RN/98

11. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 413/A der Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (243 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kaniak. Ich erteile es ihm. Seine eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/99

15.41

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätztes Plenum! Ja, nach dieser emotionalen Kurzdebatte ist es schwierig, wieder in die normale Tagesordnung einzusteigen, aber die Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, die wir jetzt diskutieren werden, hat in gewisser Hinsicht auch etwas mit österreichischen Interessen, dem Verhältnis Österreichs zur Europäischen Union und dem Verhalten der österreichischen Regierung dieser gegenüber zu tun.

Wie viele von Ihnen wissen, hat es im heurigen Jahr einen Beschluss zum europäischen Gesundheitsdatenraum gegeben, einen Beschluss, der Österreich verpflichtet, bis zum Frühling 2029 Strukturen zu schaffen, dass es zu einem Datenaustausch, zu einem Austausch von Gesundheitsdaten zwischen den europäischen Staaten kommen kann. Es geht da um elektronische Verordnungen, es geht da um eine elektronische Patientenakte und um weitere Gesundheitsdaten, die für Gesundheitsdienstleister innerhalb der Europäischen Union, aber auch für Bürger:innen in der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden sollen.

Das hört sich jetzt einmal auf den ersten Blick gar nicht so unvernünftig an, grundsätzlich vernetzt sich natürlich alles immer mehr, aber es gibt halt wie so oft auch da einen Haken.

In Österreich ist diese digitale Datenspeicherung im Gesundheitsbereich im Gesundheitstelematikgesetz geregelt. Dieses Gesetz ist durch die vielen Erweiterungen und Ergänzungen, die es in den vergangenen Jahren gegeben hat, viel zu komplex und viel zu verschachtelt geworden. Es ist teilweise widersprüchlich, die Zuständigkeiten liegen einmal hier, einmal dort, die Rechte sind ganz unterschiedlich gefasst. Ein wunderschönes Beispiel, das wir auch in der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses diskutiert haben, ist der sogenannte E-Impfpass, bei dem das Datenziel und die Datenhoheit im Gesundheitsministerium, also beim Gesundheitsminister, angesiedelt sind – an einem Ort, wo Gesundheitsdaten der österreichischen Bürger sicherlich nicht hingehören, da sind wir uns hoffentlich einig – und bei dem es auch keine Opt-out-Möglichkeit gibt, so wie das eigentlich bei allen anderen Gesundheitsdaten grundsätzlich vorgesehen ist.

Ein entsprechender Antrag von mir, dass dieser E-Impfpass in das normale Elga-System integriert werden soll, wurde im Gesundheitsausschuss zum wiederholten Mal vertagt. Aber sei’s drum – das wäre ja nur ein Bereinigungsschritt im bestehenden Gesundheitstelematikgesetz gewesen.

Jetzt kann man der Regierung zugutehalten, dass sie in den Regierungsverhandlungen offensichtlich erkannt hat, dass das Gesundheitstelematikgesetz in der jetzigen Form nicht funktional und widersprüchlich ist. Deshalb wird im Regierungsprogramm der jetzigen Bundesregierung die Notwendigkeit einer Neukodifizierung des Gesundheitstelematikgesetzes angesprochen. – Gut, dem könnten wir uns ja durchaus anschließen, dass das notwendig wäre. Wenn die Rechte der Bürger gewahrt werden, sie die Hoheit über ihre eigenen Gesundheitsdaten haben – wir sind uns, glaube ich, auch da einig, dass die persönlichen Gesundheitsdaten sehr, sehr sensible Daten sind, die einen sehr hohen Schutz benötigen, die eine sehr hohe Transparenz benötigen –, wenn festgeschrieben wird, was mit diesen Daten passiert, in der Primärnutzung, in der Sekundärnutzung, wer aller darauf Zugriff hat, in welchem Umfang sie überhaupt gespeichert werden und so weiter – das wäre alles nachvollziehbar –, und wenn wir dann vielleicht auch noch die Verordnungsermächtigungen wegbekommen, die das Ministerium momentan im Datenschutzbereich hat, dann wäre das ganz gut, dann könnte man sich der ganzen Sache annähern.

Aber was macht diese Bundesregierung? – Sie schickt kurz vor knapp eine Regierungsvorlage zu einer umfangreichen Änderung des Gesundheitstelematikgesetzes in Begutachtung, in vorauseilendem Gehorsam einer Richtlinie, die erst im Frühling 2029 umzusetzen ist. Dann zieht sie diese Regierungsvorlage wieder zurück und bringt über ihre Abgeordneten am Vortag der Sitzung des Gesundheitsausschusses einen Antrag über eine Trägerrakete ein: schlecht gemacht, die gesamte Kritik aus dem Begutachtungsverfahren praktisch nicht berücksichtigt, ja nicht einmal die formellen Anpassungen des Verfassungsdienstes berücksichtigt. Ein 53 Seiten umfassender gesamtändernder Abänderungsantrag hat uns da im Gesundheitsausschuss erreicht, und das, obwohl Sie ja selber schon erkannt haben, dass das Gesetz vorher schon nicht praktikabel war und neu hätte aufgesetzt werden sollen. 

Die ganze Kritik, ob das jetzt vom Datenschutzrat war, von der Datenschutzbehörde, vom Justizministerium, vom Verfassungsdienst, all das schieben Sie zur Seite: dass der Umfang nicht geklärt ist, dass die Berechtigungen nicht in Ordnung sind, dass der Datenschutz gefährdet ist, dass die Betroffenen über die Daten nicht ausreichend Transparenz haben, dass die Sekundärnutzung nicht festgelegt ist, und viele Kritikpunkte mehr.

Ich könnte Ihnen eine ganze Liste aufzählen, aber dafür reicht meine Redezeit bei Weitem nicht aus. All das schieben Sie zur Seite. Und warum? – Weil Sie sich, wenn Sie das jetzt husch, pfusch beschließen, noch 2,8 Millionen Euro EU-Förderung sichern können. 

Liebe Frau Staatssekretärin, ganz ehrlich: Bleiben Sie doch wenigstens bei der Erkenntnis, die Sie vernünftigerweise in den Regierungsverhandlungen gehabt haben! Setzen wir das ganze Gesetz neu auf! Arbeiten wir vernünftig und unter Berücksichtigung der berechtigten Kritik all der Stellen, die sich diesen Gesetzentwurf angeschaut haben, das Ganze auf! Schauen wir, dass wir zu einer gesetzlichen Lösung kommen, die die Interessen der österreichischen Bürger und ihre Gesundheitsdaten schützt und nur das zur Verfügung stellt, was wirklich Sinn hat, was dann auch funktioniert, nämlich zu einem Zeitpunkt, zu dem es auch funktionieren kann, denn all die Anbindungs- und Schnittstellen gibt es ja noch gar nicht auf europäischer Ebene, und es wird sie nächstes Jahr auch noch nicht geben. Selbst in Österreich wird es bis Ende 2028 dauern, bis tatsächlich jeder relevante Gesundheitsdienstleister an Elga und an die entsprechende Datenspeicherung angebunden sein wird. 

Also wir haben überhaupt keinen Grund zur Eile. Die Sicherheit der Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung ist wichtiger als kurzfristige 2,8 Millionen Euro Förderung. Wir werden wahrscheinlich sowieso noch den doppelten und dreifachen Betrag aufwenden müssen, weil wir das System bis 2029 noch so oft an das, was rundherum passiert, werden adaptieren müssen, sodass diese Förderung wahrscheinlich eh nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. 

RN/99.1

Deshalb stelle ich heute auch einen Antrag auf Rückverweisung an den Gesundheitsausschuss. Nehmen wir uns die Zeit für die Debatte, reden wir gemeinsam darüber und schauen wir, dass wir tatsächlich eine Lösung im Sinne der österreichischen Bevölkerung finden! (Beifall bei der FPÖ.) 

15.48 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Silvan. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/100

15.48

Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich darf im Namen meines Kollegen Antonio Della Rossa die Gruppe der Friedl Kubelka-Schule recht herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.) 

Also ich nehme zur Kenntnis: Beim vorigen Tagesordnungspunkt hat die FPÖ die Regierung, die Frau Bundesministerin dafür kritisiert, dass sie zu viel Geld für die NGOs ausgibt. Jetzt wird die Bundesregierung dafür kritisiert, dass sie sich 2,8 Millionen Euro von der EU als Förderung für dieses Projekt abholt. Irgendwann müsst ihr euch entscheiden, was ihr jetzt wollt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.) Also einmal so und einmal so. Es passt euch immer irgendetwas nicht. 

Weil wir gerade beim Gesundheitssystem sind – bevor ich zum Gesundheitstelematikgesetz zu sprechen komme –: Ich habe mir die Rede des Kollegen Schnedlitz vorhin angehört – er hat sehr emotional agiert –, und Sie haben sinngemäß gesagt: Bei uns hat niemand einen Platz, der den Menschen in die Geldbörse greift, ohne vorher Alternativen zu prüfen.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Landeshauptfraustellvertreterin in Salzburg aus der Partei ausschließen werden, denn sie verweigert die Auszahlung des Pflegebonus für das Pflegepersonal, während sie sich voriges Jahr, vor zehn Monaten, eine Gehaltserhöhung von 4,5 Prozent genehmigt hat. Sie verweigert die Auszahlung mit dem Argument, dass sie sagt: Die Beschäftigten in der Pflege haben in den letzten Jahren gute Lohnabschlüsse erhalten. Gleichzeitig sagt Kollegin Svazek: „Wer gute Politiker will, die sich das auch zukünftig noch antun, muss dem Berufsstand auch einen Wert beimessen.“ – Das ist eure Sozialpolitik. Das ist eure Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Jetzt zum Gesundheitstelematikgesetz – Kollege Kaniak hat das ja sehr drastisch dargestellt. Worum geht es? – Es geht um ein EU-Rezept, es geht um eine EU-Patientenkurzakte. 

Ein kurzes Beispiel: Jemand ist dienstlich im Ausland, zum Beispiel eine Arbeiterin, ein Arbeiter auf Montage, und der Einsatz dauert länger als geplant. Er braucht lebensnotwendige Medikamente, weil sie ihm im Ausland ausgegangen sind. Er kann sich jetzt ohne Sprachbarrieren mit dem E-Rezept überall in Europa seine Medikamente abholen. – Das ist der Hintergrund. 

Jetzt haben Sie logischerweise gesagt, wir sind da Vorreiter. Wenn wir zu spät dran sind, kritisiert ihr es, jetzt sind wir Vorreiter, und das kritisiert ihr auch. Man muss ja nicht immer der Letzte sein. 

Darum geht es: Es geht um eine EU-Patientenkurzakte, dass man da reinschauen kann, auch wenn man im Urlaub ist oder wenn Touristen bei uns auf Urlaub sind und es ihnen schlecht geht und man ins Spital kommt. Es geht einfach um eine grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Um nichts anderes geht es in diesem Gesetz – um nichts anderes! Es ist eine Verbesserung. Es ist eine Verbesserung für die Versicherten, es ist eine Verbesserung für die Patienten, und deswegen unterstützen wir das, ganz einfach. (Abg. Erasim [SPÖ]: Aber das will ja die FPÖ nicht, dass sich etwas verbessert! – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Vielen Dank an die Ministerin, an die Staatssekretärin, dass das so gut klappt. Wir sind einen Schritt weiter bei der Digitalisierung, wir sind einen Schritt weiter bei der Modernisierung unseres Gesundheitssystems – das, was in Wirklichkeit eure Gesundheits- und Sozialminister:innen verschlafen haben. Wir machen unser Gesundheitssystem jetzt wieder fit für die Zukunft. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP]. – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort - - (Abg. Silvan [SPÖ] – in Richtung des Präsidenten –: Den Abänderungsantrag habe ich vergessen!) – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Silvan (fortsetzend): Ich habe vergessen, einen Abänderungsantrag einzubringen. 

RN/100.1

Die Abgeordneten Rudolf Silvan, Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen bringen folgenden Abänderungsantrag ein: Der dem eingangs genannten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird im Artikel 1 abgeändert. Es geht in Wirklichkeit um redaktionelle Änderungen und um die Einfügung der Wortfolge „Behinderungen“ und „und Einrichtungen der teilstationären Tagesbetreuung“. 

Der Antrag liegt auf. – Danke. 

15.52

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/100.2

Gesundheitstelematikgesetz 2012 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (AA-35)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht, er wurde gemäß § 53 Abs. 4 GOG an die Abgeordneten verteilt und steht daher mit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Wurm. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. 

RN/101

15.52

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher! Ich versuche, es ein bisschen einfach zu formulieren, weil es ja doch vielleicht ein bisschen ein komplexeres Thema ist: Wir sprechen heute über die sogenannte EU-Patientenakte – muss man nicht mögen, kann man mögen.

Das heißt, die Europäische Union möchte jetzt von jedem Europäer – das heißt, auch von Ihnen zu Hause – eine Patientenakte haben. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Wie gesagt, wenn einer will, dass in Brüssel alle wissen, welche Medikamente er nimmt, welche Krankheiten er hat, kann man das ja machen. (Ruf bei der SPÖ: Du musst froh sein, wenn du ein Medikament kriegst!) Es wird aber – ich glaube, das kann ich sagen – ganz, ganz viele geben, die das vielleicht nicht wollen (Abg. Erasim [SPÖ]: Dass sie Medikamente bekommen?), und da sind wir schon beim Grundproblem dieser ganzen Geschichte. 

So, wie Sie das erklärt haben, kann man auch formulieren: Sie verkaufen jetzt für 2,8 Millionen Euro EU-Förderung alle Patientendaten nach Brüssel. Das wäre jetzt eine verkürzte Version. (Abg. Silvan [SPÖ]: Nein! Nein!) – Nein? Habe ich das falsch verstanden? (Rufe bei der SPÖ: Ja!) – Ja okay, das habe ich falsch verstanden. (Abg. Silvan [SPÖ]: Die Selbsterkenntnis ist da, Peter!) Das passiert mir ja oft (Heiterkeit des Redners), dass ich etwas ganz falsch verstehe. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strasser [ÖVP]. – Ruf bei der SPÖ: Peter, wie so vieles! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.

Das kann ja oft so sein. Dann habe ich das jetzt wirklich falsch verstanden. Die Europäische Union macht das also sicher ganz anders – aber das sollten Sie zu Hause wissen. Ich glaube, wir alle haben ja auch in Coronazeiten erlebt, wie schnell ein System kippen kann, und wir reden da über die intimsten, sensibelsten Daten, die man haben kann, nämlich die eigenen Gesundheitsdaten. (Zwischenruf des Abg. Silvan [SPÖ].)

Beim Elga-System kann man in Österreich – noch, sage ich – hinausoptieren, beim elektronischen Impfpass, den ja auch alle mit Gewalt einführen wollen, kann man das nicht. Ich bin schon gespannt, wie schnell es dann, wenn das dann einmal funktioniert, im Falle des Falles gehen wird, wie schnell dann auch entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. Das haben wir mittlerweile ja alles auch gelernt. 

Die Gruppe jener in Österreich, die das nicht haben wollen, vertreten offensichtlich nur wir, und wir machen das mit Überzeugung. Das heißt, wir stehen auf dem Standpunkt: Wenn einer seine intimsten Dinge nach außen tragen will, teilen will, kann er das gerne machen, aber es muss und soll die Möglichkeit bestehen, diese Daten – das sind ja wertvolle Daten – auch für sich zu behalten. Mit diesem Gesetz heute öffnen Sie wieder einmal Tür und Tor genau für diese – sage ich einmal – digitale Überwachung und digitale Kontrolle, die wir ablehnen. Und das sollten zumindest die Österreicher einmal von uns erfahren, wenn Sie es ihnen schon nicht erzählen wollen. (Abg. Silvan [SPÖ]: Das ist freiwillig!)

Weil wir das im Gesundheitsausschuss diskutiert haben: Ihr habt eine Philosophie, die heißt, die Österreicher sollen zukünftig im Gesundheitsbereich 1450 anrufen oder am besten ein E-Mail schreiben, dann am besten ambulant aufgenommen werden und erst, wenn alle Stricke reißen, dann stationär. Das lehnen wir natürlich ab. Wir wollen eigentlich noch eine Gesundheitsversorgung haben, bei der ich als Patient wirklich hingehen kann und mich nicht zuerst ans Telefon hängen muss, ein E-Mail schreiben muss oder irgendeine App herunterladen muss. Das ist aber das System, das ihr machen wollt. (Rufe bei der SPÖ: Nein! Auch nicht! – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Best Point of Service!) 

Zusammengefasst noch einmal – vielleicht habe ich es wirklich falsch verstanden (Rufe bei der SPÖ: Ja!); es wollen ja alle nur das Beste –: Offensichtlich will die Europäische Union von jedem EU-Bürger einen persönlichen digitalen Gesundheitsakt. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, ich will das mit Sicherheit nicht nach Brüssel geben. Diese Möglichkeit müssen wir erhalten, dass Menschen in Österreich sagen können: Okay, meine persönlichen Gesundheitsdaten gehören nur mir und dem Arzt, dem ich sie übergebe, aber ich will nicht, dass in ganz Brüssel meine Gesundheitsakten aufliegen! – Da unterscheiden wir uns halt wieder einmal ganz deutlich von euch vieren. Das ist ja relativ einfach zu verstehen. (Abg. Schatz [SPÖ]: Ja, weil wir es verstehen! – Zwischenruf des Abg. Silvan [SPÖ].) Liebe Zuschauer, bei Rückfragen können Sie mich gerne anrufen oder mir ein E-Mail schreiben. (Rufe bei der SPÖ: Nein!)

Das sind die Tatsachen. Das heißt, jetzt wird von diesen vier Parteien – alle vier seid ihr dafür – dieses Gesetz gemacht, mit dem dieser digitalen Überwachung noch einmal Tür und Tor geöffnet wird. Wir lehnen das kategorisch ab. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.57

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/102

15.57

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher hier und zu Hause oder von wo auch immer Sie unsere Sitzung verfolgen! Zwei meiner Vorredner sind jetzt vor allem darauf eingegangen, was die Nachteile eines europäischen Gesundheitsdatenraumes sein könnten, des EU-Rezeptes sein könnten. (Abg. Wurm [FPÖ] – erheitert –: Ah, die gibt es doch! Die gibt es doch, oder?) – Ich sagte, was die Nachteile „sein könnten“. (Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ].) Natürlich muss man da genau hinschauen. (Abg. Deimek [FPÖ]: Aber man muss auch schnell wieder wegschauen!) Aber Österreich möchte – und darauf wollen wir dann auch stolz sein – bei der sicheren Nutzung von Gesundheitsdaten eine Vorreiterrolle einnehmen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Na klar, Datensicherheit! – Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Wir reden heute über das Gesundheitstelematikgesetz. Mein Kollege Silvan hat schon erwähnt, das ist ein sehr sperriger Begriff, ein sehr großes Gesetz, und es steht schon viel drinnen. Wenn man es sich durchliest, dann findet man aber extrem Spannendes und extrem Zukunftsorientiertes. (Abg. Deimek [FPÖ]: Und Widersprüchliches!)

Ich möchte auf das EU-Gesetz und die Patientenkurzakte fokussieren und das an Beispielen festmachen. Eines wurde schon erwähnt: wenn jemand im EU-Ausland arbeitet, im EU-Raum arbeitet, dort länger bleibt und Medikamente braucht. – Ich könnte zehn weitere Beispiele anfügen. 

Meine Tochter zum Beispiel nutzt gerade von der Schule aus das großartige Programm Erasmus plus und ist in Madrid. Was habe ich als Mama gemacht? – Ich habe ihr natürlich einen Riesenkoffer Medikamente eingepackt, bevor sie für ein paar Wochen nach Madrid gefahren ist – der Herbst kommt, viele Viren sind im Anmarsch –, damit sie gut versorgt ist. 

Kollege Kaniak, ich verstehe auch, dass es für Sie ein Anliegen ist, wenn man alles in den österreichischen Apotheken einkauft und mit in den Urlaub nimmt – das könnte in deinem Fall natürlich ein bisschen Eigennutz sein (Heiterkeit des Abg. Silvan [SPÖ]) –, aber es ist viel einfacher, wenn man nicht so viel einpacken muss, auf Urlaub fahren kann, und, sollte man dort krank werden, einfach anrufen und über das EU-Rezept die Medikamente dort in der Apotheke abholen kann. Das heißt, es gibt eine Patientensicherheit, es gibt eine Fälschungssicherheit und es gibt eine Behandlungskontinuität. 

Viele von Ihnen wissen: Ältere Menschen – und ich zähle auch meine Eltern, meine Tanten und Onkel dazu – getrauen sich oft gar nicht mehr, auf Urlaub zu fahren, weil sie Angst haben, dass sie ihre Medikamente dort vielleicht nicht bekommen, dass es einen medizinischen Notfall oder Sprachbarrieren gibt. Dann steht man dort und kann sich nicht verständigen (Abg. Wurm [FPÖ]: Als Erasmus-Student, oder wie?) – alle Sprachen der Europäischen Union kann niemand –, und genau hierfür gibt es die Patientenkurzakte, denn dort steht drinnen, was für ein Notfall es sein könnte. (Abg. Wurm [FPÖ]: Frau Kollegin! Sie können es ja gerne haben, Sie können es ja machen!) – Ich glaube, das bringt uns allen ganz viel Sicherheit. (Heiterkeit des Abg. Wurm [FPÖ].) Da muss ich mich nicht davor fürchten (Abg. Wurm [FPÖ]: Frau Kollegin! Sie können es ja machen!), dass ich irgendwo hinfahre und dort vielleicht einen medizinischen Notfall habe. 

Ich weiß, man muss immer Vor- und Nachteile abwägen. (Abg. Wurm [FPÖ]: Gibt es doch welche?) Ich glaube, das tue ich an dieser Stelle, aber man kann nicht immer nur die negativen Seiten aufzeigen. Ich verstehe es natürlich auch vonseiten der FPÖ, dass Sie wenige Daten in Systeme einspeisen wollen, weil man dann nämlich weiterhin daten- und faktenbasiert argumentieren kann. Wenn man keine Daten und keine Fakten hat, dann muss man ohne sie argumentieren, wenn man welche hat, kann man mit ihnen argumentieren. Man kann aber auch mit Daten und Fakten behandeln und versorgen, für Sicherheit sorgen und Angst und Furcht nehmen. 

Ich habe Erasmus plus erwähnt, ich habe Urlaube erwähnt. Wir wissen auch, dass viele Österreicherinnen und Österreicher ihre Zeit als Pensionistinnen und Pensionisten gerne monatelang im Süden verbringen. Das heißt, wenn man dort Monate verbringt, müsste man wirklich kofferweise Medikamente mitnehmen. – Mit dem EU-Rezept bleibt einem das in Zukunft erspart. 

Das heißt, ich glaube, wir sehen sehr gut, dass Österreich da eine Vorreiterrolle übernimmt. 2,8 Millionen Euro sind nicht nix, das möchte ich auch noch einmal sagen. Es gibt da ein Programm – EU4Health –, das das finanziert, wenn wir das jetzt schon machen; wiederum: Vorreiterrolle, Pionierrolle. (Zwischenruf bei der FPÖ.) Ich glaube, das wollen wir doch sein, gerade im Gesundheitssystem wollen wir dafür sorgen, dass wir gut versorgt sind, dass wir auch in jedem EU-Land gut versorgt sind, dass wir uns sicher fühlen und stolz darauf sein können, dass Österreich eine Vorreiterrolle einnimmt. 

Ich sage nur eines zum Schluss: Wir wünschen uns eine EU ohne Grenzen. Jetzt haben wir die EU ohne Grenzen sogar auf Rezept. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.02

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schilchegger. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/103

16.02

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Vorredner von der SPÖ und von der ÖVP! Alles ist super, alles ist gut, wenn man Ihnen zuhört. Genauso, mit ähnlichen Argumenten, haben Sie damals auch alle Covid-Maßnahmen gerechtfertigt (Abg. Zorba [Grüne]: Kann man das einmal rauslassen? Einmal!) und alle Argumente für die Impfpflicht gebracht: Wie kann man denn nur gegen die Impfung sein? Sie ist ja super segensreich, sie ist sicher, sie ist wirksam! Wir erhöhen unsere Impfquote und schützen uns alle selbst und gegenseitig! – Wie wir heute wissen, waren all diese Argumente einfach leeres Gerede und falsch (Abg. Silvan [SPÖ]: Nein! Stimmt nicht!), und wir sehen noch heute die Konsequenzen dieser falschen Politik. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe es jetzt auf den Punkt: Wenn Sie das alles für so segensreich halten – es ist ja vollkommen egal, worum es geht: die Impfung, dieser neue europäische Gesundheitsdatenraum, diese Patientenakte auf EU-Ebene –, wenn Sie das alles für so toll und so super halten, warum nützen Sie es nicht einfach nur für sich selbst? Warum zwingen Sie immer alle, die ganze Allgemeinheit und alle Österreicher, unter dieses System und erlauben ihnen nicht, dass sie aus diesem System aussteigen (Beifall bei der FPÖ) und dass sie nichts von einer Zwangsimpfung, von dieser zwangsweisen Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten wissen wollen? 

Genau darum geht es nämlich: Wir reden hier nicht über irgendwelche statistischen anonymisierten Daten, sondern es geht um personenbezogene Gesundheitsdaten, das sind höchstpersönliche Dinge. Es haben natürlich sehr viele Akteure in der gesamten Europäischen Union ein riesiges finanzielles Interesse daran, diese Daten in die Hände zu bekommen. Ich glaube, Sie haben das Grundproblem noch nicht einmal verstanden! 

Nicht nur Pharmaunternehmen – natürlich die auch –, auch Versicherungen, private Krankenversicherungen wollen ganz genau wissen, was bei Ihnen irgendwo in Ihrer Krankenakte aufgeschienen ist. Sie werden dann schon sehen, mit welcher Prämie Sie bei der privaten Krankenversicherung zu rechnen haben, falls Sie das Glück haben, überhaupt noch eine Krankenversicherung angeboten zu bekommen. – Darum geht es, es geht um die Daten und dass diese weiterverkauft werden. 

Sie sagen, Herr Kollege Silvan – ich habe mir das aufgeschrieben –: Nein, es geht eigentlich um nichts anderes, nur um eine Verbesserung für Patienten, und dass Urlauber in anderen EU-Ländern ihre Gesundheitsdaten für einen Arzt verfügbar haben. – Ja, das ist nach der EU-Verordnung die sogenannte Primärnutzung, das ist aus meiner Sicht auch unproblematisch, es sei denn, jemand widerspricht dem – das ist okay. 

Aber die EU-Verordnung will ja auch die Sekundärnutzung ermöglichen. Darin steht: Ja das ist ja so gemein, weil die Gesundheitsdaten beziehungsweise die Ärztegeschichten nur für die eigentlichen Patienten vorgesehen sind. Das schränkt Akteure aus Forschung und Innovation, politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und so weiter und so fort ein. Wer sind denn die Akteure aus Forschung und Innovation? – Das ist natürlich die Pharmaindustrie! Wenn wir schon bei der Ehrlichkeit sind: Warum schreibt das die EU nicht einfach ehrlich so in die Verordnung hinein? (Beifall bei der FPÖ.)

Das Interessante ist, warum denn dieser Rechtsakt auf EU-Ebene zustande gekommen ist. Erstens einmal, natürlich, weil Sie und Ihre Vertreter in Brüssel dem zugestimmt haben. Aber warum hat es dann überhaupt eine Mehrheit gegeben? – Aus einem sachlichen Grund, nämlich dem Argument, dass die Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung, im Gesetz, die Möglichkeit vorsehen können, auch einen Widerspruch dazu abzugeben, eben genau das, was wir wollen: eine Opt-out-Möglichkeit, so wie es bei Elga auch passiert, dass jene von uns, die sagen: Wir lehnen das ab!, zu Recht sagen können: Lasst meine Daten bei mir, bei meinem Arzt, aber sonst darf die niemand verarbeiten! – Eine Opt-out-Möglichkeit wie bei Elga, diese Möglichkeit gibt uns diese Verordnung. Was machen Sie mit dem heutigen Gesetzentwurf? Wo ist die Widerspruchsmöglichkeit? Man muss es schon hineinschreiben, es gibt sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie müssen es hineinschreiben, sonst gilt sie nicht. Wenn Sie jetzt sagen: Ja, Grundsätze der Datenverarbeitung, das steht ja drinnen!, Nein, das ist nur zulässig, wenn - -, und ein Opt-in - -, und wenn das alles eingewilligt wurde und zugestimmt ist - - – Das geht so nicht! Bei einer Verordnung der Europäischen Union gilt im Unterschied zu einer EU-Richtlinie Anwendungsvorrang. (Abg. Zorba [Grüne]: Du verwechselst das mit der EHDS! Das ist etwas anderes!) Das heißt, das nationale Recht kommt da gar nicht zur Anwendung. Das heißt, die Daten werden einfach verarbeitet, weil auf Gesetzesebene keine Widerspruchsmöglichkeit existiert. Das ist der riesige legistische Mangel (Ruf: Sie verwechseln das mit der EHDS!), den Sie da im Gesetzentwurf haben, und das ist nur eine von vielen Schlampereien, die ich jetzt genannt habe. Deswegen haben wir auch den Antrag heute eingebracht: zurück in den Gesundheitsausschuss damit.

Bauen Sie dieses Widerspruchsrecht ein, denn sonst führen Sie die Leute auf die falsche Fährte! Sie erzählen ihnen: Ja, wir haben ja jetzt eine Opt-in-Lösung und nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, gilt das mit der EU-Patientenakte. – Ja, das ist tatsächlich so, aber nur bis 2029. Dann gilt der Anwendungsvorrang dieser Verordnung und dann kann man keinen Widerspruch erklären, weil es auf nationaler Ebene nicht umgesetzt ist. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Fiedler. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. 

RN/104

16.07

Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen! Ich möchte nur kurz replizieren, denn, Kollege Schilchegger, Sie führen hier Diskussionen, die die Menschen verunsichern. (Ruf bei der FPÖ: Tatsachen! Das sind Tatsachen!) Also das ist unfassbar, was Sie hier behaupten. Es ist wirklich Fake News Perfection Austria, kann ich nur sagen! FPÖ, gratuliere! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Kaniak [FPÖ]: Ist das eigene Justizministerium dann auch so eine Verschwörungsorganisation, oder was?)

Unser Gesundheitssystem braucht mehr Zusammenarbeit, das sagen wir im Berufsalltag, wenn es um die Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen geht, das sagen wir, wenn es um internationale Zusammenarbeit geht, aber auch bei der Digitalisierung, weil genau zwei Zielgruppen diese Entlastung im Gesundheitsbereich brauchen. Das sind zum einen die Gesundheitsberufe, in denen man weiß, welche Untersuchungen schon vorgenommen wurden, in denen man weiß, welche Medikamente die Patienten jeden Tag nehmen und welche Krankengeschichte die Patienten haben. 

Diese Digitalisierung ist zum anderen auch für die Patienten da. Wenn mein Arzt mein Röntgenbild abrufen kann und ich es nicht mitnehmen oder suchen muss, spare ich mir sehr viel Zeit und Nerven. Wenn mein Arzt weiß, ob ich Schwangerschaftsdiabetes hatte oder nicht, kann sich das auf mein Gespräch über Bluthochdruck auswirken. Das zeigt auf, wie vielfältig die Zusammenhänge in der Gesundheit auch sind und dass wir als einzelne Patienten nicht immer all diese komplexen Interaktionen kennen können, sonst bräuchte man beispielsweise auch nicht solch ausführliche Beipackzettel bei Medikamenten.

Die Digitalisierung, die mir als Patient Zeit und mehrfach Arztbesuche erspart, müssen wir klar forcieren. Mit dieser Novelle setzen wir zumindest einen Schritt, um das Gesundheitstelematikgesetz weiterzuentwickeln, und zwar in den Piloten für den EHDS, den europäischen Gesundheitsdatenraum, und für die Patient-Summary und grenzüberschreitende Rezepte.

Kollege Wurm: Jeder Patient hat die Hoheit über seine Daten, kann sie aber freigeben, wenn es nötig ist. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Wenn es nötig ist!) Es wird niemand gezwungen, seine Daten freizugeben. (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Sie haben ja nicht einmal das Gesetz gelesen!) Ich versichere Ihnen, Brüssel hat kein Interesse an Ihren Gesundheitsdaten, Herr Abgeordneter! (Beifall bei den NEOS. – Abg. Wurm [FPÖ]: Das glaube ich schon!)

Das österreichische Gesundheitstelematikgesetz ist zwar nicht einfach zu lesen, das gebe ich zu, aber die Infrastruktur und die technischen Anwendungen dahinter waren schon lange Zeit Vorreiter und wollen das wieder werden. Mit diesem Piloten zur Patient-Summary und dem EU-Rezept können wir wieder Vorreiter in dieser Hinsicht werden und zeigen, dass wir gut vorbereitet in diesen EHDS gehen, um Datennutzungen für die gesamte österreichische Bevölkerung gut getestet und funktionierend zu ermöglichen. 

Ich freue mich also, wenn wir hier mit breiter, möglichst breiter Mehrheit, diesen Schritt setzen können und rechtzeitig mit den Vorarbeiten anfangen können. – (Den Dank auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Bogner-Strauß [ÖVP] und Silvan [SPÖ].)

16.10

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schallmeiner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/105

16.11

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren hier auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Wir haben im Ausschuss vorab gegen diesen Antrag gestimmt, aus einem sehr einfachen Grund – wir haben es damals eh auch erwähnt –: Anstatt den Usancen eben gerecht zu werden und uns 24 Stunden vor Beginn des Ausschusses die entsprechenden Unterlagen dieses doch sehr aufwendigen Abänderungsantrages zu übermitteln, haben wir das Ganze erst um 18 Uhr am Vortag bekommen, und da war die Zeit nicht mehr ausreichend, sich die 53 Seiten durchzuschauen.

Jetzt, eine Woche später, mit der notwendigen Zeit, haben wir uns das angesehen: Ja, wir werden dem hier heute auch zustimmen, weil es – und meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das im Großen und Ganzen ja durchaus auch schon gut dargelegt; Fiona Fiedler beispielsweise, auch Rudi Silvan, natürlich auch Juliane Bogner-Strauß – da eben nicht darum geht, was uns die FPÖ hier wieder weismachen will und wieder erzählen will, dass Ursula von der Leyen sich die persönlichen biometrischen Daten von irgendwelchen FPÖ-Abgeordneten oder von Menschen da draußen absaugt und anschaut. (Abg. Silvan [SPÖ]: ... Peter Wurm! – Heiterkeit des Abg. Lindner [SPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Mach dich nur lustig darüber! In ein paar Jahren wirst ...!)

Das muss man hier schon noch einmal in aller Deutlichkeit klarstellen: Hier wird wieder mit der Angst von Menschen gespielt – Punkt. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.)

Worüber wir sehr wohl reden müssen, ist – so wie damals auch, als der EHDS in Brüssel beschlossen wurde –: Wie schaut es mit dem Datenschutz aus, vor allem bei der Sekundärdatennutzung? – Betreffend diese Dinge war das damals eine harte Verhandlung auf europäischer Ebene, in der Österreich auch eine entsprechend gute Rolle, wie ich finde, eingenommen hat und gesagt hat: Okay, Primärdatennutzung, das sind natürlich die Daten der Patientinnen und Patienten. Bei der Sekundärdatennutzung müssen die Patientinnen und Patienten immer – immer! – diejenigen sein, die sagen: Ja, ich gebe sie her!, oder: Nein, ich gebe sie nicht her! – Da werden wir natürlich – und wir alle hier herinnen sind da gefordert – entsprechend darauf schauen müssen. Das hat aber nichts mit dem heutigen Beschluss hier zu tun und dessen sollten wir uns dann halt auch bewusst sein.

So ehrlich sollte man eben auch sein und nicht die ganze Zeit beginnen, mit Ängsten zu arbeiten, so wie es momentan leider Gottes immer noch das Geschäft der Kolleginnen und Kollegen der FPÖ ist. (Abg. Steiner [FPÖ]: Und der Justizministerin!)

Es gibt Vorteile, wenn Europa zusammenwächst, und da gehört eben auch dazu, wenn wir schon von einem gemeinsamen Europa reden – und das ist ja, hoffe ich, zumindest für die meisten hier herinnen ein positiver Aspekt, ein gemeinsames, ein starkes, ein resilientes Europa –, dass ich mit meinen Gesundheitsdaten, mit meinen persönlichen Daten, mit meinem Gesundheitssystem in anderen Ländern auch agieren, interagieren kann, damit ich, wenn ich ein Dauerrezept habe, dieses dann in Deutschland, in Finnland, in Estland, wo auch immer einlösen kann, und dass das eben nicht zu einem ständigen Problem wird. – Punkt eins.

Punkt zwei: Wir schauen doch immer auf andere Länder und schauen uns an, wie gut die aufgestellt sind. Diejenigen, die besonders gut aufgestellt sind, sind diejenigen, die digitalisiert sind. Wir reden von Estland, wir reden von Finnland, von Dänemark, wir reden von all diesen Staaten, die uns bei der Nutzung digitaler Anwendungen im Gesundheitsbereich deutlich voraus sind. Glauben Sie, dass in diesen Ländern die DSGVO nicht gilt? – Nein, natürlich gilt sie dort genauso, genauso wie hier in Österreich, und dementsprechend müssen wir uns halt auch anschauen, was diese Länder besonders gut machen, von ihnen lernen, anstatt Ängste zu schüren.

In diesem Sinne: Wir werden hier heute zustimmen, wir werden aber in Zukunft auch sehr genau darauf achten; mein Kollege Süleyman Zorba wird sich dazu noch entsprechend äußern. Darauf können sich die Menschen hier in Österreich verlassen und nicht auf die Angstmacherei der FPÖ! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)

16.14

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/106

16.15

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vielleicht auch ein Bekenntnis dahin gehend abgeben, dass das für das Gesundheitssystem natürlich eine gute Ergänzung sein kann, wenn wir von digital vor ambulant vor stationär sprechen. Es müssen im Gesundheitssystem natürlich immer Menschen für Menschen da sein und auch in Zukunft da sein, aber wir sind davon überzeugt, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich unheimlich viel Nutzen bringen kann – einen persönlichen Nutzen für die eigene Gesundheit, aber natürlich auch einen Nutzen für die Gesundheitsförderungsprogramme, für die Gesundheitspräventionsprogramme und für die Gesundheitskompetenz! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich stelle das deswegen voran, weil ich wirklich nicht möchte, dass die Menschen in Österreich den Eindruck bekommen, dass wir im Gesundheitswesen den persönlichen Kontakt, Ärztinnen und Ärzte durch die Digitalisierung ersetzen. Ich möchte wirklich den Bürgerinnen und Bürgern zu 100 Prozent versichern: Davor müssen Sie keine Angst haben. Wir werden natürlich auch darauf schauen, dass die Versorgung von Mensch zu Mensch garantiert und gegeben ist. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Zu dieser Novelle wurde jetzt schon einiges gesagt, aber ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger und ein richtiger Schritt in eine europäisch gedachte Gesundheitsversorgung ist. Da ist natürlich die Digitalisierung nicht aufzuhalten und wird auch eine große Rolle spielen.

Ich sehe es eigentlich nicht als schlecht an, wenn die Bundesregierung darauf schaut, dass diese 2,8 Millionen Euro abgeholt werden – im Gegenteil: 2,8 Millionen Euro haben oder nicht haben, das wissen wir, sind 5,6 Millionen Euro. Deswegen: Ja, natürlich bekennen wir uns dazu, dass wir heute diese Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz beschließen werden.

Herr Kollege Kaniak, ich kann Ihnen versprechen, es wird nicht die letzte Novelle gewesen sein. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Das glaube ich! Das werden wir sofort ...! – Abg. Steiner [FPÖ]: Das werden wir öfter reparieren! Das stimmt!) Wir werden noch viereinhalb Jahre in Regierungsverantwortung sein und es wird natürlich so sein, dass es noch weitere Novellen geben wird, aber heute möchten wir mit dieser Novelle diese zwei aus unserer Sicht so wichtigen Rechtsgrundlagen, nämlich zum einen das EU-Rezept, wie schon angesprochen wurde, und zum anderen eben die EU-Patient:innenkurzakte, schaffen

Aus unserer Sicht ist es so, dass diese zwei Rechtsakte tatsächlich dafür sorgen werden, dass auf der einen Seite die Patient:innensicherheit gestärkt wird, dass die Patient:innenrechte, darüber wurde heute schon viel gesprochen, und auch die Annehmlichkeiten für Patientinnen und Patienten gestärkt werden und damit aus unserer Sicht auch die Versorgungsqualität und -sicherheit, wenn man europaweit dieses Medikament zum Beispiel einlösen kann.

Das sind also tatsächlich drei Win-win-Punkte für die Bürgerinnen und Bürger und es ist keinesfalls so, wie das von manchen hier im Hohen Haus dargestellt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was das EU-Rezept kann, haben Kollegin Bogner-Strauß und Kollege Silvan aus meiner Sicht sehr gut ausgeführt. Ich glaube, es geht tatsächlich darum, einen modernen, vernetzten Gesundheitsversorgungsaspekt hineinzubringen, und es gilt eben für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, dass ein erleichterter Zugang zu notwendigen Arzneimitteln ermöglicht wird. Das ist ein absoluter Pluspunkt. 

Aus unserer Sicht werden dadurch natürlich auch die Behandlungskontinuität und die Patient:innensicherheit gestärkt, weil die verschiedenen Medikamente auch über Landesgrenzen hinweg vergeben werden können. Damit verhindert man vielleicht auch einen Abbruch von Therapien, wenn man sich länger, wie schon angesprochen wurde, in einem anderen Land aufhält. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Hinsichtlich dieses Bereichs möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern Folgendes sagen: Beim EU-Rezept handelt es sich tatsächlich um eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss sich in dieses EU-Rezept hineinoptieren. Haben Sie also keine Angst, dass Sie einfach von der EU vereinnahmt werden! Im Gegenteil: Sie können dieses großartige EU-Rezept nützen, indem Sie sich hineinoptieren. Es muss ausdrücklich das Einverständnis der jeweiligen Person gegeben sein.

Natürlich – und das möchte ich auch betonen – ist es uns, wie Kollege Schallmeiner gesagt hat, betreffend EU-Rezept und auch betreffend Patient:innenkurzakte ein riesengroßes Anliegen, dass alle Rechte gemäß DSGVO berücksichtigt werden. Natürlich ist uns das wichtig. Gesundheitsdaten sind unter den sensibelsten Daten, die man überhaupt hat, und da werden wir ganz genau darauf achten, dass alle Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung tatsächlich auch angewandt werden. Wir wissen, gerade im Gesundheitsbereich sind diese Schutzbestimmungen in der DSGVO ganz besonders hoch. Da möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass wir gemeinsam gut darauf achten werden, dass diese Rechte auch in Zukunft geschützt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Zur EU-Patient:innenkurzakte noch ein paar Worte – vielleicht kann ich auch da ein bisschen die Angst nehmen, die von dem einen oder anderen hier im Hohen Haus geschürt wurde –: Für uns ist es tatsächlich so, dass die Patient:innenkurzakte ein entscheidender Fortschritt hinsichtlich Versorgungsqualität in Europa ist. Diese erleichtert in einem ersten Schritt die medizinische Versorgung von Patient:innen aus anderen EU-Staaten in Österreich unheimlich. Man muss sich vorstellen: Sie ermöglicht es behandelnden Ärztinnen und Ärzten einfach, wichtige Informationen – medizinische Informationen, Gesundheitsinformationen, Informationen über Allergien oder andere Erkrankungen oder auch laufende Therapien – tatsächlich digital abzurufen. Ich glaube, das ist ein unglaublicher Vorteil für Patientinnen und Patienten aus anderen EU-Ländern, auch – wie schon angesprochen wurde – weil es doch oftmals eine Sprachbarriere gibt. Wir sind davon überzeugt, dass damit Fehlbehandlungen vermieden werden können, dass schneller gezielte Entscheidungen getroffen werden können. 

Ich möchte auch betonen, dass in diesem ersten Schritt jetzt tatsächlich die Daten von Menschen aus anderen EU-Staaten verwendet werden können und dass es in einem zweiten Schritt auch um die Daten von Österreicherinnen und Österreichern geht. Also diese Patientenkurzakte für Österreicherinnen und Österreicher gibt es mit dieser Gesundheitstelematiknovelle noch nicht; wir arbeiten daran. Auch das war nicht ganz die Wahrheit: dass man ab morgen anscheinend auf alle österreichischen Patient:innenakten und -daten zugreifen kann. Ich möchte das in diesem Zusammenhang auch betonen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].) 

Ich habe es schon angesprochen: Die Schutzbestimmungen werden hoch sein. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es – es wurde angesprochen, dass Versicherungen und Banken auf Daten zugreifen können – tatsächlich enorme Schutzbestimmungen gibt, damit das nicht passieren kann, sogar mit sehr hohen Strafbestimmungen, die im Fall einer missbräuchlichen Verwendung zum Tragen kommen. Also auch da: Nein, es stimmt nicht. Banken und Versicherungen werden auf Ihre persönlichen sensiblen Gesundheitsdaten nicht zugreifen können. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].)

Alles in allem, zusammengefasst, bin ich überzeugt davon, dass uns diese Novelle einen entscheidenden Schritt näher an einen europäischen Gesundheitsdatenraum bringen wird. Wir sorgen mit hundertprozentiger Sicherheit dafür, dass die Patient:innensicherheit gegeben ist, dass die Versorgungssicherheit gegeben ist und dass wir die Digitalisierung in einem modernen Gesundheitssystem für die Menschen nützen, dass sie tatsächlich ein Nutzen für die Menschen ist; sie soll nicht – wie oftmals gesagt wird – Menschen im Gesundheitssystem ersetzen.

Ich bin davon überzeugt, dass das ein Beitrag zu einem modernen, vernetzten und bürgerfreundlichen Gesundheitssystem auch über die Grenzen Österreichs hinaus in unserem europäischen Raum ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindner. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.

RN/107

16.23

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich durfte heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kolleginnen und Kollegen des LKH in Rottenmann – aus meinem Bezirk – hier im Hohen Haus empfangen und mit ihnen auch eine sehr spannende Diskussion über das Gesundheitssystem führen. Die Kolleginnen und Kollegen haben mir beziehungsweise uns einiges mitgegeben, und das Erste ist: den Mut, das Richtige zu tun; den Mut, Entscheidungen zu treffen (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]); das solidarisch finanzierte öffentliche Gesundheitssystem zu stärken; bei allen Dingen, die im Gesundheitssystem gut funktionieren, auch schonungslos dorthin zu schauen, wo es vielleicht nicht so perfekt funktioniert, und diese Dinge auch so zu benennen. – Das mache ich jetzt auch. 

Ja, wir haben ein unglaublich gut funktionierendes Gesundheitssystem, aber es gibt Herausforderungen: Leider ist in den letzten zwei Wochen in meiner Region ein 19-jähriger Bursch verstorben, weil es über 40 Minuten gedauert hat, bis die notfallmedizinische Versorgung eingetroffen ist. Leider ist diese Woche ein 49-jähriger Mann verstorben, weil die notfallmedizinische Versorgung über 40 Minuten auf sich hat warten lassen. Da müssen wir hinschauen, auf diese Fehler, ohne Schuldzuweisungen zu machen, ganz genau hinschauen und aus der Vergangenheit lernen. Das machen wir, das macht diese Bundesregierung: Wir wollen gemeinsam – und das ist unser Auftrag – dieses System besser machen. 

In diesem Sinne bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitssystem und auch bei Ihnen, Frau Staatssekretärin, für diesen wirklich großartigen Einsatz für die Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Zu Kollegen Wurm – jetzt ist er nicht da –, um es vereinfacht darzustellen: Worum geht es in diesem Gesetz? – Ich bin im Ausland, ich bin in einem europäischen Land, dessen Sprache ich vielleicht nicht mächtig bin. Mir geht mein eigenes Medikament aus, ich rufe meinen Arzt, meine Ärztin an. Meine Ärztin bucht mir mein lebensnotwendiges Medikament auf die E-Card. Ich gehe in diesem Land in die Apotheke, stecke dort die E-Card und kriege dieses Medikament, das ich brauche – und das Ganze freiwillig. So einfach ist es, worum es in diesem Gesetz geht. 

Weil ich Kollegen Wurm angesprochen habe, bringt mich das natürlich zur FPÖ. Eines muss man zum Gesundheitssystem schon auch sagen (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]): In eurer Regierungszeit habt ihr das Gesundheitssystem schlechter gemacht. Die Menschen erwarten sich – und mein Klubobmann hat das auch gesagt – eigentlich eine Entschuldigung von euch. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ihr habt Zigmillionen Menschen in diesem Land um 1 Milliarde Euro gebracht. Der Schmäh von der Patientenmilliarde ist einfach nicht aufgegangen. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Eure Gesundheitsministerin Hartinger-Klein hat es gesagt. Diese versprochene Milliarde hat es schon gegeben, nur nicht im Plus, sondern im Minus! (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) Dafür seid ihr verantwortlich, und die Menschen erwarten sich von der FPÖ eine Entschuldigung dafür, dass ihr das Gesundheitssystem schlechter gemacht habt! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].) 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dieser Bundesregierung wird es für das Gesundheitssystem mehr Geld geben. Wir werden die Rezeptgebühren einfrieren, es wird einen Medikamentenpreisdeckel geben (Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ]), Schwerarbeitsregelungen, speziell für Pflegekräfte, und es wird eine bessere ambulante Gesundheitsversorgung, vor allem auf dem Land, geben. (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ].)

Noch einmal für die FPÖ: Für die Gesundheit wird es in den nächsten Jahren mit dieser Bundesregierung mehr Geld geben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kaniak [FPÖ]: Kein einziges Wort zum Gesundheitstelematikgesetz! Gratuliere!) 

16.27 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Scheucher-Pichler. 4 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/108

16.27

Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Plenarsaal, auf der Galerie, aber auch zu Hause! Ich komme wieder zurück zum Thema EU-Rezept und EU-Patientenakte: Also ich freue mich darüber, dass das kommt. Kollege Wurm ist nicht da, aber ich glaube, auch Kollege Kaniak hat es gesagt: Ich habe auch kein Problem damit, dass jemand weiß, welche Krankheiten ich habe. Ich glaube auch nicht, dass Brüssel oder die EU irgendetwas damit anfangen kann. Ich sage es ganz offen: Ich habe keine Gallenblase mehr. – Ja, mein Gott! (Abg. Steiner [FPÖ]: Ja, aber bitte! Was ist denn das für ein ...?) 

Ich glaube, dass es viele, viele Vorteile bringt und dass wir die Digitalisierung – auch im Bereich der Pflege beispielsweise, wenn ich das anmerken darf – dringend brauchen, weil wir damit Zeit sparen, weil das zu mehr Sicherheit führt und es dann auch mehr Zeit für die Arbeit am Patienten gibt – ich rede jetzt vom Pflegebereich.

Wir schaffen mit dieser Verordnung viele Möglichkeiten für ältere Menschen, aber auch insgesamt für Menschen, die Zeit im Ausland verbringen. Zum Beispiel hat ein Arzt, der in Deutschland oder in Italien ist, sofort alle Informationen, die er bei der Behandlung eines Patienten braucht: Allergien, frühere Diagnosen. Das kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ernstfall Leben retten. Ich glaube, darauf kommt es ja auch an. 

Ich habe selbst eine Situation erlebt, als meine Tochter zehn Jahre alt war: Wir waren im Ausland, und wir haben dringend ein Medikament gebraucht, das sie irgendwie verlegt hat oder das nicht da war. Das war damals sehr, sehr schwierig. Ich weiß, dass das heute schon einfacher ist (Abg. Kaniak [FPÖ]: ... einen guten Apotheker, dann funktioniert das!), aber mit dem EU-Rezept, mit der EU-Patientenakte ist das auf jeden Fall noch einfacher. Auch für Menschen, die studieren beispielsweise – Kollegin Bogner hat es ja schon erwähnt – und in einem anderen EU-Land leben, oder für Menschen, die Sprachbarrieren haben, bringt das viele, viele Vorteile.

Wir sind da Vorreiter in Europa, und das ist gut so; ich freue mich darüber, dass wir da Vorreiter sind. Wir lassen auch niemanden zurück. Es ist für die junge Generation genauso wie für die ältere Generation gut und wichtig. Wir schaffen mehr Sicherheit, mehr Komfort für die Patientinnen und Patienten und auch mehr Effizienz im Gesundheitssystem. Das ist verantwortungsvolle Politik, zukunftsorientierte Politik im Interesse der Menschen mit wertvollen Vorteilen im Bereich der medizinischen Versorgung. – Vielen herzlichen Dank für die Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Silvan [SPÖ].)

16.29

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Debattenredner: Herr Abgeordneter Zorba. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/109

16.30

Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es jetzt öfter gehört, es geht um eine Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, mit der wir uns quasi dem europäischen Rahmen annähern, nämlich dass das Gesundheitssystem und Gesundheitsdienste digitalisiert werden. 

Meine Vorredner:innen haben es schon geschildert, im Endeffekt denken wir uns ein Europa, in dem man mit der E-Card, egal in welchem Land, die Informationen mit sich hat, egal ob es jetzt um medizinische Produkte geht oder auch um die Patientenakte – die geht mit. Das ist eigentlich ein recht konkreter, praktischer und sinnvoller Schritt, den man gehen sollte. 

Diese Novelle ist im Grunde etwas mehr als nur eine technische Anpassung, denn sie bildet ja auch die Brücke zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten EHDS. Genau deshalb ist es auch wichtig, dass von Anfang an eines klar sein muss: Digitale Gesundheit braucht Vertrauen, und dieses Vertrauen kann man eben durch Datenschutz herstellen. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn Gesundheitsdaten grenzüberschreitend verarbeitet und bearbeitet werden, ist es eben ganz wichtig, dass dieser Datenschutz gegeben ist, weil das dann keine Nebensache ist, sondern eine Grundvoraussetzung. Es geht um die intimsten Informationen, die man hat, und wenn da Fehler gemacht werden, bedeutet das auch einen unfassbar großen Vertrauensverlust. 

Zu den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Datenschutz ist für mich ein ganz besonderes Thema. Ich bin jetzt einmal so konstruktiv und versuche, den Alarmismus zu verstehen. In den Grundzügen kann ich den auch nachvollziehen, aber ich glaube, dass Sie sich beim Gesetz vertan haben, denn die Dinge, von denen Sie sprechen, sind nicht Teil dieser Novelle. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das solltest du wissen!) Sie haben schon recht, dass es den EHDS gibt und dass es in weiterer Zukunft vielleicht auf uns zukommen könnte, aber da sind wir alle gemeinsam als Parlament gefragt, was wir daraus machen. 

Im ersten Schritt ist es wichtig, dass die Nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt, dass jede Abfrage und jeder Zugriff protokolliert werden und dass Patientinnen und Patienten aktiv die Möglichkeit haben, auch nachzuvollziehen, worum es geht. 

Mein Kollege Schallmeiner hat schon gesagt, dass wir dem Ganzen zustimmen werden, denn Digitalisierung im Gesundheitswesen ist praktisch und bringt Vorteile. Aber: Unsere Aufgabe als Parlament ist es, eben ganz genau darauf zu schauen und auch in Zukunft sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können. 

Jetzt vielleicht auch ein bisschen Kritik in Richtung Bundesregierung: Wir loben uns ja sehr, dass wir der Vorreiter in diesem Bereich sind, aber es gibt da einen ganz essenziellen Bereich, auch in Bezug auf Datenschutz und kritische Infrastruktur, nämlich die NIS-Richtlinie. Morgen ist der 17. Oktober und vor einem Jahr endete die Umsetzungsfrist für die NIS2-Richtlinie. In der NIS2-Richtlinie geht es um Cybersicherheitsstandards, die EU-weit eingeführt werden sollen. Da gibt es ein paar Hauptsektoren, nämlich Verkehr, Verwaltung, Gesundheit. Im Gesundheitsbereich – da müssen Sie nur mit jemandem aus den Gesundheitseinrichtungen sprechen – geht es um Krankenhäuser, um Apotheken und viele, viele weitere Bereiche. Seit einem Jahr warten wir nun auf einen Entwurf. Das Ganze war ja schon einmal im Parlament, hat aber nicht die benötigte Zweidrittelmehrheit bekommen. 

Ich frage mich nun, was mit der NIS-Richtlinie ist. Auf der einen Seite loben wir uns, dass wir Vorreiter sind, auf der anderen Seite feiert das Ende der Umsetzungsfrist morgen einjähriges Jubiläum. Ich schaue jetzt gezielt ÖVP und SPÖ an: Woran scheitert es denn eigentlich? Streitet man sich jetzt nach wie vor darum, wo das angesiedelt sein soll oder wo man die Posten hinversetzt? Ich denke, wenn das der Grund sein sollte, dann kann man das ja in ein, zwei Monaten klären. Wir warten aber schon recht lange darauf. 

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/109.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 unverzüglich umsetzen“

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) unverzüglich umzusetzen.“


Also wenn wir Vertrauen in unser Gesundheitssystem, in die Datenverarbeitung, in die Cybersicherheit schaffen möchten, dann wäre es jetzt wirklich an der Zeit, die NIS2-Richtlinie umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34 

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/109.2

Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen (142/UEA)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seemayer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/110

16.34

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Noch einmal kurz zusammengefasst: Die vorliegende Novelle beinhaltet unter anderem Aspekte der Behandlungskontinuität, der Patient:innensicherheit und den Abbau von bürokratischen Hürden, womit auch der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert wird. 

Die Bestimmungen treffen oftmals auch Pensionistinnen und Pensionisten, die im EU-Ausland Verschreibungen einlösen müssen und insbesondere vom Übersetzungsservice profitieren werden. Hintergrund der EU-Patientenkurzakte ist die Erleichterung der Anamnese durch den Gesundheitsdienstanbieter bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten anderer Herkunftsstaaten, insbesondere hinsichtlich etwaiger Sprachbarrieren. Und: Es ist freiwillig, das heißt, ich muss sagen: Ich will hineinoptieren und nicht hinausoptieren. 

Es ist also ein Schritt in die richtige Richtung, um im Gesundheitssystem, im Gesundheitswesen einen Schritt nach vorne zu machen. 

Um das Gesundheitssystem nach der völlig misslungenen Kassenreform von FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein aber wieder auf stabile Beine zu stellen, werden viele große und kleine Schritte notwendig sein. Was unser Gesundheitssystem aber wirklich sichert und schützt (Abg. Darmann [FPÖ]: Der Rücktritt der österreichischen Bundesregierung würde die Patienten schützen!), ist, wenn die FPÖ nie wieder für das Gesundheitssystem zuständig wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Kogler [Grüne].)

16.36

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steiner. – Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. 

RN/111

16.36

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Ich war mir bis zur jetzigen Debatte eigentlich relativ sicher, dass die Gesundheitsdaten der Österreicher, die höchstpersönlich sind, allen Fraktionen hier ein großes Anliegen sind. Ihr habt mich jetzt traurigerweise eines Besseren belehrt. (Abg. Herr [SPÖ]: Hast leider nicht zugehört!)

Die Einzigen, die wirklich darauf schauen, dass mit den Daten der Österreicher, mit den höchstpersönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher, kein – wie man so schön sagt – Schindluder getrieben wird, sind die Freiheitliche Partei. Leider sind wir wieder einmal die Einzigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da muss man schon dazusagen: So wie das jetzt die Frau Staatssekretärin in wunderbar salbungsvollen Worten erklärt hat, ist das einmal überhaupt nicht. (Abg. Gewessler [Grüne]: Ja, Christoph Steiner wird’s wissen!) – Frau Gewessler, losn S’ zua! (Abg. Gewessler [Grüne]: Muss ich eh, ich sitz ja da!) – Opt-in stimmt schon, bis 2029, oder, Frau Staatssekretärin? Was ist dann? Das sagen Sie nämlich nicht dazu. Das lassen Sie wissentlich weg. Dann ist plötzlich kein Opt-in und auch kein Opt-out mehr möglich. Das hat die Frau Staatssekretärin wissentlich weggelassen. Das gehört sich nicht, wenn man sich selber die ganze Zeit als redlich schimpft. 

Es ist schockierend, es ist wirklich schockierend, dass sich Leute hier herausstellen und behaupten, es wird alles besser, wenn man jetzt die Daten, die höchst sensiblen Daten der Österreicher einfach in andere Hände weggibt, und das, obwohl wir wissen, dass der Start mit 2029 völlig ausreichend wäre. Wir brauchen als Österreicher, als Digitalisierungsweltmeister, die wir ja definitiv nicht sind – ich erinnere nur ans Kaufhaus Österreich –, sicher keinen Frühstart hinzulegen, und erst recht nicht, wenn es um solch sensible Daten wie die Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung geht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und dann stellen sich Abgeordnetenkollegen hierher und sagen, die FPÖ würde hetzen und würde mit der Angst der Österreicher spielen und dass das alles nicht stimmt, was wir behaupten. Also ich darf schon sagen: Die Stellungnahmen haben wir uns nicht aus der Nase gezogen. 

Die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist unklar. – Wer sagt denn das, Frau Staatssekretärin? Wer sagt das? Sagt das die FPÖ oder sagt das nicht doch Ihre Justizministerin? Wer sagt es? (Zwischenruf des Abg. Oberhofer [NEOS].) – Es ist Ihre Justizministerin. (Beifall bei der FPÖ.)

Es mangelt an Transparenz gegenüber betroffenen Personen. – Wer sagt das? Wer sagt das? Wer sagt das? (Zwischenruf des Abg. Michael Hammer [ÖVP].) – Das sagt nicht der Steiner oder die FPÖ, das sagt das Bundesministerium für Justiz, das sagen die Datenschutzbehörde und der Datenschutzrat. Das lassen Sie alle geflissentlich weg. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah da schau her!) Das ist unverantwortlich – unverantwortlich! 

Der Umfang und Inhalt der verarbeiteten Daten sind nicht eindeutig geregelt – kritisiert die Ärztekammer, kritisiert die Datenschutzbehörde, kritisiert der Datenschutzrat. 

Die Verantwortlichkeiten in der Datenverarbeitung sind nicht klar geregelt. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Da bist du der Experte!) – Ich bin nicht der Experte. Ich zitiere nur, Herr Oberhofer. Jetzt kannst du schon nicht mehr sinnerfassend zuhören. Jetzt tust du dir schon schwer mit sinnerfassend Lesen, und jetzt ist es mit sinnerfassend Zuhören auch schon erledigt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Oberhofer [NEOS]: Wo bist denn du überall Experte?)  Nein, also, Herr Kollege, tu dich nicht noch weiter verblödeln da herinnen. Ich glaube, es ist genug.

Datenschutz und Datensicherheit bei der grenzüberschreitenden Nutzung sind nicht gewährleistet, Frau Staatssekretärin. Das sagt nicht die Freiheitliche Partei, das sagen das Bundesministerium für Justiz, der Datenschutzverband, der Dachverband, die Datenschutzbehörde. 

Das Verhältnis zur künftigen EHDS-Verordnung ist nicht ausreichend geklärt. Wer behauptet das? (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Zauberlehrling!) – Das Bundesministerium für Justiz, der Datenschutzrat und der Dachverband. Herr Kollege, dann sind das alles Zauberlehrlinge, denn es waren nur Zitate, das kommt alles nicht vom Steiner. Also spar dir den unqualifizierten Zwischenruf, denn es geht um die höchstpersönlichen Gesundheitsdaten der Österreicher:innen! Spar dir den Quargel, den du jetzt hereingeschrien hast! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Nicht genügend, setzen!)

16.40

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Lindner. Zweite Wortmeldung, 2 Minuten eingestellte Redezeit.

RN/112

16.40

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Danke, Herr Präsident. – Ich glaube, dass der Ausdruck verblöden einen Ordnungsruf verdient. Vielleicht lassen Sie sich das Protokoll kommen, vielleicht können Sie das nachlesen.

Jetzt noch einmal ganz kurz zu den Fakten, um die es geht. Die vorliegende Novelle wird es Patientinnen und Patienten ermöglichen, potenziell lebenswichtige Arzneimittel ohne Sprachbarrieren zu beziehen. Darüber hinaus werden Gesundheitsdienstanbieter im Interesse der Patientinnen und Patienten bei der reibungslosen Erbringung ihrer Gesundheitsleistungen mit dem Ziel, die öffentliche Gesundheit durch eine lückenlose grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung sicherzustellen, unterstützt. – Gebt es doch zu, ihr wollt diese grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung nicht!

Meine Damen und Herren, diese Novelle ist ein Riesenvorteil für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für alle Pensionistinnen und Pensionisten, für uns alle. Wir machen das System besser. (Beifall bei der SPÖ.)

16.41

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/113

Abstimmung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung.

RN/113.1

Es liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen, und ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/113.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 243 der Beilagen. 

Hiezu haben die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Rudolf Silvan, Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß, Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 eingebracht.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ebenfalls die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

RN/113.3

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.