RN/139
17.58
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Die Tagesordnungspunkte 14 bis 16 betreffen Vorlagen des Immunitätsausschusses. Die Tagesordnungspunkte 14 und 15 sind im Immunitätsausschuss mit großer Mehrheit dahin gehend beantwortet worden, dass ein politischer Zusammenhang vorliegt und der behördlichen Verfolgung nicht zugestimmt wird. Beim Fall des Kollegen Gerhard Deimek verhält es sich etwas anders. Ich glaube, zu diesem Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft Steyr sind einige Klarstellungen notwendig.
Dieses Auslieferungsbegehren ist denkbar knapp, es ist nicht einmal eine ganze beschriebene Seite. Darin wird Kollegen Deimek vorgeworfen, er habe mit seinem Twitter- beziehungsweise X-Account @DegeBH ein Bild einer Gruppe von 13 jungen Männern veröffentlicht, von denen neun jeweils den – Anführungszeichen – „Hitlergruß“ – Anführungszeichen – zeigen. Einer der Männer präsentiert ein tätowiertes Hakenkreuz, ein anderer trägt ein T-Shirt mit einer Wolfsangel. Die mit dem Twitter-Account verknüpfte Rufnummer und E-Mail-Adresse konnten Gerhard Deimek zugeordnet werden.
Als ich dieses Auslieferungsbegehren bekommen und gelesen habe, war ich etwas konsterniert, zumal ich unseren Kollegen Gerhard Deimek lange kenne, sehr schätze und weiß, dass er mit politischen Extremismen absolut nichts am Hut hat. Mir fehlt auch jegliche Fantasie, wie er dazu kommen könnte, solch ein Foto zu zeigen und etwas zu verharmlosen oder gar zu glorifizieren.
Da habe ich mir gedacht, ich nehme Akteneinsicht. Es ist so, dass die Akten des Immunitätsausschusses für die Mitglieder immer zur Einsicht in der Parlamentsdirektion aufliegen. Da musste ich feststellen, dass das nicht der Fall war, dass dem Hohen Haus keine Aktkopie übermittelt wurde. Das ist leider kein Einzelfall. Früher war das gang und gäbe; diese Praxis ist etwas in Vergessenheit geraten. Bei Kollegen Deimek wurde genau gar nichts übermittelt, außer im Wesentlichen dieser eine Absatz, den ich soeben vorgelesen habe.
Ich habe mich daher privat auf die Suche nach dem Akt gemacht, und es ist mir gelungen, Akteneinsicht zu nehmen. Ich habe Erstaunliches festgestellt: Für die Frage, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist oder nicht, befinden sich in dem Akt nämlich einige außerordentlich relevante Informationen, die uns die Staatsanwaltschaft Steyr aus welchen Gründen auch immer nicht mitgeteilt hat.
Zum einen ist es die Tatsache, dass es sich bei diesen 13 Männern um Ukrainer handelt, vermutlich um einen milizionären ukrainischen Verband, und zum anderen, dass das Bild mit diesen 13 Ukrainern Gegenstand einer Diskussion zwischen Kollegen Deimek und einem Abgeordneten der SPD in Berlin war. Möglicherweise aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht einmal einen Anfangsverdacht gesehen und nicht einmal Ermittlungen aufgenommen, wohl auch, weil diese Diskussion – das ist dem Akt zu entnehmen – in die Richtung geht: Schauen wir uns doch einmal kritisch an, was mit unserem Steuergeld in der Ukraine so passiert!
Diese Informationen, die für die Beurteilung eines politischen Zusammenhanges außerordentlich relevant sind, wurden uns wie gesagt nicht mitgeteilt. Ich habe sie im Immunitätsausschuss vorgetragen, leider ohne Erfolg.
Wie auch immer, das Positive aus dem Immunitätsausschuss ist, dass es einen Konsens zwischen allen Klubs gibt, dass es so nicht weitergehen kann, dass wir ein Recht darauf haben, die relevanten Informationen von den Staatsanwaltschaften zu bekommen, und dass wir in der Präsidiale beraten werden, in welcher Form wir diesbezüglich an die Justizministerin herantreten werden.
Aus diesen Gründen, die ich dargelegt habe, werden wir den Tagesordnungspunkten 14 und 15 zustimmen, 16 hingegen nicht. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
18.03
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.