RN/109
16.30
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es jetzt öfter gehört, es geht um eine Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes, mit der wir uns quasi dem europäischen Rahmen annähern, nämlich dass das Gesundheitssystem und Gesundheitsdienste digitalisiert werden.
Meine Vorredner:innen haben es schon geschildert, im Endeffekt denken wir uns ein Europa, in dem man mit der E-Card, egal in welchem Land, die Informationen mit sich hat, egal ob es jetzt um medizinische Produkte geht oder auch um die Patientenakte – die geht mit. Das ist eigentlich ein recht konkreter, praktischer und sinnvoller Schritt, den man gehen sollte.
Diese Novelle ist im Grunde etwas mehr als nur eine technische Anpassung, denn sie bildet ja auch die Brücke zum Europäischen Raum für Gesundheitsdaten EHDS. Genau deshalb ist es auch wichtig, dass von Anfang an eines klar sein muss: Digitale Gesundheit braucht Vertrauen, und dieses Vertrauen kann man eben durch Datenschutz herstellen. (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Gesundheitsdaten grenzüberschreitend verarbeitet und bearbeitet werden, ist es eben ganz wichtig, dass dieser Datenschutz gegeben ist, weil das dann keine Nebensache ist, sondern eine Grundvoraussetzung. Es geht um die intimsten Informationen, die man hat, und wenn da Fehler gemacht werden, bedeutet das auch einen unfassbar großen Vertrauensverlust.
Zu den Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Datenschutz ist für mich ein ganz besonderes Thema. Ich bin jetzt einmal so konstruktiv und versuche, den Alarmismus zu verstehen. In den Grundzügen kann ich den auch nachvollziehen, aber ich glaube, dass Sie sich beim Gesetz vertan haben, denn die Dinge, von denen Sie sprechen, sind nicht Teil dieser Novelle. (Abg. Steiner [FPÖ]: Das solltest du wissen!) Sie haben schon recht, dass es den EHDS gibt und dass es in weiterer Zukunft vielleicht auf uns zukommen könnte, aber da sind wir alle gemeinsam als Parlament gefragt, was wir daraus machen.
Im ersten Schritt ist es wichtig, dass die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit die höchsten Sicherheitsstandards erfüllt, dass jede Abfrage und jeder Zugriff protokolliert werden und dass Patientinnen und Patienten aktiv die Möglichkeit haben, auch nachzuvollziehen, worum es geht.
Mein Kollege Schallmeiner hat schon gesagt, dass wir dem Ganzen zustimmen werden, denn Digitalisierung im Gesundheitswesen ist praktisch und bringt Vorteile. Aber: Unsere Aufgabe als Parlament ist es, eben ganz genau darauf zu schauen und auch in Zukunft sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen können.
Jetzt vielleicht auch ein bisschen Kritik in Richtung Bundesregierung: Wir loben uns ja sehr, dass wir der Vorreiter in diesem Bereich sind, aber es gibt da einen ganz essenziellen Bereich, auch in Bezug auf Datenschutz und kritische Infrastruktur, nämlich die NIS-Richtlinie. Morgen ist der 17. Oktober und vor einem Jahr endete die Umsetzungsfrist für die NIS2-Richtlinie. In der NIS2-Richtlinie geht es um Cybersicherheitsstandards, die EU-weit eingeführt werden sollen. Da gibt es ein paar Hauptsektoren, nämlich Verkehr, Verwaltung, Gesundheit. Im Gesundheitsbereich – da müssen Sie nur mit jemandem aus den Gesundheitseinrichtungen sprechen – geht es um Krankenhäuser, um Apotheken und viele, viele weitere Bereiche. Seit einem Jahr warten wir nun auf einen Entwurf. Das Ganze war ja schon einmal im Parlament, hat aber nicht die benötigte Zweidrittelmehrheit bekommen.
Ich frage mich nun, was mit der NIS-Richtlinie ist. Auf der einen Seite loben wir uns, dass wir Vorreiter sind, auf der anderen Seite feiert das Ende der Umsetzungsfrist morgen einjähriges Jubiläum. Ich schaue jetzt gezielt ÖVP und SPÖ an: Woran scheitert es denn eigentlich? Streitet man sich jetzt nach wie vor darum, wo das angesiedelt sein soll oder wo man die Posten hinversetzt? Ich denke, wenn das der Grund sein sollte, dann kann man das ja in ein, zwei Monaten klären. Wir warten aber schon recht lange darauf.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 unverzüglich umsetzen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die Richtlinie (EU) 2022/2555 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) unverzüglich umzusetzen.“
Also wenn wir Vertrauen in unser Gesundheitssystem, in die Datenverarbeitung, in die Cybersicherheit schaffen möchten, dann wäre es jetzt wirklich an der Zeit, die NIS2-Richtlinie umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
16.34
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
Cybersicherheits-Richtlinie NIS 2 unverzüglich umsetzen (142/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Seemayer. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.