RN/62
13.58
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Hochwasserkatastrophe im Herbst 2024 hat Österreich, im Speziellen Niederösterreich, und ganz Europa wirklich erschüttert. Es waren nie da gewesene Regenmengen, die für Überflutungen und auch Murenabgänge gesorgt haben. Es waren in Summe 21 000 Objekte, die in Niederösterreich beschädigt wurden. Es waren 350 Gemeinden, die betroffen waren. In Summe sind 1,3 Milliarden Euro an Schäden ausgelöst worden, und es waren auch einige Todesopfer zu beklagen.
Die Bürgerinnen und Bürger, die öffentlichen Institutionen und die Hilfs- und Blaulichtorganisationen waren alle am Anschlag, wir waren an der Grenze der Belastbarkeit, manchmal sind wir auch über die Grenze der Belastbarkeit gegangen. Ich bedanke mich herzlich bei allen helfenden Händen, dass wir im Herbst einigermaßen gut durch die Krise gekommen sind. (Beifall bei der ÖVP.)
Es gab schon 2002 und 2013 Hochwasserereignisse in Österreich. Ich darf feststellen, wir haben daraus die Lehren gezogen: Es wurden enorme Anstrengungen unternommen, auch finanzielle. Die Hochwasserschutzsysteme wurden ausgebaut, das Krisenmanagement wurde verbessert. Ich darf berichten: Seit 2002 sind 250 000 Hochwasserschutzprojekte umgesetzt worden; alleine 2024 sind 230 Millionen Euro in Hochwasserschutzprojekte investiert worden.
Es ist auch im Katastrophenmanagement in die Tiefe gegangen worden, das sogenannte Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement wurde ausgearbeitet, ausgebaut, vertieft – in diesem Zusammenhang ein großes Dankeschön an alle Personen, die sich aus Bundessicht, aus Landessicht und auch aus Sicht der regionalen Einsatzorganisationen in den Krisenstäben organisiert haben. Ohne diese Krisenstäbe wären wir, heruntergebrochen auf die Bezirke und Gemeinden Niederösterreichs, nie durch die Krise gekommen. Ein herzliches Dankeschön an alle, die da mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)
Kurz zur Chronologie: Am Freitag, dem 13.9., beginnt der große Regen, da wird der Landesführungsstab in Niederösterreich, in Tulln, aufgestellt. Am Sonntag und am Montag sind die höchsten Pegelstände festzustellen. Am Dienstag beginnen bereits die Aufräumarbeiten und es wird der Katastrophenfonds von der niederösterreichischen Landesregierung aufgestockt. Am Mittwoch, am 18.9., sind die Aufräumarbeiten voll in Gang und die ersten Schadenskommissionen nehmen – schon am Mittwoch nach dem ersten Wochenende! – ihre Arbeit auf. Ein großes Dankeschön an die Gemeindefunktionärinnen und -funktionäre, denn die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister waren in Niederösterreich und sind in ganz Österreich ein Garant dafür, dass das Katastrophenmanagement auch wirklich funktioniert. (Beifall bei der ÖVP.)
Am Freitag, eine Woche nach dem ersten Regen, werden erste Beihilfen aus dem Katastrophenfonds überwiesen – eine Woche später! Am Dienstag, dem 24.9., beschließt dann die Landesregierung die Erhöhung der Beihilfen auf 50 Prozent und in Ausnahmesituationen auf 80 Prozent – da ein großes Dankeschön für das Engagement unseres Bundeskanzlers Karl Nehammer und für das Engagement von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Der Einsatz für die Organisation dieser europäischen Mittel, der Einsatz auf Bundesebene für weitere Mittel und der Einsatz auf Landesebene für weitere Mittel waren ein Garant dafür, dass in Niederösterreich die Hilfen schnell und unbürokratisch ausbezahlt worden sind – ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich komme zum Schluss und darf noch zwei Anträge einbringen:
Der erste ist der gesamtändernde Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen. Im Kern geht es darum, dass die Höhe des Zweckzuschusses aus der Höhe des Schadens berechnet wird, und davon ersetzt der Bund dem Land 12 Prozent, jedoch nicht mehr als 24 Prozent der geleisteten Beihilfen des Landes. Der Zweckzuschuss ist allerdings mit höchstens 144 Millionen Euro gedeckelt.
Weiters:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Wolfgang Kocevar, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Gemeinden der Hochwasserkatastrophe im September 2024“
Viele niederösterreichische Gemeinden waren massiv betroffen und sind mit den Mitteln, die über den Katastrophenfonds beziehungsweise auch über die Gemeindebedarfszuweisungen möglich gewesen sind, nicht in der Lage, diese Schäden bei Brücken und Straßen zu sanieren.
Aus diesem Grund wolle der Nationalrat beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, jenen Gemeinden, die durch die Hochwasserkatastrophe im September 2024 besonders stark getroffen wurden und entsprechende Schäden in der Gemeinde-Infrastruktur davongetragen haben, deren Behebung sie trotz Bereitstellung von Mitteln aus dem Katastrophenfonds und aus den Gemeinde-Bedarfszuweisungsmitteln aus finanziellen Gründen nicht zu beheben vermögen, die finanzielle Bedeckung diesbezüglicher Finanzierungslücken bereitzustellen, insoweit von der Europäischen Union Mittel aufgrund der Hochwasserkatastrophe Mitte September 2024, die zur Refinanzierung des Zweckzuschusses verwendet werden können, zur Verfügung gestellt werden. Solche Investitionen sind auch ein dringend benötigter Stimulus für die regionale Wirtschaftsentwicklung.“
Ich ersuche um Zustimmung.
Ich bedanke mich noch einmal bei Karl Nehammer für den Einsatz auf Bundesebene und für den Einsatz von Landeshauptfrau Mikl-Leiter in Niederösterreich. Wir sind gut durch die Krise gekommen und wir haben den Menschen schnell und unbürokratisch geholfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
14.04
Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/62.1
Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe (AA-2)
RN/62.2
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Herzog. – Bitte.