RN/92

15.10

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Am 15. Mai 2025 feierte die Republik Österreich mit dem Bundeskanzler den 70. Jahrestag der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrags vor dem Schloss Belvedere. In seiner Rede betonte Bundeskanzler Christian Stocker, dass unsere Neutralität, beschlossen im Herbst 1955, mittlerweile ein unverzichtbarer Teil unseres Selbstverständnisses ist. (Abg. Kickl [FPÖ]: Ach so?) Unsere Neutralität war und ist niemals eine Gesinnungsneutralität; denn Neutralität heißt nie Gleichgültigkeit – niemals gleichgültig gegenüber Unrecht, niemals neutral gegenüber Angriffen auf die Freiheit anderer. Damals wie heute gilt: Die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren ist unsere Maxime. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS]. – Abg. Kickl [FPÖ]: Dann waren die Schweden im Zweiten Weltkrieg ...!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zur Beantwortung der parlamentarischen Anfrage vom 10. September 2025 zum Thema Bekenntnis zur Neutralität näher ausführen:

Die ersten beiden Fragen beziehen sich auf die Gelöbnisformeln von Regierungsmitgliedern und ob die Neutralität als zentrales Verfassungsprinzip darin ausdrücklich enthalten ist: Die Gelöbnisformel ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und auch nicht gesetzlich festgelegt. In der Praxis der Angelobung der Mitglieder der Bundesregierung wird die für die Angelobung des Bundespräsidenten vorgesehene Formel verwendet. Die Mitglieder der Bundesregierung geloben demgemäß, die Verfassung und alle Gesetze der Republik getreulich zu beobachten. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgesetzes über die Neutralität Österreichs sind daher selbstverständlich ohnehin mit umfasst.

Die Fragen drei bis fünf beziehen sich auf das Bewusstsein und die Maßnahmen für die verfassungsmäßig verankerte Neutralität in der österreichischen Politik. Dazu kann ich ergänzend zu der schriftlichen Beantwortung ausführen: Die Bundesregierung bekennt sich auch in ihrem Regierungsprogramm klar zur Neutralität im Einklang mit der Verfassung. Die österreichische Bundesregierung setzt sich für multilaterales Engagement in der UNO und der OSZE ein. Denn die österreichische Sicherheitspolitik, deren Basis eben auch die aktive Neutralitätspolitik ist, umfasst zahlreiche Maßnahmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Wir setzen uns für ein möglichst sicheres und friedliches Umfeld für die Menschen und für Österreich ein. Wir versuchen, Bedrohungen und Risiken möglichst frühzeitig abzuwenden, um die Österreicherinnen und Österreicher vor diesen zu schützen, sie einzudämmen und sie gemeinsam zu bewältigen.

Wir setzen uns für die Verankerung eines nachhaltigen und inklusiven Sicherheits-, Demokratie- und Werteverständnisses aller Bürgerinnen und Bürger ein. Die österreichische Bevölkerung soll daher umfassend in sicherheitspolitische Überlegungen eingebunden werden und sich aktiv an der Umsetzung der österreichischen Sicherheitspolitik beteiligen. Österreichs sicherheitspolitische Stellung ist einerseits durch seine verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und andererseits durch die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bestimmt. Das Neutralitätsgesetz von 1955 ist eng mit der neu gewonnen Unabhängigkeit Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg verbunden. Darin ist fest verankert, dass Österreich zum Zwecke der dauernden Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes immerwährend neutral zu sein hat. Und das ist gut so.

Österreich wird sich vor diesem Hintergrund auch in Zukunft aktiv bemühen, als Vermittler auf internationaler Ebene alle Möglichkeiten zu nutzen, die sich aus dieser spezifischen Stellung ergeben, weiterhin substanzielle Beiträge zur Friedenssicherung zu leisten und sich an der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik solidarisch im Einklang mit seiner Verfassung zu beteiligen. Denn Neutralität und europäische Solidarität schließen sich nicht aus, sondern ergänzen einander. 

Eines, sehr geehrte Damen und Herren, muss aber festgehalten werden: Neutral zu sein, bedeutet nicht, gleichgültig zu sein, wenn Völkerrecht gebrochen wird und die Souveränität, die territoriale Integrität oder die Unabhängigkeit eines Staates wie der Ukraine angegriffen wird. Es darf auch keine Täter-Opfer-Umkehr geben. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Was heißt denn neutral, ganz einfach definiert? Wenn du fertig gelesen hast, denkst du drüber nach!) Gerade unsere Neutralität ist es, die uns dazu verpflichtet, an der regelbasierten internationalen Ordnung festzuhalten. Es darf nicht das Recht des Stärkeren gelten. Neutralität ist keine Passivität, sie ist aktives Eintreten für Frieden, Stabilität und internationales Recht. Österreich unterstützt daher alle Initiativen, die zu einem Waffenstillstand führen. Denn wir alle wollen einen nachhaltigen, langfristigen und gerechten Frieden. Auch für uns ist klar, dass wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag leisten wollen und müssen.

Österreich steht klar auf der Seite des Rechts, der Freiheit und der Menschenwürde. Unsere Neutralität verpflichtet uns dazu, auf Basis des Völkerrechts Haltung zu zeigen. Neutralität ist ein Markenzeichen Österreichs, sie ist historisches Erbe und ein Auftrag für uns alle und heute. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

15.15

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fürst. Die Redezeit gemäß der Geschäftsordnung: 5 Minuten. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.