RN/43
12.49
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich habe hier zuerst einmal einen Formalakt zu vollführen. Es haben sich in den Gesetzentwurf zwei Schreibfehler eingeschlichen, und die möchte ich hier kurz mit einem Abänderungsantrag berichtigen.
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Z 31 wird im § 108 Abs. 3 die Zahl „6“ durch den Begriff „sechs“ ersetzt.
2. In Artikel 3 Z 3 wird im § 48a Abs. 4 die Wendung „OGHG“ durch die Wendung „des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1968 über den Obersten Gerichtshof, BGBl. Nr. 328/1968“ ersetzt.
Jetzt zum Gesetz: Es ist schon sehr, sehr viel gesagt worden. Wir haben mit diesem Vorschlag, mit dieser StPO-Reform – es geht nämlich nicht nur um die Handysicherstellung, sondern auch um ganz viele andere Dinge, die der Herr Bundesminister gerade aufgezählt hat – sehr, sehr wichtige Schritte für die Rechte der Betroffenen in einem Strafverfahren gesetzt.
In dieser Diskussion hat es oft so ausgeschaut, als würde man den Beteiligten im Strafverfahren, einem der Hauptbeteiligten, nämlich der Staatsanwaltschaft, massiv misstrauen. Das finde ich sehr, sehr unfair gegenüber all diesen Staatsanwälten und Staatsanwältinnen, die wichtige Arbeit leisten. Wir dürfen niemals vergessen: Hinter jeder Straftat, hinter jedem Ermittlungsverfahren steht ein Opfer, und dieses Opfer möchte Gerechtigkeit. Jetzt wissen wir natürlich alle, dass Gerechtigkeit in einem Gerichtsverfahren nicht immer der Ausgang ist, aber es muss die Intention sein, Strafverhandlungen so zu führen, Ermittlungen so zu führen, dass man die Täter überführen kann und dass die Opfer Gerechtigkeit erfahren. (Beifall bei den Grünen.)
Deshalb finde ich dieses Misstrauen gegenüber Staatsanwaltschaften teilweise aus eigener Betroffenheit oder aus einem verengten Blickwinkel auf Verfahren, von denen man selbst betroffen ist, sehr, sehr problematisch, und ich bin froh, dass wir am Ende dieses Prozesses zu einer Einigung gekommen sind, die beiden Aspekten Rechnung trägt. Natürlich sind die Rechte der Beschuldigten im Strafverfahren zu wahren, und vor allem geht es ja bei sichergestellten Datenträgern nicht immer nur um die Beschuldigten im Strafverfahren, sondern ganz, ganz oft um unbeteiligte Personen, unbeteiligte Dritte, deren Laptops, deren Handys abgenommen werden, weil es wichtig ist, bestimmte Daten auszulesen. Es darf natürlich nicht passieren, dass deren gesamtes Privatleben dann über Umwege an die Öffentlichkeit kommt.
Aber es ist wie gesagt notwendig, dass wir die Mittel für die Ermittlungsbehörden, für die Staatsanwaltschaften so wählen, dass sie ihrer Verpflichtung nachkommen können, Straftaten aufzuklären. Ansonsten, wenn wir das nicht mehr wollen, auch wenn wir es zum Beispiel so verkomplizieren, wie das durch den Antrag der FPÖ passiert wäre, dann geben wir uns als Staat selbst auf. Die Strafverfolgung ist eine der wichtigsten und elementarsten Notwendigkeiten und Verpflichtungen, die der Staat hat, denn der Staat trägt die Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in diesem Land, und nur der Staat. Niemand darf das in seine eigenen Hände nehmen. Deshalb müssen wir ihn und all diejenigen, die tagtäglich für ihn arbeiten, bestmöglich unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
12.53
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/43.1
Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2024 (AA-1)
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Karoline Edtstadler.
Vorher möchte ich noch bekannt geben, dass der Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde und somit mit in Verhandlung steht.
Danke. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.