RN/152
18.42
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich habe mir Ihren Antrag genau angeschaut, Herr Kollege Schilchegger. Er erweckt den Eindruck, als ob unsere Rechtsordnung labil wäre und uns nicht ausreichend vor Infiltrierung durch ausländische religiöse Rechtssysteme schützen würde. Herr Kollege Schilchegger, Sie sind Jurist und Anwalt und Sie wissen, dass unsere Rechtsordnung auf Menschenrechten basiert, auf Grundrechten basiert und dass gerade unsere Rechtsordnung nämlich garantiert, dass genau diese Menschenrechte eben nicht durch menschenrechtswidrige Normen, frauenfeindliche Normen ausgehöhlt werden können. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Es freut mich aber doch sehr, dass die FPÖ sich so sehr für Menschenrechte einsetzt. (Ruf bei der FPÖ: Haben wir immer!) Seien Sie sich gewiss, dass Sie mit uns Verbündete haben, wenn es darum geht, Seite an Seite auch für die Europäische Menschenrechtskonvention da zu sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Wissen Sie, warum ich die Europäische Menschenrechtskonvention erwähne? – Weil aus dieser sehr viele Rechtsgrundsätze abgeleitet werden, die entscheidend dafür sind, ob ausländische Normen in Österreich zur Anwendung kommen oder nicht.
Ich erkläre Ihnen, wie es in Österreich ist: In Österreich ist es jetzt schon so, dass es ausgeschlossen ist, dass österreichische Gerichte Rechtsnormen anwenden, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen, die im Widerspruch zu unseren Grundwerten stehen. Dafür sorgt insbesondere eine Schutzklausel, nämlich das Ordre public, die Schutzklausel im internationalen Privatrecht, die ganz klar und deutlich sagt, dass fremdes Recht oder vertragliche Bestimmungen nicht angewendet werden dürfen, wenn sie gegen die Grundprinzipien unserer Rechtsordnung verstoßen, wenn sie gegen die Menschenwürde verstoßen, wenn sie gegen Gleichberechtigung sind, wenn sie gegen unsere Rechtsordnung verstoßen. Das ist einfach ganz klar in unseren österreichischen Gesetzen geregelt.
Daher ist es so, wie Sie es darstellen, einfach nicht richtig, denn unsere Rechtsordnung ist sehr wohl sehr resilient. Sie ist sehr stark. Sie schützt uns sehr – genau vor Normen, die menschenrechtswidrig sind. (Beifall bei der SPÖ.)
Um es konkret runterzubrechen (Abg. Darmann [FPÖ]: Aber dem Schilchegger hast du nicht zugehört, gell?) – doch! –: Auch bei ausländischen Urteilen (Abg. Darmann [FPÖ]: Was sagst du zu den Beispielen?), wenn also beispielsweise – ja, ich nenne Ihnen ein Beispiel, denn ich komme aus der Praxis (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja, was sagst du dem Beispiel? Hast du zugehört, dem Kollegen Schilchegger?) – Menschen ein Scheidungsverfahren im Ausland führen und mit einem Scheidungsurteil versuchen, eine Anerkennung von einem österreichischen Gericht zu erzielen, dann wird das österreichische Gericht sagen, dieses Scheidungsurteil wird nicht anerkannt, wenn das Scheidungsverfahren nicht unseren Rechtsgrundsätzen entspricht, wenn beispielsweise – genau dieses Beispiel, das Herr Schilchegger angeführt hat, was mich eigentlich verwundert – eine Scheidung in Abwesenheit passiert und wenn das Parteiengehör, im Übrigen ein Rechtsgrundsatz aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, nicht gewahrt wird. Solche ausländischen Urteile werden in Österreich eben nicht anerkannt. (Beifall bei der SPÖ.)
Bei dem viel zitierten Urteil, dem ein privatrechtlicher Vertrag zugrunde gelegt war, ging es nicht um Familienrecht, es ging nicht um Strafrecht, es ging nicht um Personenstandsrecht, sondern es ging um einen vermögensrechtlichen Anspruch zwischen A und B. A und B schuldeten sich Geld, und der eine wollte es nicht zahlen. Das war der Auslöser für dieses Urteil. Das hat aber nichts damit zu tun, dass unsere Rechtsordnung eine sehr starke ist.
Nichtsdestotrotz möchte ich Ihnen sagen, dass aufgrund dieses viel zitierten Urteils unsere Justizministerin reagiert hat und ganz klar gesagt hat: Es wird im Justizministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, um zu prüfen, ob nicht allenfalls Präzisierungen, Konkretisierungen der Gesetze erforderlich sein könnten.
Was aber ganz klar ist: Wir haben ein System, das funktioniert. Wir haben Mechanismen, die greifen. Bei allen Bedenken muss man eines klar sagen: Bitte hören Sie auf, den Menschen in Österreich Angst zu machen, grundlos Angst zu machen, sie zu verunsichern (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP) und den Eindruck zu erwecken, als ob über die Hintertür Normen zur Anwendung kommen, die gegen unsere Grundwerte sprechen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Immer die gleiche Leier! Ein schwacher Redenschreiber!) Gerade unser Rechtssystem ist sehr resilient. Sehr geehrte Kollegen von der FPÖ, Sie sollten mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat haben. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.47
Präsident Peter Haubner: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Zadić. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.