RN/141
18.06
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Immunitätsausschuss wurden wie bereits erwähnt drei Auslieferungsersuchen der Staatsanwaltschaft behandelt. In zwei Fällen haben wir der Aufhebung der Immunität nicht zugestimmt, im dritten Fall – im Fall von Herrn Abgeordneten Deimek – schon.
Drei FPÖ-Abgeordnete: warum erwähne ich jetzt die Parteizugehörigkeit? – Die Beschlüsse und die Formalien sind ausreichend erklärt worden; mir geht es in diesem Haus um Folgendes: Es verdichtet sich immer mehr, dass gerade die Freiheitliche Partei und ihre Akteurinnen und Akteure, auch die Abgeordneten in diesem Hohen Haus, sich einer Sprache bedienen, die diese Gesellschaft vergiftet, die diese Gesellschaft spaltet, und das werfe ich Ihnen wirklich vor. Das werfe ich Ihnen vor! (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Im Fall von Herrn Abgeordneten Klubobmann Kickl: Er hat unseren Parteivorsitzenden und Vizekanzler als „linke Zecke“ bezeichnet. Da gibt es andere Fälle, die angezeigt wurden und bei denen es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kam, aber dieser Fall erschüttert mich ganz besonders, weil er mich an einen sehr, sehr interessanten und sehr beeindruckenden Vortrag von Prof. Hans-Henning Scharsach erinnert.
Dieser Vortrag liegt nicht weniger als 25 Jahre zurück, an der Universität Innsbruck hat er ihn gehalten. Dort nämlich hat er uns damals sehr anschaulich die Anfänge – wie sich die Freiheitliche Partei bei jeder Wahl Mehrheiten verschafft, welcher Mottenkiste, Miefkiste, welcher Instrumente sie sich bedient – geschildert. Ich bekomme heute noch Gänsehaut davon. Ich kann Ihnen allen nur empfehlen: Lesen Sie es! Menschen zu objektivieren, zu versachlichen, ist eine Methodik aus ganz, ganz gefährlichen Zeiten.
Daher haben wir zwar der Aufhebung nicht zugestimmt, aber wenn der Herr Abgeordnete nicht mehr Mandatar ist, kann Herr Vizekanzler Babler natürlich diese Anzeige weiterverfolgen, und wir sind überzeugt davon, dass es zu einer Verurteilung kommt.
Ähnlich im Fall von Herrn Ranzmaier: Wir haben der Aufhebung nicht zugestimmt, Herr Abgeordneter Ranzmaier – nicht weil wir es für harmlos halten, wenn Sie sich international gebräuchlicher rechtsextremistischer Codes bedienen (Heiterkeit des Abg. Leinfellner [FPÖ]) – es ist ein Verdacht, es ist der Verdacht der Verhetzung (Abg. Tschank [FPÖ]: Was soll das für ein Code sein? – Zwischenruf des Abg. Kaniak [FPÖ]) –, aber wir sagen, wenn Sie nicht mehr Abgeordneter sind, kann das die Staatsanwaltschaft Innsbruck gerne weiterverfolgen. Es ist übrigens ein Offizialdelikt. Es ist nicht angezeigt worden, es wurde aufgenommen und an uns herangetragen.
Im dritten Fall: Ja, es ist ein Rechtshilfeersuchen der deutschen Strafverfolgungsbehörde, und es gibt unterschiedliche Vorgehensweisen. Ich glaube, es steht außer Streit, dass man in der Präsidiale durchaus in Kontakt mit der Justiz treten kann, um eine einheitliche Vorgehensweise zu erreichen. Da sind wir uns, glaube ich, alle einig. Warum Sie aber von einem anonymen Account Bilder verbreiten, die offensichtlich die deutsche Behörde dazu veranlassen, ein Rechtshilfeersuchen zu schicken, müssen Sie erklären.
Womit ich das Ganze einfach zum Abschluss bringen möchte: Ihre Abgeordnete stand vor knapp einer Stunde hier und referierte von Angstmacherei, davon, dass Angst die Seele frisst. Womit machen denn Sie aber seit Jahrzehnten Politik? – Mit Angstmacherei, und das vergiftet unsere Gesellschaft. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Ich kann nur appellieren: Ziehen wir an einem Strang, halten wir die verfassungskonformen Regeln, nämlich eine liberale Demokratie am Leben zu halten, nämlich das Zusammenleben zu lernen und nicht auseinanderzudividieren, doch hoch! Bemühen wir uns doch zumindest in diesem Haus um eine korrekte Sprache, um eine Vorbildwirkung, um ein demokratisches Miteinander und keine Ausgrenzung! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist es, was mich in diesem Fall wirklich ärgert, und daher ist das mein Appell.
Nichtsdestotrotz, denke ich mir, werden wir im dritten Fall wie gesagt eben zustimmen. Ich kann meinen Appell also nur wiederholen: Besinnen Sie sich zurück auf Werte der liberalen europäischen Demokratie! – Das ist mein Appell an Sie. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
18.11
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.