RN/103
16.02
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Liebe Vorredner von der SPÖ und von der ÖVP! Alles ist super, alles ist gut, wenn man Ihnen zuhört. Genauso, mit ähnlichen Argumenten, haben Sie damals auch alle Covid-Maßnahmen gerechtfertigt (Abg. Zorba [Grüne]: Kann man das einmal rauslassen? Einmal!) und alle Argumente für die Impfpflicht gebracht: Wie kann man denn nur gegen die Impfung sein? Sie ist ja super segensreich, sie ist sicher, sie ist wirksam! Wir erhöhen unsere Impfquote und schützen uns alle selbst und gegenseitig! – Wie wir heute wissen, waren all diese Argumente einfach leeres Gerede und falsch (Abg. Silvan [SPÖ]: Nein! Stimmt nicht!), und wir sehen noch heute die Konsequenzen von dieser falschen Politik. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich bringe es jetzt auf den Punkt: Wenn Sie das alles für so segensreich halten – es ist ja vollkommen egal, worum es geht: die Impfung, dieser neue europäische Gesundheitsdatenraum, diese Patientenakte auf EU-Ebene –, wenn Sie das alles für so toll und so super halten, warum nützen Sie es nicht einfach nur für sich selbst? Warum zwingen Sie immer alle, die ganze Allgemeinheit und alle Österreicher, unter dieses System und erlauben ihnen nicht, dass sie von diesem System aussteigen (Beifall bei der FPÖ) und dass sie nichts von einer Zwangsimpfung, von dieser zwangsweisen Weitergabe von personenbezogenen Gesundheitsdaten wissen wollen?
Genau darum geht es nämlich: Wir reden hier nicht über irgendwelche statistischen anonymisierten Daten, sondern es geht um personenbezogene Gesundheitsdaten, das sind höchst persönliche Dinge. Es haben natürlich sehr viele Akteure in der gesamten Europäischen Union ein riesiges finanzielles Interesse daran, diese Daten in die Hände zu bekommen. Ich glaube, Sie haben das Grundproblem noch nicht einmal verstanden.
Nicht nur Pharmaunternehmen – natürlich die auch –, auch Versicherungen, private Krankenversicherungen wollen ganz genau wissen, was bei Ihnen irgendwo in Ihrer Krankenakte aufgeschienen ist. Sie werden dann schon sehen, mit welcher Prämie Sie bei der privaten Krankenversicherung zu rechnen haben, falls Sie das Glück haben, überhaupt noch eine Krankenversicherung angeboten zu bekommen. – Darum geht es, es geht um die Daten und dass diese weiterverkauft werden.
Sie sagen, Herr Kollege Silvan – ich habe mir das aufgeschrieben –: Nein, es geht eigentlich um nichts anderes, nur um eine Verbesserung für Patienten, und dass Urlauber in anderen EU-Ländern ihre Gesundheitsdaten für einen Arzt verfügbar haben. – Ja, das ist nach der EU-Verordnung die sogenannte Primärnutzung, das ist aus meiner Sicht auch unproblematisch, es sei denn, jemand widerspricht dem – das ist okay.
Aber die EU-Verordnung will ja auch die Sekundärnutzung ermöglichen. Darin steht: Ja das ist ja so gemein, weil die Gesundheitsdaten beziehungsweise die Ärztegeschichten nur für die eigentlichen Patienten vorgesehen sind. Das schränkt Akteure aus Forschung und Innovation, politische Entscheidungsträger, Regulierungsbehörden und so weiter und so fort ein. Wer sind denn die Akteure aus Forschung und Innovation? – Das ist natürlich die Pharmaindustrie. Wenn wir schon bei der Ehrlichkeit sind: Warum schreibt das die EU nicht einfach ehrlich so in die Verordnung hinein? (Beifall bei der FPÖ.)
Das Interessante ist, warum denn dieser Rechtsakt auf EU-Ebene zustande gekommen ist. Erstens einmal, natürlich, weil Sie und Ihre Vertreter in Brüssel dem zugestimmt haben. Aber warum hat es überhaupt dann eine Mehrheit gegeben? – Aus einem sachlichen Grund, nämlich dem Argument, dass die Mitgliedstaaten in der nationalen Umsetzung, im Gesetz, die Möglichkeit vorsehen können, auch einen Widerspruch dazu abzugeben, eben genau das, was wir wollen: eine Opt-out-Möglichkeit, so wie es bei Elga auch passiert, dass jene von uns, die sagen: Wir lehnen das ab!, zu Recht sagen können: Lasst meine Daten bei mir, bei meinem Arzt, aber sonst darf das niemand verarbeiten. – Eine Opt-out-Möglichkeit wie bei Elga, diese Möglichkeit gibt uns diese Verordnung. Was machen Sie mit dem heutigen Gesetzentwurf? Wo ist die Widerspruchsmöglichkeit? Man muss es schon hineinschreiben, es gibt sie in Ihrem Gesetzentwurf nicht. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie müssen es hineinschreiben, sonst gilt sie nicht. Wenn Sie jetzt sagen: Ja, Grundsätze der Datenverarbeitung, das steht ja drinnen!, Nein, das ist nur zulässig, wenn - -, und ein Opt-In - -, und wenn das alles eingewilligt wurde und zugestimmt ist - - – Das geht so nicht! Bei einer Verordnung der Europäischen Union gilt im Unterschied zu einer EU-Richtlinie Anwendungsvorrang. (Abg. Zorba [Grüne]: Du verwechselst das mit der EHDS! Das ist etwas anderes!) Das heißt, das nationale Recht kommt da gar nicht zur Anwendung. Das heißt, die Daten werden einfach verarbeitet, weil auf Gesetzesebene keine Widerspruchsmöglichkeit existiert. Das ist der riesige legistische Mangel (Ruf: Sie verwechseln das mit der EHDS!), den Sie da im Gesetzentwurf haben, und das ist nur eine von vielen Schlampereien, die ich jetzt genannt habe. Deswegen haben wir auch den Antrag heute eingebracht: zurück in den Gesundheitsausschuss damit.
Bauen Sie dieses Widerspruchsrecht ein, denn sonst führen Sie die Leute auf die falsche Fährte! Sie erzählen ihnen: Ja, wir haben ja jetzt eine Opt-in-Lösung und nur, wenn Sie ausdrücklich zustimmen, gilt das mit der EU-Patientenakte. – Ja, das ist tatsächlich so, aber nur bis 2029. Dann gilt der Anwendungsvorrang dieser Verordnung und dann kann man keinen Widerspruch erklären, weil es auf nationaler Ebene nicht umgesetzt ist. (Beifall bei der FPÖ.)
16.07
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Fiedler. – Ihre eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.