RN/40

12.32

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Schönen guten Tag, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ein Täter versendet gefälschte SMS und E-Mails, die aussehen, als kämen sie von der Hausbank, um sensible Informationen wie Passwörter oder Kontodaten zu stehlen. Ein Hacker verschlüsselt die Daten eines Unternehmens und fordert ein Lösegeld, meist in Kryptowährung, für die Freigabe. Kinderpornografie, Identitätsdiebstahl, Darknet, Drogenhandel, Hassrede, Verleumdung: Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die digitale Welt hat im Bereich der Kriminalität, der Cyberkriminalität, deutlich Meter gewonnen. Das zeigen uns die Kriminalstatistiken. Daher ist es ganz wichtig und notwendig gewesen, die Daten – insbesondere von Handys, Laptops, Servern oder Festplatten, wohin sich die Kriminalität verlagert hat – auch entsprechend sicherzustellen, zu beschlagnahmen und das unter dem Grundrechtsschutz. Darüber verhandeln wir jetzt.

Der Verfassungsgerichtshof hat vor mehr als einem Jahr zu Recht beanstandet, dass da die Interessenabwägung nicht stattfindet, dass der Rechtsschutz nicht gewährleistet ist und dass die richterliche Genehmigung fehlt, bei der eine Richterin, ein Richter die Möglichkeit hat, diese Abwägungen vorzunehmen. 

Es ist leider holprig gewesen, diesen Vorwurf müssen Sie sich – sehr geehrter Herr Minister, in Vertretung von Justizministerin Zadić, und auch die ÖVP – gefallen lassen, dass Sie das bis auf den letzten Drücker mit einer gegenseitigen Blockade leider liegen gelassen haben. Es ist aber notwendig, dass wir heute einen Beschluss darüber fassen, eine verfassungskonforme Lösung zu verabschieden, damit die Strafverfolgungsbehörden mit 1.1.2025 überhaupt diese Kriminalität bekämpfen können. 

Schade nur, dass es auf den letzten Drücker ist, schade, dass es zwar mit sehr wichtigen Themen voll bepackt ist – wir haben ja eigentlich ein 78-Seiten-Paket –, aber es nur begrenzt gelungen ist. Das hätte mit den Berufsgruppen der Rechtsanwender:innen, ob das die Rechtsanwält:innen sind, die Staatsanwält:innen, die Richter:innen oder die Polizei, auch entsprechend verhandelt werden können, damit sie sagen, wo es Fallstricke gibt, wo es Schwächen gibt, wo es noch verbessert werden kann. Das war auch der Grund, warum Sie es im Juli von der Tagesordnung genommen haben. Die Begutachtungsfrist hat dazu geführt, dass zumindest die gröbsten Bedenken beseitigt wurden, wir haben aber betreffend diese Kompromisslösung natürlich den Vorwurf, dass es ressourcentechnisch in einigen Fällen immer noch nicht ausgefeilt ist. 

Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, die Verhandlungen der letzten Wochen haben gewirkt. Die verlängerte Begutachtungsfrist, die sehr notwendig und wichtig war, wurde dafür genutzt, dass mit mehreren Parteien verhandelt wurde. Ich kann für unsere Fraktion auf jeden Fall sagen, das ist ein Kompromiss, den wir mittragen können und den wir auch mittragen werden, daher werden wir auch unsere Zustimmung erteilen. 

Es gibt natürlich mehrere Bereiche – wenn ich Ihnen noch einmal die Aufzählung in Erinnerung rufen darf: die Staatsanwaltschaften, die Gerichte –, in denen es wichtig ist, sie mit personellen Ressourcen auszustatten, sie mit technischen Ressourcen auszustatten. Die Hauptintention ist, dass Verfahren schneller abgewickelt werden, dass Beschuldigte nicht zu lange auf Verfahrensabschnitte warten müssen, dass der Rechtsschutz zu Recht erweitert wird, aber auch, dass die Rechtsschutzbeauftragten mit entsprechenden Ressourcen ausgestattet sind, damit sie dem Ganzen auch gerecht werden, damit sie dieses Gesetz, das wir heute beschließen werden, auch vollziehen können. 

Zum FPÖ-Initiativantrag möchte ich nur sagen: Möglicherweise ist er gut gemeint, aber hätte man Ihren Initiativantrag angenommen, wäre mit 1.1.2025 die Strafverfolgung und Kriminalitätsbekämpfung lahmgelegt worden. Das kann wohl nicht im Sinne der Bevölkerung sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.38

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Nikolaus Scherak.