RN/148

Abstimmung

RN/148.1

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 245 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Klubobmann Herbert Kickl wird nicht zugestimmt. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall. 

RN/148.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 246 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Innsbruck um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier besteht. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Christofer Ranzmaier wird nicht zugestimmt. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrstimmig der Fall, angenommen. 

RN/148.3

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 247 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Steyr um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dipl.-Ing. Gerhard Deimek besteht. 

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich der Fall, angenommen.