RN/68

14.26

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke, Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuseherinnen und Zuseher hier und auch vor Ihren Bildschirmen! Ja, auch ich spreche über die Hochwasserkatastrophe und über Maßnahmen vonseiten des Bundes.

Ganz kurz noch einmal zurückgeschaut: Der östliche Teil Österreichs und zum Teil auch das benachbarte Ausland sind von der Hochwasserkatastrophe im September massiv getroffen worden – allein in Österreich in einer Woche Schäden von geschätzt rund 1,3 Milliarden Euro. Da steckt ganz viel Leid bei Haushalten, bei Privaten dahinter, die Hab und Gut verloren haben, die auch Unwiederbringliches – Fotos, Wertgegenstände, die nicht ersetzbar sind – verloren haben. Als Bund müssen wir tun, was zu tun ist, was wir tun können, um das, was wiederbringlich ist, wiederherzustellen, und dazu dient der Zweckzuschuss, den wir heute diskutieren. (Beifall bei den Grünen.)

Danke auch allen, die beim Wiederaufbau geholfen haben. Ich weiß zum Beispiel von 350 Schadensfällen allein in meiner Nachbargemeinde Neulengbach – die Kommission hat sofort getagt. Es sind also ganz viele Haushalte betroffen, aber auch Betriebe – es gab auch Produktionsausfälle –, auch landwirtschaftliche Betriebe. Es ist also ganz viel passiert, und viele Freiwillige haben mit angepackt. Ich möchte auch den Schadenskommissionen danken, die da wirklich unermüdlich unterwegs waren. (Beifall bei den Grünen.)

Es wurde schon gesagt, grundsätzlich sind für Umweltschutz und auch die Behebung von Naturkatastrophen die Länder zuständig. Der Katastrophenfonds ist zusätzlich ein vonseiten des Bundes dotiertes Instrument, um die Länder dabei zu unterstützen. Da kommt jetzt ein bissl die sozusagen schlechte Nachricht, weil mit diesem Katastrophenfonds, wie wir inzwischen wissen, in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich umgegangen wird.

Niederösterreich – besonders stark betroffen –: Üblich sind dort nur 20 Prozent Zuschuss für die Betroffenen. Oberösterreich – auch betroffen –: Üblich sind dort bis zu 50 Prozent Zuschuss; und im Burgenland – Nordburgenland war auch betroffen –: bis zu 100 Prozent Zuschuss. Da fragt man sich also schon: gleiche Katastrophe, unterschiedliche Maßstäbe!

Aber: Ja, wir haben uns darauf geeinigt oder wir haben gehört, der Bundeskanzler hat versprochen, sehr rasch, dass Gelder zur Verfügung gestellt werden, dass alle zumindest 50 Prozent bekommen, und das ist heute dieser Zweckzuschuss. Dem stimmen wir auch grundsätzlich zu, aber das ist nicht genug. Wir finden, wir brauchen mehr. Vorsicht ist besser als Nachsicht, und das heißt, wir brauchen zusätzliche Maßnahmen, um solchen Katastrophen in Zukunft vorzubeugen. Vorbeugen heißt, dass wir Gelder in die Hand nehmen, und das sind 10 Millionen Euro, um Retentionsmaßnahmen zu unterstützen.

Es werden also bäuerliche Flächen für Retentionsmaßnahmen zur Verfügung gestellt, diese werden dadurch möglicherweise weniger wert. Das muss kompensiert werden, dafür sind wir. Es kann auch sein, wenn dieses Gebiet, dieses Feld dann tatsächlich überschwemmt wird, dass es zu Ernteausfällen kommt, dass Wiederaufbaumaßnahmen erforderlich sind. All das wollen wir zu 100 Prozent ersetzen. Wir wollen damit Anreize schaffen, dass Bäuerinnen und Bauern sagen: Ja, ich stelle meine Fläche gerne für Retentionsmaßnahmen zur Verfügung! Ich weiß, dass es nicht zu meinem Schaden ist; zum Nutzen aller, aber nicht zu meinem Schaden!

Ich ersuche daher wirklich um Zustimmung. Es geht um die Zukunft und um dieses vorausschauende Hinschauen. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem gesamtändernden Abänderungsantrag, den ich jetzt in den Grundzügen erläutert habe. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

14.30

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

RN/68.1

Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe (AA-3)

Präsidentin Doris Bures: Dieser gesamtändernde Abänderungsantrag wurde an alle Abgeordneten verteilt, in den Grundzügen erläutert, steht daher mit in Verhandlung. 

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Harald Servus. – Bitte.

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.