RN/153

18.47

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Gesetze, die gegen Menschenrechte, gegen unsere hart erworbenen Frauenrechte, gegen die Grundwerte unserer Verfassung verstoßen, Gesetze, die auf Gewalt beruhen, haben selbstverständlich in Österreich keinen Platz. Ja, wir sind hier im Hohen Haus und ich schätze es sehr, dass diese Debatte meines Erachtens bisher eigentlich recht sachlich geführt wird. Wenn man sich den Initiativantrag anschaut, finde ich, dass er nämlich nicht besonders sachlich geschrieben ist. Umso mehr schätze ich, dass wir im Herzen der Demokratie diese Debatte sehr wohl sachlich führen.

Schauen wir uns einmal kurz die Rechtsordnung an: In § 6 des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht steht: „Eine Bestimmung des fremden Rechtes ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führen würde, das mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung unvereinbar ist. An ihrer Stelle ist erforderlichenfalls die entsprechende Bestimmung des österreichischen Rechtes anzuwenden.“ – Das Gleiche gilt auch in Schiedsverfahren, denn um das Schiedsverfahren ging es ja jetzt im Sommer. Ja, im Schiedsverfahren kann man auch jedes Recht vereinbaren, aber auch da gilt es. § 611 der österreichischen Zivilprozessordnung spricht ebenso davon, dass den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung nicht widersprochen werden kann. (Beifall bei den Grünen.)

Was heißt das jetzt? Was heißt das jetzt genau? – Es darf keine Regel angewendet werden, die nicht mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung vereinbar ist. Das bedeutet, menschenverachtende Gesetze, Gesetze, die zu Gewalt aufrufen, haben in Österreich selbstverständlich keine Gültigkeit. Wir haben in Österreich zum Glück einen wirksamen Schutz vor solchen Gesetzen. Das heißt, viele der Beispiele, Herr Kollege Schilchegger, die Sie genannt haben, würden in Österreich gar nicht zur Anwendung kommen. 

Kein anderes Recht der Welt kann unsere Grundwerte aushebeln. Wir leben in einem Land, das diese Grundwerte verteidigt, in einem Land mit einer starken Rechtsordnung, und das ist gut so. 

Ich warne vor den Schreckensszenarien in den Debatten, die man öffentlich geführt hat, denn wir leben in Österreich zum Glück in einem starken Rechtsstaat, in einer starken Demokratie, und wir müssen uns nicht fürchten, dass unsere Grundwerte ausgehebelt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Und ja, auch wir lehnen all jene Gesetze ab, mit denen Menschen unterdrückt werden, gedemütigt werden, ihre körperliche Unversehrtheit verletzt wird. Wir lehnen das aufs Schärfste ab. Diese Gesetze haben in Österreich zum Glück keine Gültigkeit.

Wenn es um Debatten über den Schutz unserer Grundwerte geht, über den Schutz unserer Menschenrechte, dann sind mir diese Debatten persönlich, uns Grünen auch sehr wichtig. Meine Kollegin Duzdar hat es ja schon gesagt: Wenn es um die Stärkung der europäischen Menschenrechtscharta geht, dann laden wir die Freiheitliche Partei gerne dazu ein, sich mit uns gemeinsam für diese Werte, für die europäischen Menschenrechte einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.51 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu einer zweiten Wortmeldung hat sich Herr Abgeordneter Schilchegger gemeldet. Eingemeldete Redezeit: 2 Minuten. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Man kann sich auch unbeliebt machen!) 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.