RN/102
16.35
Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Herr Abgeordneter Mölzer sagt, man stellt die FPÖ in dieses Eck: Die FPÖ ist in diesem Eck! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Vielleicht eine grundsätzliche Bemerkung, meine sehr geehrten Damen und Herren: Nationalsozialistische Wiederbetätigung kann niemals zu den Aufgaben eines Abgeordneten zum Nationalrat gehören. Es kann somit auch niemals ein Zusammenhang solcher mutmaßlicher Handlungen mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten bestehen. Ich denke, das sollte für alle, die hier anwesend sind, klar sein. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)
Herr Abgeordneter Graf, zu Ihnen komme ich schon noch, weil die Argumentation heute im Ausschuss schon sehr, sehr an den Haaren herbeigezogen war. Wenn man sich nämlich zum Beispiel den Auszug aus dem Handbuch der Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates anschaut: Da drinnen ist ganz klar geregelt, wie es mit der Immunität in diesem Zusammenhang ausschaut. Da steht, ich zitiere:
Gemäß der Satzung des Europarates „genießen“ Mitglieder der Versammlung „in den Gebieten der Mitgliedstaaten die für die Ausübung ihrer Amtstätigkeit erforderlichen Immunitäten und Privilegien“. – Das nennt sich funktionelle Immunität.
Herr Abgeordneter Graf, ich frage Sie (Abg. Ragger [FPÖ]: Lies fertig den Absatz!), wie Sie diesen Zusammenhang mit dem Europarat und dem österreichischen Nationalrat in dieser Causa herstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss der Auslieferung kann die Justiz in der Causa ermitteln, und eines ist hoffentlich für alle hier im Saal klar: Sollte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung der drei FPÖ-Abgeordneten nach dem Verbotsgesetz kommen, müssen klare Konsequenzen gezogen werden. Das wird die demokratiepolitische Nagelprobe für die FPÖ unter ihrem Parteichef Herbert Kickl. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.