RN/50
13.13
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Auf Basis der Evaluierung der Haushaltsrechtsreform erfolgen heute mit der vorliegenden BHG-Novelle in einem ersten Schritt lediglich technische Anpassungen, aber keine grundlegenden haushaltsrechtlichen Neuerungen. Diese sollen erst in einem zweiten, notwendigen Schritt erfolgen. Es geht hier insbesondere um die Rücklagen, um die Wirkungsorientierung und auch um das Berichtswesen. Diese inhaltlichen Änderungen bedürfen einer größeren parlamentarischen Abstimmung, weil es eine gute Usance hier im Hohen Haus ist, dass haushaltsrechtliche Regelungen grundsätzlich einstimmig beschlossen werden. Daher werden wir heute auch dieser BHG-Novelle unsere Zustimmung erteilen.
Ich darf aber vorwegnehmen: Inhaltlich ist es insbesondere wichtig, dass bei einer künftigen Haushaltsrechtsreform Initiativanträge einer Regierungsfraktion mit einer wirkungsorientierten Folgenabschätzung ausgestattet sein müssen, einer WFA, denn nach dem Blümel-Motto, koste es, was es wolle, hat die abgewählte schwarz-grüne Regierungsfraktion in der Vergangenheit vielfach Initiativanträge eingebracht, in denen die finanziellen Auswirkungen völlig ignoriert wurden. (Beifall bei der FPÖ.)
Als Beispiel darf ich das Konjunkturpaket Wohnraum und Bauoffensive anführen, welches wir hier im Frühjahr 2024 diskutiert haben: Sämtliche Maßnahmen dieses Konjunkturpakets wurden in Form von Initiativanträgen eingebracht und enthielten keine Angaben zu den finanziellen oder volkswirtschaftlichen Auswirkungen dieser Gesetzesvorhaben. Durch diese Vorgehensweise wurden die Qualität und die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses massiv eingeschränkt. Bedauerlicherweise legte Schwarz-Grün in der Vergangenheit vielfach auch keinen Wert auf entsprechende Begutachtungsverfahren.
Wer Gesetze produziert, muss aber wissen, was diese kosten. Die abgewählte Bundesregierung wusste es nicht. Daher verwundert es auch nicht, dass die abgewählte Bundesregierung einen budgetären Scherbenhaufen hinterlassen hat. Neben Rekorddefiziten und Rekordschulden hat uns die abgewählte Bundesregierung auch einen Wohlstandsverlust und einen Wettbewerbsverlust beschert. Eine immer größer werdende Pleitewelle ist die Folge.
Eine sich abzeichnende Ampel-Verliererkoalition wird sich nur auf ein Regierungsprogramm mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner einigen können. Das Schlimmste aus drei Welten steht uns bevor. Eine nachhaltige Budgetsanierung wird dadurch sicher nicht möglich sein. Wenn sich die zwei größten Schuldenmacherparteien, die ÖVP und die SPÖ, in einer Regierung einhängen, dann können nur neue Schulden das Ergebnis sein.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Je schneller die FPÖ wieder Teil einer Bundesregierung ist, desto besser ist es für das Land, für die Steuerzahler und für die zukünftigen Generationen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
13.17
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Hanger. – Bitte.