RN/135
17.50
Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Zweifelsohne ist das Einjährig-Freiwilligen-System eine Institution in Österreich. Wenn man das historisch betrachtet, dann wird man feststellen, dass es bereits 1868 im Rahmen einer großen Armeeorganisation eingeführt wurde, nämlich für all jene, die zu diesem Zeitpunkt eine sogenannte Maturantenprüfung – das ist heute die Reife- und Diplomprüfung – nachweisen konnten. Nach einem Jahr Präsenzdienst und nach der Absolvierung eines eigenen Kurses wurden diese Einjährigen zu Reserveoffizieren ernannt, wobei – und das ist nicht uninteressant – zur Weiterbildung jährlich Waffenübungen in der Dauer von sechs bis acht Wochen erforderlich waren.
Wenn man jetzt an die Übungen im österreichischen Bundesheer denkt, dann kommt man da ins Staunen und wird als Milizoffizier ein bisschen neidisch, denn da haben wir noch einen gewaltigen Aufholbedarf. Während das Bundesheer der Ersten Republik die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung überhaupt nicht kannte, wurden im Bundesheer der Zweiten Republik mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1957 zunächst sogenannte Maturantenkompanien und erst ab 1964 wieder der Einjährig-Freiwilligen-Begriff verwendet. Den Dienstgrad Fähnrich erhielten diese EF erst nach diesem Jahr und nach einer Fähnrichswaffenübung.
Meine Damen und Herren! Die Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung im österreichischen Bundesheer ist also ein historisch gewachsenes Modell, das sich über Jahrzehnte hinweg bewährt hat. Sie bietet jungen Menschen, Frauen und Männern mit höherer Schulbildung die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und sich für eine militärische Führungsrolle zu qualifizieren. Ihr Beitrag zur Sicherheit und zur Stabilität Österreichs ist heute aktueller denn je.
Während an der Militärakademie der Dienstgrad Fähnrich mit der Aufnahme an die Alma Mater verliehen wird – wobei das früher auch etwas anders war: zunächst waren jene, die den ersten Jahrgang besuchten, Kadetten, im zweiten Jahrgang Kornett und im dritten erst Fähnrich, die Änderung war durch eine Besoldungs- und dienstrechtliche Änderung bedingt –, bleiben eben die Milizoffiziersanwärter, wir haben das heute schon von den Vorrednern gehört, nach dem EF beim Dienstgrad Wachtmeister.
Der Dienstgrad Fähnrich wäre für unsere angehenden Milizoffiziere daher eine Gleichstellung mit den angehenden Berufsoffiziersanwärtern und auch eine Wertschätzung, denn eines, meine Damen und Herren, ist gewiss: Der Einsatz kennt keinen Unterschied zwischen Miliz- und Berufssoldat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Stögmüller [Grüne].)
17.53
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.