RN/100
16.24
Abgeordneter Mag. Lukas Hammer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zusehende! Vielleicht noch ein kurzes Wort dazu: Ich erinnere mich an Debatten, die wir mit Ihrem Vorgänger Wolfgang Sobotka hatten, dessen Amtsführung wir auch nicht immer gutgeheißen haben, zu der es massive Kritik gab, die auch in der Wortwahl, in der Tonalität sehr massiv war. Ich kann mich nicht erinnern, dass er sich jemals zu derartigen Aussagen verstiegen hätte. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Ich würde darum bitten, dass wir untereinander mit dem notwendigen Respekt umgehen. Ich glaube, wir haben im Laufe dieser Legislaturperiode alle etwas davon.
Nun aber zum Thema: Wir Abgeordnete – und das wurde schon geäußert – genießen Immunität, damit wir als Parlament unsere Tätigkeit frei und geschützt vor politischer Willkür von Regierungen ausüben können, vor einer Willkür, wie wir sie in Österreich im Austrofaschismus und dann zuletzt im Nationalsozialismus gesehen haben. Diese Immunität ist ein hohes Gut und kann nur durch uns, durch den Nationalrat, aufgehoben werden, und auch nur dann – und das wurde schon erwähnt –, wenn die mutmaßlich strafbare Handlung nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung unseres Mandats passiert ist.
Heute, in dieser Debatte, geht es jetzt um die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen aufnehmen kann. Bei dem Verdacht geht es um nationalsozialistische Wiederbetätigung. Es wurde schon erwähnt, es geht um den Besuch einer Beerdigung. Da wurde ein Lied gesungen – über dieses Lied werde ich nachher noch sprechen –, und davon gibt es eine Videoaufzeichnung.
Grundsätzlich jetzt einmal zu der Frage: Gehört der Besuch einer Beerdigung zu den direkten Tätigkeiten von uns als Nationalratsabgeordneten? – Das kann schon vorkommen. Wenn das aber einfach das Begräbnis eines sogenannten Bundesbruders einer Burschenschaft ist, dann, glaube ich, ist die Frage relativ einfach zu beantworten: Nein, das gehört nicht dazu. Ich glaube nicht, dass es zu den Aufgaben eines Nationalratsabgeordneten gehört, am Begräbnis eines Burschenschafters teilzunehmen. Wenn Sie das als Privatpersonen tun, sei Ihnen das unbenommen. Dann ist das Ihre Verantwortung, dann müssen Sie aber auch die Verantwortung für das tragen, was Sie dort sagen oder in Ihrem Fall singen.
Wenn Sie dort mutmaßlich das Treuelied der SS singen, dann wäre das ein Verstoß gegen das Bundesverfassungsgesetz über das Verbot der NSDAP. Noch zur Erinnerung: Es geht um das Treuelied jener SS, die als Leibwache von Adolf Hitler gegründet und dann von Heinrich Himmler zum Zentralorgan des Naziterrors umfunktioniert wurde, unter deren Leitung und Verwaltung die nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslager gestanden sind und die die Hauptverantwortung für die Ermordung von 6 Millionen Jüdinnen und Juden trägt.
Sie haben eine Aussendung gemacht und haben gesagt: Nein, das war gar nicht das SS-Lied! Es wurde – und da kann ich zitieren – behauptet, dass Sie das Lied in der Originalversion von „1814 von Max von Schenkendorf“ gesungen hätten.
Es gibt wie gesagt dieses Video. Ich habe mir das angeschaut: Es ist einfach nicht richtig, dass Sie das Lied in der Originalversion gesungen haben. Der letzte Absatz der Originalversion lautet – ich zitiere –: „Will predigen und sprechen / Von Kaiser und von Reich.“ Im Video ist aber zu hören: woll’n predigen und sprechen / vom heil’gen deutschen Reich! – Das ist nicht die Originalversion. (Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ].) Sie haben in Ihrer Aussendung gesagt, Sie haben die Originalversion gesungen. – Das ist nicht richtig. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kassegger [FPÖ]: Stimmt nicht!)
Ob damit der Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt ist, das muss die Justiz prüfen. (Ruf bei der FPÖ: Fragt den Hanger! Vielleicht macht er eine Aussage, eine falsche Beweisaussage!) Mit dem heutigen Beschluss wird sie genau das auch tun können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Schatz [SPÖ].)
16.29
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mölzer. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten.