RN/37

12.14

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich zu meinen Ausführungen zu einem etwas technischen Thema komme, darf ich die 4. Klasse der HLW19 herzlich hier im Haus begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Das Thema ist zwar ein vordergründig technisches, aber in Wahrheit sehr heikles, sehr sensibles. Es geht darum, dass es bisher ganz leicht und ohne große Voraussetzungen möglich war, Mobiltelefone und Datenträger zu beschlagnahmen. Wir alle wissen jedoch – und haben das in den letzten Jahren auch mitverfolgt –, was das bedeutet, dass ja auf unseren Mobiltelefonen und anderen Datenträgern unser gesamtes Leben abgebildet ist, und das noch dazu in die Vergangenheit reichend – und zusätzlich auch noch zum Teil das Leben anderer Menschen, mit denen wir kommunizieren. Das ist also so ziemlich das Sensibelste, das es an Daten gibt. 

Der Verfassungsgerichtshof hat da völlig zu Recht gesagt, der Zugang zu diesen Geräten darf nicht mehr so einfach möglich sein. Er hat daher die entsprechenden Bestimmungen aufgehoben und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis zum 31. Dezember dieses Jahres, also sprich bis in zwei Wochen, eine neue Regelung zu treffen, sonst gibt es gar keine Abnahme, keine Beschlagnahme mehr. 

Zusätzlich hat auch noch der Europäische Gerichtshof im Oktober dieses Jahres eine Entscheidung getroffen, die ebenfalls in diese Richtung geht und diese Datenabnahmen betrifft. Es gibt da im Wesentlichen vier Punkte, die gefordert wurden. Erstens: Datenminimierung, das heißt, Eingriffe in das Privat- und Familienleben müssen auf das absolute Mindestmaß beschränkt werden. Zweitens: Vor einer derartigen Beschlagnahme muss es eine Genehmigung durch einen Richter geben. Drittens: Die Art und die Kategorien der umfassten Straftaten müssen präzise definiert sein. Viertens: Es muss einen begründeten Tatverdacht geben und nicht einen bloßen Anfangsverdacht. Das sind jetzt einmal die wesentlichsten Punkte, wie gesagt, ich muss es ja auch hier zusammenfassen. 

Nun betrachten wir einmal den Vorschlag, den ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS gemeinsam hier eingebracht haben. Mit dem hier vorliegenden Antrag werden nämlich wesentliche Dinge, die der Verfassungsgerichtshof und auch der Europäische Gerichtshof gefordert haben – und die in Wirklichkeit ganz wesentlich für den Grundrechtsschutz wären; es geht ja nicht nur darum, dass das formell irgendjemand fordert, sondern um den Schutz vor Eingriffen in unser aller Privat- und Familienleben –, leider nicht umgesetzt. 

Der einzig wirklich positive Punkt ist, dass auch der Antrag dieser vier Parteien eine gerichtliche Kontrolle, eine gerichtliche Genehmigung vorsieht. Negativ ist allerdings: Es gibt keine Reduzierung des Datenzugriffs. Die Daten werden abgenommen und bei der Staatsanwaltschaft aufgearbeitet, und sie verbleiben dann bei der Staatsanwaltschaft, also bei der Behörde, die selbst die Ermittlungen durchführt. 

Unser Antrag sieht etwas anderes vor: Wir sagen, die Daten müssen bei Gericht aufgearbeitet werden – denn diese richterliche Überwachung ist nun einmal das höchste Maß an Kontrolle, das erforderlich ist, wenn es um so sensible Informationen geht –, und dann werden nur jene Daten, die für die Ermittlungsmaßnahmen erforderlich sind, an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Die nicht erforderlichen Daten bleiben bei Gericht und nur die anderen werden übermittelt. Das ist unser Ansatz, und das ist auch das, was als Forderung aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des EuGH herauszulesen ist, denn sonst hätte die Datenminimierung ja keinen Sinn. 

Der zweite Punkt, der von uns scharf kritisiert wird, ist: Es gibt in diesem Vorschlag, der vorliegt und der wahrscheinlich auch in dieser Form zur Abstimmung kommen wird, keine Definition der Art und der Kategorien der Straftaten, also keine Einschränkung auf eine bestimmte Mindeststrafhöhe oder bestimmte Delikte. – Auch ein ganz wesentlicher Punkt, der nicht umgesetzt wurde. 

Der dritte Kritikpunkt ist, dass laut diesem Antrag, der hier vorliegt und heute gegen unsere Stimmen beschlossen werden wird, der bloße Anfangsverdacht ausreicht. 

Man sieht also, es wurden die Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes nicht umgesetzt. Eine große Chance wurde vertan, die Beschuldigtenrechte und damit letztendlich potenziell die Rechte von uns allen in diesem extrem sensiblen Bereich konsequent umzusetzen, um dieses Grundrecht zu schützen. 

Wir wollen damit natürlich – und das muss man schon auch noch betonen, weil das ja plötzlich behauptet wurde – keinesfalls die Strafverfolgung behindern oder unmöglich machen. Wenn Sie uns das vorwerfen, würden Sie damit jedoch gleichzeitig unterstellen, dass der Verfassungsgerichtshof und der Europäische Gerichtshof diese Strafverfolgung verhindern wollten, und ich glaube, das ist nicht ganz Ihr Ernst, sondern es geht da eben um andere Dinge. 

Sie schaffen damit – um zum Abschluss zu kommen – einen weiterhin lückenhaften Schutz unserer sensibelsten Daten und setzen uns der Peinlichkeit aus, dass dieses Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof oder vielleicht auch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten und letztendlich aufgehoben wird. 

Man sieht, es wäre wieder einmal gescheiter gewesen, Sie wären unserem Vorschlag gefolgt. (Beifall bei der FPÖ.)

12.20

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wolfgang Gerstl.