RN/91
15.00
Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Österreich erklärt aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität, um seine Unabhängigkeit und die Unverletzlichkeit seines Gebietes zu behaupten, und wird diese mit allen Mitteln aufrechterhalten und verteidigen. Es verpflichtet sich weiter, keinem militärischen Bündnis beizutreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zuzulassen. – Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, diese Sätze sollten uns allen immer wieder in Erinnerung gerufen werden, und diese Sätze sollen nicht nur eine Floskel sein, sondern unser Leitsatz in dieser Republik! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir führen heute eine Diskussion, die das Herz und die Seele unserer Republik berührt, eine Diskussion über unsere immerwährende Neutralität. Anlass ist die Anfragebeantwortung des Herrn Bundeskanzlers Stocker zu unserer parlamentarischen Anfrage mit dem Titel „Bekenntnis zur Neutralität: Fehlanzeige?“. Wir haben konkret gefragt, ob die Bundesregierung plant, die Gelöbnisformeln von Regierungsmitgliedern so anzupassen, dass die Neutralität als zentrales Verfassungsprinzip ausdrücklich enthalten ist, ob künftig sichergestellt wird, dass alle Amtsträger der Republik ein klares Bekenntnis zur Neutralität ablegen und welche Maßnahmen die Bundesregierung setzt, um das Bewusstsein für unsere Neutralität in Politik und Öffentlichkeit zu stärken.
Ja, Herr Bundeskanzler, die Antwort war genau das, was die ganze Arbeit dieser Regierung widerspiegelt: ein Rohrkrepierer – ausweichend, schwammig, unverbindlich. Statt eines klaren Bekenntnisses gab es Verweise auf juristische Kommentare, auf angeblich mitumfasste Grundsätze und die altbekannte Formel: Das ist ja ohnehin gemeint. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Neutralität darf nicht nur gemeint werden, sie muss vorgelebt, geschützt und ausgesprochen werden!
Wenn ein österreichischer Bundeskanzler die Neutralität nur noch als Randnotiz behandelt, dann ist das nicht nur enttäuschend, sondern dann ist das ein Schlag ins Gesicht all jener Generationen, die für ein freies, unabhängiges und neutrales Österreich gearbeitet und gekämpft haben. (Beifall bei der FPÖ.)
Genau deshalb bringen wir heute auch einen Initiativantrag ein, um die Neutralität künftig im Gelöbnis eines jeden Regierungsmitglieds zu verankern, damit sie nicht mehr zwischen irgendwelchen Fußnoten und politischen Ausreden verschwinden kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Heuer jährt sich die Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrags zum 70. Mal, jenes historischen Dokuments, das den Weg in unsere Freiheit und Unabhängigkeit geebnet hat. Am 26. Oktober 1955 beschloss dieses Hohe Haus einstimmig die immerwährende Neutralität Österreichs, und in zehn Tagen begehen wir wieder unseren Nationalfeiertag, jenen Tag, an dem wir uns Jahr für Jahr an diesen historischen Akt der Selbstbestimmung erinnern. Diese Neutralität ist das Fundament unserer Zweiten Republik, sie ist das Versprechen an die Welt und an uns selbst, dass Österreich kein Spielball fremder Mächte sein wird und niemals sein soll. (Beifall bei der FPÖ.)
Schon heute sieht man, wie Österreich unter dem Druck der EU und globaler Organisationen zu einem Dienstleister fremder Interessen degradiert wird: durch vorauseilenden Gehorsam, durch Sanktionen, durch Unterordnung unter internationale Agenden. Staatliche Selbstbestimmung darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Wer uns die Souveränität entreißt, entreißt uns das Recht, über unsere eigene Zukunft zu entscheiden.
Gleichzeitig erleben wir, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren beträchtliche finanzielle Mittel für den Ukrainekonflikt bereitgestellt hat. Diese Unterstützungsleistungen mögen gut gemeint sein, aber wie wir alle wissen: Das Gegenteil von gut gemacht ist gut gemeint. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie wecken bei vielen Bürgerinnen und Bürgern die berechtigte Sorge, dass Österreich auf gefährliche Weise seine neutrale Position verwässert. Neutralität heißt nicht, in internationalen Konflikten Partei zu ergreifen, Neutralität heißt, sich nicht in diese hineinziehen zu lassen! (Beifall bei der FPÖ.)
Wer Österreichs Tradition der Unabhängigkeit ernst nimmt, der muss sicherstellen, dass finanzielle oder diplomatische Beiträge nicht als Parteinahme verstanden werden können. Genau das ist die Aufgabe einer verantwortungsvollen Außenpolitik: Frieden fördern, aber nie selbst Teil des Konflikts werden. Neutralität ist kein leeres Wort, Neutralität ist eine Haltung. Neutralität ist Mut – der Mut, sich nicht treiben zu lassen, wenn andere aufrüsten.
Österreich war immer ein Land des Friedens: Wir haben Brücken gebaut, wo andere Mauern errichteten, wir haben vermittelt, wo andere Fronten schufen, und wir haben geholfen, wo andere drohten. Das ist die wahre Stärke Österreichs. (Beifall bei der FPÖ.)
Über 80 Prozent der Bevölkerung sprechen sich klar mit einem Ja zur Neutralität aus, doch das bleibt ein leerer Satz, wenn sie nicht im Amtseid und politischen Handeln verankert wird. Die Menschen wollen Bekenntnisse, keine Ausflüchte. Sie wollen eine Regierung, die nicht zuerst an andere denkt, sondern an das eigene Volk und an die eigene Heimat. Das ist wahre Demokratie, das ist Respekt gegenüber denjenigen, die wir hier im Hohen Haus vertreten dürfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Unsere Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit, sie bedeutet Verantwortung: Verantwortung für den Frieden, Verantwortung für Menschlichkeit. Gerade heute, da weltweit wieder Kriege toben, braucht es eine Stimme, die an den Frieden erinnert, und eine Stimme, die sagt: Wir machen da nicht mit. Neutralität ist unsere Friedenspolitik, unsere moralische Verpflichtung und unser Erbe. Wenn Österreich neutral bleibt, bleibt es glaubwürdig, frei und ein Ort der Hoffnung in einer unruhigen Welt. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn der Herr Bundeskanzler in seiner Anfragebeantwortung behauptet, Neutralität sei ohnehin mitgemeint, denke ich: Wenn Sie wirklich hinter Österreich stünden, Herr Bundeskanzler – vielleicht schaut er ja im Fernsehen zu, da er selbst nicht anwesend ist –, würden Sie nicht zögern. Sie würden die Neutralität nicht nur andeuten, sondern festschreiben, sichtbar machen und verteidigen, das heißt, keine militärische und finanzielle Unterstützung, keine Teilnahme an EU-Waffenprojekten, kein unkontrollierter Kompetenzabfluss nach Brüssel. Nur wer konsequent ist, wird ernst genommen, nur wer mit klarer Haltung auftritt, kann Neutralität glaubwürdig leben! (Beifall bei der FPÖ.)
Die österreichische Neutralität ist wie eine Medaille mit zwei Seiten: Einerseits steht die Neutralität durch das Neutralitätsgesetz im Verfassungsrang, andererseits besteht zur Einhaltung der Neutralität aber auch eine völkerrechtliche Pflicht. Die momentane Gelöbnisformel zielt aber eben nur auf die Seite der Verfassung ab und nicht auf die völkerrechtliche Komponente, und genau das nimmt diese Regierung als Rechtfertigung, um die Neutralität permanent auszuhebeln und zu umgehen.
Deswegen frage ich wieder den Herrn Bundeskanzler: Stehen Sie zur immerwährenden Neutralität – vielleicht kann mir das auch der Herr Staatssekretär beantworten –, stehen Sie für eine friedliche Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder? – Denn Neutralität ist kein Relikt, wie das auch immer von den NEOS so schön behauptet wird, sie ist das Fundament der österreichischen Identität. Wer Neutralität schützt, schützt den Frieden, wer Neutralität verteidigt, verteidigt Österreich, und wer zu ihr steht, steht auf der Seite unserer Geschichte und unserer Zukunft. (Beifall bei der FPÖ.)
Neutralität ist unser Versprechen an die Zukunft für ein starkes, freies und stolzes Österreich. Laut unserem Antrag soll deswegen die Gelöbnisformel wie folgt erweitert werden: Ich gelobe, dass ich die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich beobachten, die immerwährende Neutralität der Republik Österreich achten und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde. – Ich gelobe. (Beifall bei der FPÖ.)
15.09
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt gemäß der Geschäftsordnung 5 Minuten.
Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Wortmeldungen von Staatssekretärinnen und Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll. Ich erteile es ihm. – Bitte, Herr Staatssekretär.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.