RN/151

18.39

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Antrag, die sogenannte Scharia-Verbotsnovelle, schlägt Änderungen im Islamgesetz 2015 und, wie mein Vorredner auch schon ausgeführt hat, im Internationales-Privatrecht-Gesetz vor. 

Konkret soll eine Verfassungsnorm eingefügt werden, die klarstellt, dass jede unmittelbare oder mittelbare Anwendung der islamischen Rechtsordnung, also der Scharia, in Österreich unzulässig ist und entsprechende Rechtsakte oder Vereinbarungen nichtig sind. Darüber hinaus soll auch im internationalen Privatrecht festgelegt werden, dass die islamische Rechtsordnung oder Teile davon nicht mit österreichischem Recht vereinbart werden können und durch entsprechende Regelungen der österreichischen Rechtsordnung zu ersetzen sind.

Das ist einmal kurz und knapp zusammengefasst das, was im Antrag steht. An und für sich ist die Idee, die da verfolgt wird, gut, die Umsetzung jedoch leider – wie so oft, wenn die FPÖ am Werk ist – definitiv nicht. Der FPÖ geht es wieder einmal darum, mit fragwürdiger Symbolik auf andere hinzuhauen, denn es gibt nicht die eine Scharia oder das eine islamische Rechtssystem, sondern es gibt eine Vielzahl von Rechtssystemen, die einmal mehr und einmal weniger auf Allah als den obersten Gesetzgeber abstellen. 

Doch all das ist eigentlich gar nicht der entscheidende Punkt, denn relevant ist allein die Frage, ob die im österreichischen Recht bereits bestehende sogenannte Ordre-public-Klausel ausreicht, um sicherzustellen, dass die Grundwerte unserer Rechtsordnung nicht verletzt werden. Die Grundwerte sind ganz klar: die Trennung von Staat und Religion, die Gleichheit von Mann und Frau, der Schutz von Kinderrechten und Minderheiten, die Freiheit des Glaubens und der Meinung sowie der Respekt vor Staat, Recht und Institutionen. Unser Zusammenleben basiert auf der Verfassung, auf der Gleichheit vor dem Gesetz, auf dem Gewaltmonopol des Staates und auf der Trennung von Religion und Staat. Diese Prinzipien schützen uns alle, unabhängig von der Herkunft, der Religion oder auch der Weltanschauung. 

Deshalb ist es richtig und notwendig, dass dieser Antrag nun dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird, damit wir im Detail prüfen können, wie diese Vorschläge einzuordnen sind und welche Auswirkungen sie auf bestehende Gesetze haben könnten. Genau das ist der sachgerechte und demokratische Weg. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Rechtsklarheit zu schaffen und zugleich sicherzustellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit unserer Verfassung und unseren Grundwerten stehen. In diesem Sinne freue ich mich auf eine sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS].) 

18.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Duzdar. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.