RN/45

12.59

Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ja, was heute hier beschlossen werden soll, das ist ein Kompromiss, aber dieser Kompromiss stellt sicher, dass auch ab dem 1.1.2025 eine effektive Strafverfolgung möglich ist.

Zu dem einen Punkt ist heute schon viel gesagt worden, deshalb möchte ich hier auf einen Punkt eingehen, der wenig mediale Aufmerksamkeit bekommen hat – der Bundesminister hat es angesprochen –, das ist der Opferschutz, denn diese Gesetzesnovelle bringt auch wichtige Änderungen im Opferschutz. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Das ist gut, das ist richtig, denn unsere Aufgabe hier ist es, die Gerechtigkeit nicht nur zu wahren, sondern sie aktiv zu gestalten, und das vor allem für jene Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Der erste wichtige Punkt für mich ist der Rechtsanspruch auf juristische und psychosoziale Prozessbegleitung, und zwar für alle Minderjährigen, die Zeuginnen und Zeugen von Gewalt geworden sind. Bisher war das ja nur für jene möglich, bei denen es im sozialen Nahbereich erfolgt ist. Menschen, die Zeug:innen von Gewalt werden, leiden oft ein Leben lang an den psychischen Folgen, und da ist es wohl das Mindeste, dass der Staat Verantwortung übernimmt, zumindest während der laufenden Prozesse. Insgesamt müssen wir da aber noch viel, viel mehr machen, und zwar ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Hilfssystem entwickeln.

Was mir auch sehr, sehr wichtig ist, ist, dass in Zukunft die Kontaktdaten der Opfer auf deren Verlangen von der Polizei beziehungsweise von der Staatsanwaltschaft an Opferschutzeinrichtungen weitergegeben werden und diese dann aktiv Kontakt mit den Opfern aufnehmen. Das ist deshalb wichtig, weil es den Opfern ja oft schwerfällt, darüber zu sprechen, was ihnen passiert ist. Das wird sicher die Zahl jener steigern, die sich stark genug fühlen, sowohl vor Gericht als auch im Familien- und Freundeskreis darüber zu sprechen, denn was wir da wirklich brauchen, ist ein Kulturwandel. Nicht die Opfer sollen sich schämen, sondern die Täter, die ihnen das angetan haben, und deshalb ist es wichtig, dass man darüber spricht. (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters wird hier eine langjährige Forderung auch der Sozialdemokratie umgesetzt, nämlich dass es bei Gewaltdelikten im sozialen Nahbereich in Zukunft so sein wird, dass speziell geschulte Richterinnen und Richter die Verfahren führen. Das ist sehr, sehr wichtig, weil es da einfach um ein ganz, ganz sensibles Thema geht, und deshalb ist diese spezielle Schulung sicherlich richtig und erforderlich.

Auch schon angesprochen worden – und das ist etwas, was immer mehr zunimmt – ist der Hass im Netz. Durch die Gesetzesnovelle wird klargestellt, dass dasjenige Gericht zuständig ist, bei dem das Opfer den Wohn- und Aufenthaltsort hat. Das ist wichtig, denn sonst war es immer schwierig: Welches Gericht ist zuständig? – Da gibt es eine klare Zuständigkeit, und das erleichtert den Opfern auch den Rechtszugang. 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Gestern erst sind die 16 Tage gegen Gewalt zu Ende gegangen, und leider ist die Lage in den letzten Jahren nicht besser, sondern schlimmer geworden. Österreich belegt den traurigen und schockierenden ersten Platz bei der Anzahl der Femizide, deshalb sind bessere Opferschutzbestimmungen im Justizverfahren natürlich ein erster Schritt, aber es braucht viel, viel mehr. Die Forderungen der Sozialdemokratie liegen diesbezüglich auf dem Tisch. 

Abschließend würde ich mir noch persönlich etwas wünschen, im Allgemeinen, aber vor allem auch hier im Hohen Haus, nämlich dass so manche Täterversteher endlich auf die Seite der Opferschützer:innen wechseln, denn nur so und nur gemeinsam können wir der Gewalt irgendwann ein Ende setzen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.03

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli.