RN/145

18.15

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Besten Dank, Herr Präsident! Hohes Haus! Wer jetzt die vorherigen Reden verfolgt hat, kann sehr gut einschätzen, was bei einigen Abgeordneten des Hohen Hauses tatsächlich die Grundlage dieser Entscheidung zur behördlichen Verfolgung des Kollegen Deimek war, nämlich im Immunitätsausschuss, beziehungsweise hier und heute sein wird. Es geht einfach nur darum, aus Willkür heraus einen Freiheitlichen vorzuführen. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.)

Werte Kolleginnen und werte Kollegen, insbesondere Frau Kollegin Yildirim als Vorsitzende des Immunitätsausschusses! Bei allem Respekt: Sie haben von Werten gesprochen, Sie haben von einem Miteinander gesprochen, aber heute sind Sie hier trotz der Möglichkeit, genau dem gerecht zu werden, nicht mit der Wahrheit vor die Öffentlichkeit getreten. Sie haben hier tatsächlich behauptet, um ein Bild gegen einen Freiheitlichen zu zeichnen, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden mit einem Rechtshilfeersuchen an Österreich herangetreten wären, Kollegen Deimek zu verfolgen.

Das stimmt nicht, und das habe ich Ihnen auch schon im Immunitätsausschuss gesagt. Wissen Sie – und das noch einmal zum Zuhören für die Öffentlichkeit –, was tatsächlich von den deutschen Strafverfolgungsbehörden eingefordert wurde: Bitte, Österreicher, sagt uns die Telefonnummer von Herrn Deimek! – Diese wurde dann auch in Richtung deutsche Bundesrepublik gesendet, und plötzlich war der Anfangsverdacht nicht ausreichend, um in irgendeiner Art und Weise gegen Kollegen Deimek zu ermitteln. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist die Wahrheit, Frau Vorsitzende – um den Werten und dem Miteinander gerecht zu werden.

Darüber hinaus sei hier für die Öffentlichkeit auch wirklich festgehalten – ich habe mir überlegt, ob ich es sagen soll oder nicht, aber es gehört einfach auf den Punkt gebracht –: Sie haben sich doch tatsächlich im Ausschuss selbst in Ihrer Funktion als Vorsitzende dazu verstiegen, zu sagen: Das ist eindeutig ein politisches Gremium, und wir treffen heute bei Deimek eine politische Entscheidung, die halt einmal vom tagespolitischen Geschehen abhängig ist!, und damit auch klargemacht, dass Ihnen eine Rechtsgrundlage für eine behördliche Verfolgung eines Abgeordneten des Nationalrates vollkommen egal ist, denn für Sie ist es einfach politische Willkür. Macht man es, macht man es nicht? (Zwischenrufe bei den NEOS.) – Man hat in den Medien angekündigt, heute wird ein Freiheitlicher ausgeliefert, deshalb brauchen wir natürlich auch einen, der auf die Tagesordnung geschrieben wird, auch dann, wenn die Fakten dem widersprechen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lindner [SPÖ]: Im Ausschuss bist ja nicht gewesen!)

Ich unterstreiche es auch noch einmal, um dann auch zum Schluss zu kommen: Was dient denn sonst als Beweis für eine Verbindung mit der politischen Tätigkeit eines Abgeordneten zum Nationalrat, wenn nicht der Umstand, dass dieser mit seinem – in diesem Fall – X-Account in ein inhaltliches Match mit einem Bundestagsabgeordneten der SPD tritt (Abg. Ofenauer [ÖVP]: Nicht unter seinem richtigen Namen! – Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von ÖVP und FPÖ), um die Richtigkeit oder Falschheit von Ausgaben österreichischen und deutschen Steuergeldes in Richtung Ukraine daran festzumachen, wo es tatsächlich landet, wenn dort in der Ukraine anscheinend Milizverbände mit dem Hitlergruß durch die Gegend steigen. 

Unsere Meinung war, das Geld gehört in diesem Fall nach Österreich – für die Deutschen nach Deutschland – und nicht in die Ukraine. Der deutsche SPD-Abgeordnete hat wohl gemeint, es ist vollkommen egal, wenn die mit dem Hitlergruß herumrennen, das Geld gehört von Deutschland in die Ukraine. Das ist eine politische Diskussion, die wohl hoffentlich in einen Zusammenhang mit der Mandatsfunktion zu sehen sein wird. So schwer ist das doch nicht zu verstehen, wenn man es nur verstehen will. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.19

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.