RN/54
13.32
Bundesminister für Finanzen DDr. Gunter Mayr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, da ich seit über 20 Jahren im Finanzministerium tätig bin, kann ich mich noch sehr gut an die Urzeiten des Haushaltsrechts erinnern.
Wir konnten dann in den Jahren 2009 und 2013 eine sehr umfassende Reform zusammenbringen, und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 bedeutete einen Meilenstein. Da gibt es Verbesserungspotenzial – einzelne Maßnahmen sind schon angesprochen worden. Damals, im Jahr 2013, sind erstmalig eine mittelfristige Budgetplanung mit einem Bundesfinanzrahmen und zudem die Zielrichtung einer Wirkungsorientierung eingeführt worden. Die Wirkungsorientierung ist natürlich ein ganz entscheidendes Instrument: Man soll wissen, was mit den eingesetzten Budgetmitteln dann auch tatsächlich erreicht wird.
In den Jahren 2017, 2018 hat es dann eine umfassende Evaluierung des BHG 2013 gegeben. Im Zuge dessen sind auch internationale Institutionen, wie zum Beispiel die OECD, eingebunden worden; in Österreich war es die Universität Klagenfurt. Daraus haben sich einige Verbesserungsvorschläge, Empfehlungen ergeben. Diese Vorschläge, aber auch die Vorschläge von Ihrer Seite und die Vorschläge aus dem Rechnungshof und jene des Budgetdienstes gilt es natürlich jetzt zusammenzufassen und hier auch eine große inhaltliche Reform anzugehen. Das betrifft das angesprochene Rücklagensystem, das betrifft die Gerichtspflichten. Wir haben da einiges zu tun und wir sollten das auch entsprechend gemeinsam machen. Dafür brauchen wir noch etwas Zeit. Nach der Evaluierung sind die Krisen dazwischengekommen, wir werden den Prozess aber intensiv fortsetzen.
Es ist bereits angesprochen worden, dass es heute um eine technische Novelle zum BHG geht. Es geht um vereinzelte Klarstellungen, wie zum Beispiel beim Förderbegriff. Das ist eine wichtige technische Novelle, und deshalb wäre es im großen Interesse auch von meiner Seite, dass – wie in den vergangenen Jahren – Haushaltsrechtsreformen auf eine sehr breite Zustimmung im Hause treffen und wir die künftige große Reform dann auch gemeinsam diskutieren können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.35
Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak.