RN/148

Abstimmung

RN/148.1

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 245 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird nicht zugestimmt.“ 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

RN/148.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 246 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Innsbruck [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier besteht; einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird nicht zugestimmt.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig der Fall, angenommen. 

RN/148.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 247 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr [...] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht.“ 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, angenommen.