RN/90
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 17 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption […] um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl besteht.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.