RN/44
12.53
Abgeordnete Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Ich habe schon oft an dieser Stelle gesprochen, aber jetzt tue ich es tatsächlich zum ersten Mal auch in meiner Funktion als Abgeordnete. Ich habe auch schon viele Gesetzesvorhaben betreut. Ich habe als Legistin im Justizministerium, als Referentin beim ehemaligen Justizminister Wolfgang Brandstetter, vor allem im Bereich der Strafprozessordnung, und auch gemeinsam mit Alma Zadić als Justizministerin einige nicht ganz einfache Gesetzesvorhaben vorangetrieben. Diese Reform war tatsächlich die schwierigste Geburt, und das lag ganz bestimmt nicht daran, dass bei der Justizministerin zur gleichen Zeit eine tatsächliche Schwangerschaft vonstattenging. Ich möchte ihr jedenfalls an dieser Stelle ganz herzlich – Herr Gesundheitsminister, ich bitte Sie, ihr das auch auszurichten – gratulieren und für den neuen Erdenbürger das Allerbeste und Gottes Segen wünschen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ja, ich habe seit Jahren darauf hingewiesen, dass die Strafprozessordnung auf die Höhe der Zeit gebracht werden muss, dass wir gerade dann, wenn es um die Auswertung von Mobiltelefonen, aber auch anderen Datenträgern geht, andere Vorschriften brauchen als jene – Herr Abgeordneter Gerstl hat das ja schon ausgeführt –, die für die Auswertung von Tatwaffen, auf denen sich etwa Blutspuren oder Fingerabdrücke befinden, verwendet und angewandt werden. Meine Rufe sind aber nicht nur im Justizministerium und beim Koalitionspartner ungehört verhallt, sondern sie sind auch, und ich möchte das jetzt vorsichtig formulieren, in der Debatte mit Unterstellungen und Schuldvermutungen, warum denn wir als ÖVP das fordern würden, zweckentfremdet worden.
Dann gab es Gott sei Dank, und ich war nahe dran, Halleluja auszurufen, ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, denn siehe da, auch andere haben da ein Ungleichgewicht erkannt, und zwar nicht zum Schutz von irgendwelchen Personen, die verfolgt werden, sondern schlicht und ergreifend zum Schutz unseres Rechtsstaates, zum Schutz der Grundrechte, zum Schutz der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Datenschutzes. Dann kam Gott sei Dank endlich Schwung in die Debatte.
Ich möchte auch sagen, dass es natürlich keine einfache Aufgabe für die Legistinnen und Legisten im Justizministerium war, eine gut ausbalancierte Regelung zu finden, und ich erkenne schon an, dass es einen entsprechenden Zeitraum gebraucht hat, um Lösungen auf den Weg zu bringen, sie auch so weit fertig zu machen, dass man sie in Begutachtung schicken konnte, aber es war dann doch ein bisschen eigentümlich, was alles passiert ist: Zunächst der Wunsch aus der Justiz, dass man eine kurze Begutachtung macht, um eine Beschlussfassung im Juli zu ermöglichen – diesen Wunsch, auch aus dem Innenministerium kommend, haben wir grundsätzlich unterstützt, obwohl das natürlich für dieses Vorhaben sehr knapp bemessen war. Dann gab es plötzlich die Bremse, weil auch aus den Reihen der Justiz Kritik gekommen ist, mit einer Verlängerung der Begutachtung – der Herr Gesundheitsminister hat in Vertretung der Frau Justizministerin darauf hingewiesen –; darüber kann man ja noch diskutieren. Dann aber: der Beschluss im Justizausschuss und danach Verhandlungen über ein im Justizausschuss bereits beschlossenes Gesetz. Das ist schon etwas, was nicht jeden Tag vorkommt. Ich bin jetzt schon lange in diesem Bereich tätig, aber so etwas habe ich bisher noch nicht erlebt.
Wie dem auch sei. Dann kam die neue Legislaturperiode, und wir mussten das wieder als Initiativantrag neu einbringen, weil die Dinge natürlich weg waren. Es gab also geänderte Mehrheitsverhältnisse und die Notwendigkeit, eine andere Mehrheit und Unterstützung zu finden. Ich möchte mich an dieser Stelle schon ganz herzlich für die konstruktiven Gespräche mit den NEOS und mit der SPÖ bedanken. Natürlich war es auch wichtig, dieses Gesetz auch mit den Grünen weiterhin voranzutreiben.
Jetzt stehen wir in der sprichwörtlich letzten parlamentarischen Minute da und können dieses Gesetz hoffentlich in wenigen Minuten beschließen. Darüber bin ich froh, denn als Verfassungsministerin ist es mir wichtig, diese Reparaturfrist einzuhalten, um wieder ein Gesetz zu haben. Als ehemalige Richterin und Staatsanwältin ist es mir wichtig, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, Beschlagnahmungen vorzunehmen. Das müssen Sie sich schon vorstellen: Das wäre ab 1.1. nicht mehr möglich, wenn wir nicht heute diesen Beschluss fassen.
Ja, es ist eine Lösung, an der jetzt viele ganz heftige Kritik üben. Da kann man sagen: Ein guter Kompromiss ist es dann, wenn keiner zufrieden ist. Manche Kritik möchte ich allerdings auf das Schärfste zurückweisen. Dieses Gesetz hat nicht den Zweck, die Ermittlungsbehörden zu beschweren und ihnen die Arbeit zu erschweren, sondern ganz im Gegenteil. Dieses Gesetz sieht anhand der glasklaren Parameter des Verfassungsgerichtshoferkenntnisses vor, wie vorzugehen ist, in welcher Form und dass Handys nur dann ausgewertet werden können, wenn das auch von der Staatsanwaltschaft vorher entsprechend beantragt worden ist und ein Richter, und das ist das Entscheidende, darüber befunden hat.
Es ist Stand der Dinge, dass das mit einem Stampiglienbeschluss erfolgt. Das ist etwas, was man sich vielleicht dann in Zukunft auch anschauen kann. Noch ist es so. Das ganze System stellen wir nicht auf den Kopf, aber wir schaffen heute eine neue Rechtsgrundlage, die auf der Höhe des 21. Jahrhunderts ist. Ja, es ist ein Kompromiss, aber den tragen auch vier Parteien in diesem Haus mit, und das will schon auch etwas sagen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
12.59
Präsident Peter Haubner: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch zu Wort gemeldet.