RN/146

18.19

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Debatte hat eigentlich sehr gut und relativ sachlich angefangen (Abg. Zarits [ÖVP]: Ja, weil ich geredet habe!) – jetzt ist sie es nicht mehr. Ich finde, was gerade ein Problem ist, war, dass Herr Abgeordneter Darmann in seiner Rede (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Fake News verbreitet!) ein Zitat gebraucht hat beziehungsweise die Vorsitzende aus dem Ausschuss zitiert hat, und das aus einem Ausschuss, bei dem kein Wortprotokoll geführt wird (Abg. Darmann [FPÖ]: Da gibt es Zeugen, und ich hoffe, diese Zeugen aus dem Ausschuss haben es genauso gehört!), bei dem sie die Richtigkeit ihres Zitates nicht widerlegen kann. 

Ja, ich war auch im Ausschuss, und ich sage Ihnen: Was Sie hier gesagt haben (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah, was denn?), stimmt nicht (Beifall bei Grünen und SPÖ), denn Sie haben es so dargestellt (Abg. Darmann [FPÖ]: Ah! Was hat sie denn gesagt? Was hat sie denn gesagt?), als hätte sie gesagt, wir würden ein politisches Urteil gegen Abgeordneten Darmann fällen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Den Darmann?) Natürlich ist das nicht der Fall. Ja genau so haben Sie es gebracht. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Na ja, da sieht man, wie viel Sie verstehen, wenn Sie nicht einmal den Unterschied zwischen Darmann und Deimek kennen! – Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Sind eh alle gleich!) – Gegen Abgeordneten Deimek, Entschuldigung. Aber: Das hat sie nicht gesagt – das hat sie nicht gesagt! 

Natürlich ist der Ausschuss ein politisches Gremium und natürlich entscheiden wir hier als Politikerinnen und Politiker, ob jemand Schutz durch die Immunität genießen soll oder nicht. 

Jetzt kommen wir zu genau diesem Fall zurück. Ich wollte eigentlich mit dem anfangen, bei dem wir uns alle einig sind, aber das kann ich eh schon vergessen, weil wir alle uns bei der Auslieferung bezüglich des Abgeordneten Kickl einig sind, dass das natürlich kein Fall für eine Auslieferung ist, dass da die Immunität schützt. Dann kommen wir zu den beiden anderen Fällen, bei denen wir alle uns nicht einig sind. 

Ein Fall ist der Fall des Herrn Abgeordneten Deimek, bei dem Sie sagen, er sei nicht auszuliefern, weil er diese Aussage während seiner politischen Tätigkeit getan hat. (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, natürlich!) – So, jetzt frage ich Sie aber: Ist das unsere Art, wie wir Politik machen: indem wir uns hinter anonymen Accounts verstecken und so Äußerungen machen? Das ist nämlich das, was im Auslieferungsbegehren gestanden ist. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wo steht das geschrieben, rechtlich, dass er das nicht tun darf? Ein Abgeordneter - -!) – Wir sind hier nicht zum Diskutieren, sondern ich halte jetzt gerade meine Rede. Ich sage euch - - (Beifall bei den Grünen. – Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, na eh! Rechtsgrundlagen! Wir sind hier nicht zum Diskutieren? Na, natürlich sind wir zum Diskutieren hier! – Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ].Abg. Hafenecker [FPÖ]: Parlare heißt - -! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) 

Ich bin am Wort, Sie sind nicht am Wort. Ich sage Ihnen jetzt meine Sicht der Dinge; Sie haben das vorhin schon zweimal gemacht, okay? (Abg. Reifenberger [FPÖ]: ... nicht das Gericht hier! – Abg. Darmann [FPÖ]: Das kann der Präsident zu mir sagen, aber nicht du!)

Also wenn ich als Politikerin meine politische Meinung in einer Diskussion zu Gehör bringen will, dann mache ich das unter meinem Namen. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Das glaube ich auch!) Wenn ich das aber nicht mache – das steht mir auch frei, ich kann auch unter einem Pseudonym schreiben, ich kann unter einem Pseudonym texten, ich kann unter einem Pseudonym twittern; keine Frage, das kann ich machen –, kann ich mich dann hinterher nicht auf den Schutz durch meine Funktion als Abgeordnete berufen (Beifall bei Grünen, SPÖ und NEOS), wenn ich vorher nicht dazu stehen kann, was ich sage. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wo steht das?)

Ebenso verhält es sich unserer Ansicht nach – und deshalb haben wir da auch anders entschieden – im Fall des Abgeordneten Ranzmaier, denn wir sind natürlich schon der Meinung, dass Verhetzung kein Teil der politischen Tätigkeit ist – war es nicht, und wir haben in solchen Fällen bisher immer ausgeliefert. Wir waren eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt immer der übereinstimmenden gemeinsamen Ansicht, dass wir in Fällen von Verhetzung ausliefern, weil wir Verhetzung nicht als Teil unserer politischen Arbeit sehen. Ich finde es sehr schade, dass die Regierungsparteien von diesem Konsens jetzt abgegangen sind und plötzlich Verhetzung als Teil der politischen Tätigkeit sehen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Dass Sie jetzt behaupten, dass es Verhetzung ist, ist eine Frechheit!) Ich finde das sehr bedenklich. (Beifall bei den Grünen.)

Ob es das ist oder nicht, das muss das Gericht prüfen. (Zwischenruf des Abg. Schnedlitz [FPÖ]. – Abg. Darmann [FPÖ]: Sie ... hier so als Richterin auf!) Ich weiß nicht, warum Sie das immer verwechseln. Können Sie das nicht auseinanderhalten? Wir entscheiden, ob ein Gericht oder ob eine Behörde ermitteln darf, verfolgen darf und urteilen darf. Wir entscheiden nicht, was nachher beim Urteil herauskommt. (Abg. Darmann [FPÖ]: ... Verhetzung!) Und wenn wir noch so überzeugt sind, dass nichts herauskommt (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: ... sagen Sie Verhetzung!), haben wir nur zu entscheiden, ob sie es prüfen dürfen oder nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Solange Sie das nicht verstehen, werden wir diese Debatten immer und immer wieder auf diesem Niveau führen müssen, es tut mir sehr leid. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Sie haben sich gerade selbst widerlegt!)

18.23

Präsident Peter Haubner: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Selma Yildirim für 2 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Ruf bei der FPÖ: Oi, oi, oi!) 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.