RN/41

12.38

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Gesetz, das wir hier jetzt ändern, ist leider in seiner Geschichte kein wirkliches Ruhmesblatt für dieses Haus. Begonnen hat es damit, dass die notwendige Änderung alleine nur deswegen da ist, weil der Verfassungsgerichtshof eine Bestimmung aufgehoben hat, von der wir, wenn wir ehrlich sind, eigentlich alle wussten, dass sie aufzuheben ist. 

Es ist schon angesprochen worden: Ein Handy wurde bei der Sicherstellung gleich behandelt wie eine Tatwaffe, eine Mordwaffe beispielsweise, und das ist doch ein gewaltiger Unterschied. Auf einem Handy sind sehr viel mehr persönliche Daten gespeichert als auf einer Tatwaffe, wie zum Beispiel einem Messer. Also das ist am Anfang schon einmal ein Appell, dass wir als Parlament uns ernster nehmen, selbstbewusster agieren sollten und nicht immer erst darauf warten sollten, dass Höchstgerichte entsprechend für uns entscheiden. 

Der zweite unwürdige Teil, das unwürdige Schauspiel, war leider dann direkt daran anschließend. Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes hat es einmal länger gedauert. Das kann man auch sagen, der Verfassungsgerichtshof hat uns ungefähr eine Frist von einem Jahr gesetzt. Jetzt mit diesem Jahr läuft diese Frist ab, dass wir das reparieren. – Dann gab es ein sehr, sehr unwürdiges parlamentarisches Schauspiel: Es ist einerseits ein Initiativantrag von zwei Abgeordneten formuliert worden. Nun kann man sich die Frage stellen, ob das wirklich die zwei Abgeordneten gemacht haben. Ich glaube, eher nicht. Ich glaube, die Arbeiten wurden im Justizministerium gemacht. Dieser Initiativantrag wurde hier eingebracht, wurde im Justizausschuss beschlossen, und gleichzeitig zu diesem Prozedere hat die Justizministerin ein gleichlautendes Gesetz in Begutachtung geschickt. Das ist grundsätzlich im parlamentarischen Prozedere so nicht vorgesehen. Zuerst sollte eine Begutachtung gemacht werden, dann formuliert man ein entsprechendes Gesetz und bringt es ins Parlament ein. In dieser Begutachtung wurde dann von manchen Stakeholdern gesagt, dass dieser Vorschlag nicht sinnvoll ist, und daraufhin hat die Justizministerin von außen zugerufen, dass sie eigentlich diesen Entwurf zurückziehen wollen würde, was ein bisschen schwierig ist, denn das, was wir im Parlament schon diskutiert hatten, war gar nicht ihr Entwurf, sondern ein Initiativantrag von zwei Abgeordneten.

Wir sollten uns insgesamt als Parlament weitaus ernster nehmen. Ich bin überzeugt davon, dass wir aufhören müssen, die parlamentarischen Prozedere hier mit Füßen zu treten. (Beifall bei den NEOS.)

Dass es hilft, wenn man gemeinsam im Parlament diskutiert und eine Begutachtung davor ernst nimmt, sich danach zusammensetzt und versucht, mit mehreren Parteien einen Kompromiss zustande zu kriegen, das sehen wir jetzt an dem, was hier vorliegt. Wir haben es geschafft, eine Lösung zustande zu bringen, die die sehr komplexen Fragen – und die sind ja auch schon angesprochen worden – entsprechend zu beantworten versucht. Es ist weitaus besser, hier einen Kompromiss auf breiter parlamentarischer Basis zu haben als irgendeine Husch-pfusch-Aktion, bei der am Schluss etwas nicht halten wird.

Es ist in Zukunft so, dass es bei der Sicherstellung von Handys, bei diesem doch sehr gewaltigen Grundrechtseingriff, eine richterliche Bewilligung braucht, in der ein Richter sagt, welchen Teil des Handys man entsprechend untersuchen darf, welchen man auslesen darf. 

Es wird strengere Dokumentationspflichten bei der Aufbereitung und bei der Auswertung dieser Daten geben, und – das ist vorhin auch schon angesprochen worden – es gibt in Zukunft eine Stärkung der Beschuldigtenrechte, nämlich für den Besitzer des Handys auch die Möglichkeit, in die ausgewerteten Daten aus seinem Handy Einsicht zu nehmen. 

Es gibt in einem sehr sinnvollen Prozedere einerseits ein Vernichtungsgebot unter gewissen Umständen oder ein Beweisverwertungsverbot, falls quasi über die Anordnung hinaus Daten gefunden wurden, die eigentlich gar nicht hätten gesucht werden dürfen.

Ich bin trotzdem überzeugt, und Kollege Tschank hat es vorhin, glaube ich, angesprochen, dass wir das evaluieren werden müssen. Wir können uns leider Gottes nicht zu 100 Prozent sicher sein, ob dieser Kompromiss hier verfassungsrechtlich hält. Das ist gar nicht uns geschuldet, würde ich sagen, sondern der wirklich unfassbaren Komplexität dieser Frage und der extremen Schwierigkeit der Abwägung der unterschiedlichen Grundrechte, die hier betroffen sind, und der unterschiedlichen Interessen eines Staates, nämlich einerseits nach Strafverfolgung und andererseits auch nach dem Schutz der Daten und der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen.

Das heißt, ich glaube, wir werden das evaluieren müssen. Ich glaube, dass wir es, so gut es geht, geschafft haben, diese Abwägung vorzunehmen, diese Verhältnismäßigkeit herzustellen. Deswegen bin ich froh, dass wir da einen Kompromiss geschafft haben.

Und ich bringe noch einmal den Appell: Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass, wenn wir uns als Parlament hier ernster nehmen, wenn wir gemeinsam versuchen, Lösungen zu finden – wie es am Schluss hier auch passiert ist –, am Schluss bessere Lösungen herauskommen, als wenn man versucht, schnell, schnell irgendetwas, vielleicht manchmal auch nur als zwei Parteien, zu lösen. Es ist besser, wir nehmen uns als Parlament ernst und wir nehmen die parlamentarischen Prozesse ernst, dann kommen am Schluss bessere Ergebnisse heraus. (Beifall bei den NEOS.)

12.43

Präsident Peter Haubner: Als Nächster ist Herr Bundesminister Rauch zu Wort gemeldet.