutschen Grenze daheim ist und dort lebt, dann weiß man, welch gutes Pensionssystem wir in Österreich haben, dass die Pensionen 14-mal und nicht zwölfmal ausgezahlt werden (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ), dass wir Pensionshöhen haben, die in anderen Ländern nicht einmal zur Hälfte erreicht werden, und dass wir Berufsgruppen haben, die in unserem System besonders berücksichtigt und auch abgesichert werden. Das sind jene, die im Mindestpensionsbereich angesiedelt sind. Die Mindestpension für Einzelpersonenen steigt auf über 1 300 Euro, und weil es ganz viele – vor allem Frauen – gibt, die keine Pension beziehen, weil sie Kinder erzogen haben, weil sie gepflegt haben – noch ohne Pflegegeld gepflegt haben –, steigt der Familienausgleichszulagenrichtsatz auf über 2 000 Euro, auf 2 009 Euro, an. Das ist sozial gerechtfertigt, es ist auch notwendig, das zu tun. 

Wir haben im ASVG-System insgesamt 63 Milliarden Euro, und 50 Milliarden Euro sind durch Beiträge gedeckt. 

Wir haben in dieser Bundesregierung bereits drei wesentliche Maßnahmen beschlossen: die Teilpension, die ich allen wirklich ans Herz legen möchte. Man kann sich das einfach einmal anschauen und sagen: Ich nehme mir einen Teil der Pension, ich arbeite zu einem Teil weiter, weil es eine Win-win-Situation ist. 

Ja, wir haben Veränderungen bei der Korridorpension wegen der Nachhaltigkeit durchgeführt: das Alter um ein Jahr angehoben, die Versicherungsjahre um zwei Jahre angehoben. 

Und wir haben wieder den Nachhaltigkeitsmechanismus eingeführt, den ursprünglich Wolfgang Schüssel bei der großen Reform 2003/2004 bereits gesetzlich verankert hat, der fünf Jahre später herausgeflogen ist und den wir jetzt wieder im Gesetz haben, weil wir eine Nachhaltigkeit in einem sehr guten, funktionierenden Pensionssystem brauchen. Dazu bekennen wir uns auch.

Wir beschließen jene Maßnahmen, die durchaus die Nachhaltigkeit im Vordergrund sehen, für die Pensionistinnen und Pensionisten und vor allem für jene – das ist mir wichtig; in einem Umlagesystem geht es vor allem auch um jene –, die jetzt in das System einzahlen und ein Recht darauf haben, noch auf eine gesetzliche Pension vertrauen zu können. Das ist ein wichtiges Signal, das die Politik mit dem hier gibt.

Schüssel hat das Pensionskonto eingeführt, mit Minister Hundstorfer haben wir es umgesetzt. Das Pensionskonto läuft seit elf Jahren, alle Bürgerinnen und Bürger, die einzahlen, können per Knopfdruck abrufen, wie hoch der Stand des Pensionskontos ist und welche Pension sie zu erwarten haben. Das ist Entbürokratisierung und das ist auch eine Information, die für viele Menschen ganz wichtig ist – auf Knopfdruck. 

Wir haben das Pensionssystem in den letzten Jahrzehnten gut weiterentwickelt und eine Pensionsanpassung vorliegen, die den Namen verdient, die sozial gerechtfertigt ist und natürlich Rücksicht auf die jetzige Zeit nimmt. Man kann sie hier jedenfalls geschlossen mitbeschließen, und nicht nur die Verfassungsbestimmung, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FPÖ, weil es da ja auch um die Länderpensionen und um das, was in den Kammern ausbezahlt wird, geht. Man könnte dieser Anpassung durchaus zustimmen, was Sie früher in Regierungsbeteiligungszeiten auch gemacht haben. Daher ist es eine reine Oppositionswillkür – es gibt keinen fachlichen und sachlichen Hintergrund –, dieser Pensionsanpassung nicht zuzustimmen.

Wir wollen unsere Pensionistinnen und Pensionisten unterstützen. (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, habe ich eh gesagt!) Wir danken auch für das Verständnis und dafür, dass man das auch sieht. Wir stehen zu unseren Seniorinnen und Senioren, die dieses Land aufgebaut haben (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Nur nehmts ihnen alles weg!), daher ist diese Pensionsanpassung auch eine gute. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)

13.13

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Peter Wurm. (Abg. Shetty [NEOS] – in Richtung Abg. Wurm –: Sollen wir schon eine tatsächliche Berichtigung einmelden?)

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.