RN/154

18.51

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Ja, ich mache mich jetzt unbeliebt, aber wir haben noch ein bisschen Redezeit übrig, und ich möchte ganz kurz auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen, auf Frau Kollegin Duzdar und Frau Kollegin Zadić, und zwar aus dem Grund, weil sie einfach an dem, was ich in meiner Rede gesagt habe, vorbeigeredet haben.

Es scheint mir so zu sein – das können Sie gerne anders sehen –, als hätten Sie sich einfach ein Redekonzept zurechtgelegt, dann erklärt man ein bisschen was, und das, was ich gesagt habe, ist völlig egal. 

Ich habe in meiner Rede – Sie können es ja dann im Protokoll nachlesen – schon genau das zitiert, was die Vorbehaltsklausel oder Ordre-public-Klausel nach dem geltenden Recht vorsieht.

Frau Kollegin Zadić! Weil Sie gesagt haben, diese Fälle, die ich genannt habe, können in Österreich gar nicht passieren: Ich habe hier einen Auszug aus dem aktuellen ABGB-Kommentar Rummel/Lukas, in dem ein Kommentator – Verschraegen war es – die Rechtslage zum § 6 IPRG aufbereitet. Und ich habe natürlich nur solche Fälle hier zitiert und auch erklärt, in denen dann im Ergebnis die Scharia dennoch anzuwenden war, auch wenn das Ergebnis für uns unbillig erscheint. Das war beispielsweise diese Geschichte mit der Frau, die nur drei Monate Unterhalt bekommen hat. Das heißt, das ist einmal Absurdum eins. 

Und zu dem anderen, was Frau Kollegin Duzdar gesagt hat: Ja, da gilt eigentlich genau dasselbe, weil Sie auch gesagt haben, das gibt es alles nicht. Ich nenne Ihnen nur die Geschäftszahl der Entscheidung des OGH, das war schon eine ältere Entscheidung: OGH 9 Ob 34/10f. Sie können das gerne nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben.

Der Punkt ist der: Das geltende Recht und diese Vorbehaltsklausel im § 6 IPRG verhindern eben gerade nicht, dass die Scharia in Fällen zur Anwendung kommt, die jeder normale Mensch bei uns, die Allgemeinheit hier, die österreichische Öffentlichkeit, als unbillig empfindet. Da kann man natürlich nicht Justizkritik betreiben, denn die Gerichte können ja die Gesetze nur so vollziehen, wie sie sind. Daher müssen wir als Gesetzgeber hier die Verantwortung übernehmen und diese Gesetzeslücke schließen, damit eben künftig die Scharia nicht mehr zur Anwendung kommt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Darmann [FPÖ]: Bravo!)

18.53 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. 

 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.