RN/47

13.07

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Danke vielmals, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren des Hauses! Ich möchte vielleicht noch einmal zusammenfassen, warum wir einen Entwurf gemacht haben. Dieser gilt nicht als Gegenentwurf für diese Gesetzesmaterie, sondern wir wollten eben einen vertiefenden Entwurf haben. 

Um jetzt Frau Tomaselli zu erwidern: Sie haben es nicht richtig verstanden, was in diesem Verfassungsgerichtshofentscheid drinnen gestanden ist. Der Verfassungsgerichtshof hat das nämlich ganz einfach formuliert (Ruf bei den Grünen: Mansplainer!), auch für Sie verständlich formuliert. Da steht nämlich – nehmen Sie Ihr Handy zur Hand, und dann steht drinnen –: Es geht um das gesamte Leben, das sich heute in einem Handy wiederfindet.

Sie selbst haben sich unfassbar daran ergötzt, dass es einfach Handyabnahmen gegeben hat und auf mutwillige Weise Menschen in diesem Land verfolgt worden sind, egal ob es ein ehemaliger Bundeskanzler oder selbst ein ehemaliger Justizminister ist, der mit seinen Klienten – mit seinen Klienten!; das ist der höchste Schutz, den wir in Österreich haben – geschrieben hat, und Sie haben sich daran ergötzt, dass sich diese Daten haben auslesen lassen, und das ist einfach zu weit gegangen.

Der Verfassungsgerichtshof hat Ihnen gesagt – passen Sie auf! –: Sie, die sonst immer so heilig sind, diese Grünen, die immer erklären, was wir alles in diesem Staat unter Schutz stellen müssen, haben den Datenschutz einfach weggewischt. Sie haben ihn weggewischt, denn Sie haben gesagt: Die Staatsanwaltschaft ist das Wichtigere, wir müssen dieses ganze Leben von jedem Beschuldigten aufarbeiten, denn der könnte ja irgendetwas haben, und wenn wir es auf seinem Handy nicht finden, dann hanteln wir uns einfach weiter zum Nächsten, zum Übernächsten und zum Übernächsten. – Das hat der Verfassungsgerichtshof Ihnen unterbunden und hat Ihnen gesagt: Pass auf, das kann nicht sein, denn es gibt Grundsätze in diesem Staat! Und jeder, der hier herinnen sitzt, ist auch auf diese Grundsätze angelobt (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne]), nämlich auf die Rechtssicherheit, die Rechtsstaatlichkeit und darauf, dass alles, was wir hier tun, auf der Basis der Gesetze auszuüben ist. Und das haben Sie negiert.

Diese verfassungsgerichtliche Bestimmung hat nämlich eine ganz tiefe Wunde für diese Rechtsstaatlichkeit geschlagen, denn Sie haben jetzt einen Entwurf gemacht, bei dem der Erstentwurf sogar noch der bessere war, bei dem nämlich extra zum Beispiel auch eine Rechtsanwaltskammer Ihnen gesagt hat: Passen Sie auf, was Sie mit der Datenauswertung machen! Denn eines ist noch immer nicht geklärt: Es mag zwar sein, was Kollegin Edtstadler gesagt hat, dass es eine richterliche Anordnung gibt, aber wer wertet denn diese Daten aus? Ein und dieselbe Behörde! Und der Verfassungsgerichtshof hat genau das Gegenteil gesagt. Er hat gesagt: Pass auf, ihr macht eine Auswertung, nämlich die Polizei oder die Staatsanwaltschaft, und der Richter hat letztendlich die ausgelesenen Daten zu verwerten.

Und das ist nichts anderes als das, was wir in unseren Entwurf hineingeschrieben haben, und das ist nichts anderes als das, was auch die Unterstützung der österreichischen Rechtsanwaltskammer fand. Das war auch nichts anderes als das, was die Richter verlangt haben. Dass letztendlich dann die Staatsanwaltschaft gesehen hat, dass vielleicht ihre Instrumente eingeschränkt werden, das steht natürlich auf einem anderen Papier.

Am Ende des Tages müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie mit diesem Gesetz wiederum vor dem Verfassungsgerichtshof landen werden, denn es sind zwei kardinale Voraussetzungen einzuhalten: § 1 des Datenschutzgesetzes und Artikel 8 der Menschenrechtskonvention. Wir haben – und ich poche darauf, das zu sagen, nämlich auch im Hinblick darauf, dass ich ja als Anwalt tätig bin – auch eine Waffengleichheit einzuhalten. Es kann nicht sein, dass eine Ermittlung einseitig durch die Staatsanwaltschaft und auch durch die Polizei geschieht und wir nicht das Recht der Beschuldigten verteidigen dürfen. Das kann nicht sein – das sagt Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. Das müssen Sie sich vergegenwärtigen, dass Sie das in Ihrem Entwurf teilweise nicht wiederfinden.

Daher ist unser Entwurf, der, den wir eingebracht haben, letztendlich der bessere, weil er tiefer geht – nicht, weil er besser ist als der Gesetzentwurf der Legistiker des Justizministeriums, sondern weil er tiefer gegangen ist hinsichtlich der Rechtssicherheit, die der OGH und der Verfassungsgerichtshof gefordert haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.11

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.