RN/106

16.15

Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig: Danke, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vielleicht auch ein Bekenntnis dahin gehend abgeben, dass das für das Gesundheitssystem natürlich eine gute Ergänzung sein kann, wenn wir von digital vor ambulant vor stationär sprechen. Es müssen im Gesundheitssystem natürlich immer Menschen für Menschen da sein und auch in Zukunft da sein, aber wir sind davon überzeugt, dass die Digitalisierung im Gesundheitsbereich unheimlich viel Nutzen bringen kann – einen persönlichen Nutzen für die eigene Gesundheit, aber natürlich auch einen Nutzen für die Gesundheitsförderungsprogramme, für die Gesundheitspräventionsprogramme und für die Gesundheitskompetenz! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Ich stelle das deswegen voraus, weil ich wirklich nicht möchte, dass die Menschen in Österreich den Eindruck bekommen, dass wir im Gesundheitswesen den persönlichen Kontakt, Ärztinnen und Ärzte durch die Digitalisierung ersetzen. Ich möchte wirklich den Bürgerinnen und Bürgern zu 100 Prozent versichern: Davor müssen Sie keine Angst haben. Wir werden natürlich auch darauf schauen, dass die Versorgung von Mensch zu Mensch garantiert und gegeben ist! (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Gasser [NEOS].)

Zu dieser Novelle wurde jetzt schon einiges gesagt, aber ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass diese Novelle ein wichtiger und ein richtiger Schritt in eine europäisch gedachte Gesundheitsversorgung ist. Da ist natürlich die Digitalisierung nicht aufzuhalten und wird auch eine große Rolle spielen.

Ich sehe es eigentlich nicht als schlecht an, wenn die Bundesregierung darauf schaut, dass diese 2,8 Millionen Euro abgeholt werden – im Gegenteil: 2,8 Millionen Euro haben oder nicht haben, das wissen wir, sind 5,6 Millionen Euro. Deswegen: Ja, natürlich bekennen wir uns dazu, dass wir heute diese Novelle zum Gesundheitstelematikgesetz beschließen werden.

Herr Kollege Kaniak, ich kann Ihnen versprechen, es wird nicht die letzte Novelle gewesen sein. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Das glaube ich! Das werden wir sofort ...! – Abg. Steiner [FPÖ]: Das werden wir öfter reparieren! Das stimmt!) Wir werden noch viereinhalb Jahre in Regierungsverantwortung sein und es wird natürlich so sein, dass es noch weitere Novellen geben wird, aber heute möchten wir mit dieser Novelle diese zwei aus unserer Sicht so wichtigen Rechtsgrundlagen, nämlich zum einen das EU-Rezept, wie schon angesprochen wurde, und zum anderen eben die EU-Patient:innenkurzakte, schaffen

Aus unserer Sicht ist es so, dass diese zwei Rechtsakte tatsächlich dafür sorgen werden, dass auf der einen Seite die Patient:innensicherheit gestärkt wird, dass die Patient:innenrechte, darüber wurde heute schon viel gesprochen, und auch die Annehmlichkeiten für Patientinnen und Patienten gestärkt werden und damit aus unserer Sicht auch die Versorgungsqualität und Sicherheit, wenn man europaweit dieses Medikament zum Beispiel einlösen kann.

Das sind also tatsächlich drei Win-win-Punkte für die Bürgerinnen und Bürger und es ist keinesfalls so, wie das von manchen hier im Hohen Haus dargestellt wird. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was das EU-Rezept kann, haben Kollegin Bogner-Strauß und Kollege Silvan aus meiner Sicht sehr gut ausgeführt. Ich glaube, es geht tatsächlich darum, einen modernen, vernetzten Gesundheitsversorgungsaspekt hineinzubringen, und es gilt eben für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, dass ein erleichterter Zugang zu notwendigen Arzneimitteln ermöglicht wird. Das ist ein absoluter Pluspunkt. 

Aus unserer Sicht wird dadurch natürlich auch die Behandlungskontinuität und die Patient:innensicherheit gestärkt, weil die verschiedenen Medikamente auch über Landesgrenzen hinweg vergeben werden können. Damit verhindert man vielleicht auch einen Abbruch von Therapien, wenn man sich länger, wie schon angesprochen wurde, in einem anderen Land aufhält. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Hinsichtlich dieses Bereichs möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern Folgendes sagen: Beim EU-Rezept handelt es sich tatsächlich um eine Opt-in-Möglichkeit. Das heißt, man muss sich in dieses EU-Rezept hineinoptieren. Haben Sie also keine Angst, dass Sie einfach von der EU vereinnahmt werden. Im Gegenteil: Sie können dieses großartige EU-Rezept nützen, indem Sie sich hineinoptieren. Es muss ausdrücklich das Einverständnis der jeweiligen Person gegeben sein.

Natürlich – und das möchte ich auch betonen – ist es uns, wie Kollege Schallmeiner gesagt hat, betreffend EU-Rezept und natürlich auch betreffend Patient:innenkurzakte ein riesengroßes Anliegen, dass alle Rechte gemäß DSGVO berücksichtigt werden. Natürlich ist uns das wichtig. Gesundheitsdaten sind unter den sensibelsten Daten, die man überhaupt hat, und da werden wir ganz genau darauf achten, dass alle Schutzmaßnahmen der Datenschutz-Grundverordnung tatsächlich auch angewandt werden. Wir wissen, gerade im Gesundheitsbereich sind diese Schutzbestimmungen in der DSGVO ganz besonders hoch. Da möchte ich den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich versichern, dass wir gemeinsam gut darauf achten werden, dass diese Rechte auch in Zukunft geschützt werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)

Zur EU-Patient:innenkurzakte noch ein paar Worte – vielleicht kann ich auch da ein bisschen die Angst nehmen, die von dem einen oder anderen hier im Hohen Haus geschürt wurde –: Für uns ist es tatsächlich so, dass die Patient:innenkurzakte ein entscheidender Fortschritt hinsichtlich Versorgungsqualität in Europa ist. Diese erleichtert in einem ersten Schritt die medizinische Versorgung von Patient:innen aus anderen EU-Staaten in Österreich unheimlich. Man muss sich vorstellen: Sie ermöglicht es behandelnden Ärztinnen und Ärzten einfach, wichtige Informationen – medizinische Informationen, Gesundheitsinformationen, Informationen über Allergien oder andere Erkrankungen oder auch laufende Therapien – tatsächlich digital abzurufen. Ich glaube, das ist ein unglaublicher Vorteil für Patientinnen und Patienten aus anderen EU-Ländern, auch – wie schon angesprochen wurde – weil es doch oftmals eine Sprachbarriere gibt. Wir sind davon überzeugt, dass damit Fehlbehandlungen vermieden werden können, dass schneller gezielte Entscheidungen getroffen werden können. 

Ich möchte auch betonen, dass in diesem ersten Schritt jetzt tatsächlich die Daten von Menschen aus anderen EU-Staaten verwendet werden können und dass es in einem zweiten Schritt auch um die Daten von Österreicherinnen und Österreichern geht. Also diese Patientenkurzakte für Österreicherinnen und Österreicher gibt es mit dieser Gesundheitstelematiknovelle noch nicht; wir arbeiten daran. Auch das war nicht ganz die Wahrheit: dass man ab morgen anscheinend auf alle österreichischen Patient:innenakten und -daten zugreifen kann. Ich möchte das in diesem Zusammenhang tatsächlich auch betonen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gasser [NEOS].) 

Ich habe es schon angesprochen: Die Schutzbestimmungen werden hoch sein. Ich möchte den Bürgerinnen und Bürgern versichern, dass es – es wurde angesprochen, dass Versicherungen und Banken auf Daten zugreifen können – tatsächlich enorme Schutzbestimmungen gibt, damit das nicht passieren kann, sogar mit sehr hohen Strafbestimmungen, die im Fall einer missbräuchlichen Verwendung zum Tragen kommen. Also auch da: Nein, es stimmt nicht. Banken und Versicherungen werden auf Ihre persönlichen sensiblen Gesundheitsdaten nicht zugreifen können. (Zwischenruf des Abg. Steiner [FPÖ].)

Alles in allem, zusammengefasst, bin ich überzeugt davon, dass uns diese Novelle einen entscheidenden Schritt näher an einen europäischen Gesundheitsdatenraum bringen wird. Wir sorgen mit hundertprozentiger Sicherheit dafür, dass die Patient:innensicherheit gegeben ist, dass die Versorgungssicherheit gegeben ist und dass wir die Digitalisierung in einem modernen Gesundheitssystem für die Menschen nützen, dass sie tatsächlich ein Nutzen für die Menschen ist; sie soll nicht – wie oftmals gesagt wird – Menschen im Gesundheitssystem ersetzen.

Ich bin davon überzeugt, dass das ein Beitrag zu einem modernen, vernetzten und bürgerfreundlichen Gesundheitssystem auch über die Grenzen Österreichs hinaus in unserem europäischen Raum ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.23

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Lindner. 4 Minuten eingemeldete Redezeit.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.