RN/46

13.03

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir gehen zurück, es ist Dienstag, der 1. Oktober 2019. Thomas Schmid schreibt an seine Assistentin: „Ich habe heute alles gelöscht“. – Sie antwortet: „Okay, hab ich gemerkt, weil auf einmal alles weg war von dir“. – Thomas Schmid antwortet: „Und nochmal alles durchsucht und weggeworfen. Genial“. – Und sie antwortet: „Es ist alles weg. Deine ganzen Chats“.

Wenn die Regelung zur Handysicherstellung damals schon so gewesen wäre, wie sich das viele Beschuldigtenanwälte und auch deren politische Unterstützung gewünscht hätten – und ich verstehe Ihre Wortmeldung, Frau Kollegin Edtstadler, so –, dann wäre das das Ende einer recht faden Geschichte gewesen. Doch sie ist anders gekommen, und Thomas Schmid ist nicht mehr Öbag-Vorstand und Sebastian Kurz ist auch nicht mehr Bundeskanzler, und das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Denn am 12. November, nur sechs Wochen später, nach dieser Chatunterhaltung, kam dann die richterlich angeordnete Hausdurchsuchung. Die Ermittler haben alles mitgenommen, auch das gelöschte Handy (Zwischenruf des Abg. Fürlinger [ÖVP]), und sie haben auf diesem Handy genau das gefunden, was Thomas Schmid intendiert hat, nämlich nichts. (Abg. Fürlinger [ÖVP]: Zur Sache! Zur Sache! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Thomas Schmid hat die Rechnung aber ohne die Staatsanwälte gemacht, die sich ein unscheinbares graues Kästchen ganz genau angeschaut haben, eine Time-Capsule-Machine der Marke Apple, und siehe da, 340 000 Nachrichten kamen zum Vorschein, die Grundlage zahlreicher Verfahren: Casag, Beinschab, Tuchlaubenkomplex und, und, und. Dieses Beispiel zeigt ganz genau, dass es gut ist, dass wir auch jetzt eine Regelung haben, bei der die Staatsanwaltschaften ein eigenes kritisches Auge auf die Dinge werfen dürfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.) 

Das Gesetz, das wir heute beschließen, bringt Beschuldigtenrechte und das öffentliche Interesse an Aufklärung von mutmaßlichen Straftaten ins Gleichgewicht, und ich bin sehr froh, dass wir eine ausgewogene Regelung beschließen können. Ja, Kollege Gerstl, es ist verführerisch, sich solche Dinge mit der Brille anzusehen, mit der man sich fragt: Hm, was könnte von den Chats in den nächsten U-Ausschüssen landen?, oder: Welcher Anwalt könnte was rausspielen?, aber hier geht es um alltägliche Ermittler:innenarbeit. Die Überprüfung der Handys ist bereits Standard in der Strafermittlung, und genau dafür hat sich Alma Zadić eingesetzt, sie hat sich durchgesetzt und eine umsichtige Regelung vorgelegt. 

Ein Anliegen habe ich noch, weil mir das heute in der Diskussion zu kurz gekommen ist, weil man so viel über Beschuldigtenrechte gesprochen hat, die man stark schützen möchte: Es gibt neben den Beschuldigten auch Opfer von mutmaßlichen Straftaten, potenzielle Opfer, und auch die haben Rechte. Die haben ein berechtigtes Interesse an Aufklärung dieser mutmaßlichen Straftaten. Auch bei Korruption, auch wenn wir das gerne österreichisch so (die Rednerin zwinkert) wegzwinkern, gibt es Opfer, und das sind wir alle. Tascherlgreifer in der Politik ruinieren nicht nur den Ruf der Politik, nein, sie nehmen den Rechtschaffenen etwas weg, und es ist unsere Aufgabe, hier in diesem Haus die Rechte dieser Rechtschaffenen zu schützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

13.07

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger.