RN/20
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (249 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 geändert wird (270 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schilchegger. Ich erteile es ihm. Die freiwillig gewählte und eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/21
10.22
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tageszeitung „Der Standard“ schreibt in ihrer heutigen Onlineausgabe zu unserer Sitzung – ich zitiere –: „Größter Beschluss der Sitzung“ – also unserer heutigen Sitzung – „sind Vereinfachungen bei Großverfahren mit dem Ziel, diese zu beschleunigen.“ Ich darf Ihnen gleich an dieser Stelle präsentieren (ein Schriftstück in die Höhe haltend): Das ist der größte Beschluss der Sitzung, die Vorlage der Bundesregierung zur Änderung des AVG – zwei Seiten, ein Blatt Papier, mehr ist es nicht.
Bevor meine Nachredner von den Regierungsparteien sich gegenseitig dafür beglückwünschen werden, hier die größte Verfahrensbeschleunigung aller Zeiten beschließen zu wollen, gestatten Sie mir, doch noch drei kritische Punkte anzumerken:
Erstens: Zu § 44e Abs. 3: Da verlängern Sie die Frist zur Erstellung der Verhandlungsschrift von einer Woche auf zwei Wochen und die Auflagefrist von drei Wochen auf vier Wochen. Das mag ja sachlich alles gerechtfertigt sein, das streite ich gar nicht ab, aber mit einer Verfahrensbeschleunigung, Ihrem hehren Ziel, hat das alles nichts zu tun. – Im Gegenteil.
Zweitens: § 44a der Vorlage: Da ist Ihr Ziel, eine einheitliche elektronische Plattform für Kundmachungen zu schaffen, nämlich das bestehende Rechtsinformationssystem des Bundes hierfür zu nützen. Ich stelle hier die Frage in den Raum: Haben Sie schon einmal von der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes gehört? Das ist auch keine Erfindung von mir, das gibt es schon, nämlich in § 5 und § 6 des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung. Das ist nicht irgendein altes Gesetz, von dem man nichts mehr wissen muss, sondern das haben Sie erst vor zwei Jahren hier beschlossen.
Das heißt also, Ihr Regierungskonzept besteht zusammengefasst darin, nunmehr zwei einheitliche Verlautbarungsplattformen des Bundes betreiben zu wollen, einmal das RIS und einmal dieses EVI. Was ist hier nun die einheitliche elektronische Plattform? Es ist mir aber immer noch lieber, Sie bespielen zwei bewährte Verlautbarungsplattformen, also RIS und EVI, als Sie kommen auch noch auf die Idee, eine neue Plattform zu programmieren, die dann als Millionengrab, wie es das Kaufhaus Österreich beispielsweise war, endet.
Drittens: Welche Einsparungen bringt denn diese Vorlage der Bundesregierung, dieser „Größter Beschluss der Sitzung“, wie die Tageszeitung „Der Standard“ geschrieben hat? – Da rechnen Sie mit ungefähr 170 000 Euro an Einsparungen pro Jahr. Diese Zahlen stammen auch nicht von uns Freiheitlichen, sondern aus Ihrer eigenen wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Allein das RKEG, das Sie vor einem Monat hier beschlossen haben, mit dem Sie eine neue Bürokratie im Innenministerium aufbauen und die Unternehmer belasten, kostet uns 7 Millionen Euro im Jahr, also das Vierzigfache an Einsparungen aus dieser AVG-Novelle (das Schriftstück neuerlich in die Höhe haltend), dem größten Beschluss dieser Sitzung.
Das ist also Ihr Regierungsprinzip: still und heimlich Bürokratie aufbauen, Ausgaben und Aufgaben für das System schaffen, aber minimale Einsparungen im System vornehmen. – Das ist aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, keine Regierung, das ist die Simulation einer Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)
Warum ist das so? Warum bringen die Einsparungen aus dieser AVG-Novelle nur circa 170 000 Euro pro Jahr? – Weil zurzeit im Schnitt überhaupt nur 28 AVG-Großverfahren pro Jahr anfallen, die ohnehin spezielleren Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel dem UVP-G – 28 pro Jahr! Und nur, damit man das einmal in Relation zu den Zahlen setzt – und ich zitiere hier den Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes, damit man einmal sieht, was denn so die gerichtsanhängigen Verwaltungsverfahren pro Jahr sind –: 267 Verfahren, also das Zehnfache pro Jahr, betreffen allein Fälle zur Straßenverkehrsordnung, 357 Verfahren sind Verfahren zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen, 395 Verfahren pro Jahr sind zu fremdenrechtlichen Themen. Aber Achtung, das sind die Zahlen exklusive der asylrechtlichen Fälle, denn asylrechtliche Verfahren sind im Bericht des Verwaltungsgerichtshofes mit 3 393 Verfahren – allein vor dem Verwaltungsgerichtshof! – gesondert ausgewiesen, und da sind nicht die Belastung, die sich am Bundesverwaltungsgericht ergibt, und die Belastung, die sich am Verfassungsgerichtshof ergibt, miteingerechnet.
Das heißt, Ihr größter Beschluss dieser Sitzung (das Schriftstück neuerlich in die Höhe haltend) zielt auf 28 Verwaltungsverfahren pro Jahr, die teilweise nicht einmal gerichtsanhängig werden. Sie ignorieren aber gleichzeitig das wirkliche Problem, nämlich die massenhafte Asylzuwanderung, die das Hundertfache an Verfahrensbelastungen verursacht. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, beschließen Sie heute gerne diese Mininovelle zum AVG, aber hören Sie bitte auf, unsere freiheitlichen Gesetzesanträge zu blockieren, nämlich konkret im Verfassungsausschuss unsere Asylverfahrensbeschleunigungsnovelle, damit unsere Höchstgerichte endlich von diesen asylrechtlichen Fällen entlastet werden, und im Innenausschuss unsere Asylstoppnovelle, damit neue Asylanträge in Österreich nicht mehr angenommen werden, da Österreich als Binnenstaat hierfür ja gar nicht zuständig sein kann. Beides wäre eine echte Veränderung des Systems und eine wirkliche Beschleunigung von anhängigen Verwaltungsverfahren – nur einer von vielen Befreiungsschlägen, die unser Land so dringend braucht. (Beifall bei der FPÖ.)
10.27
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Duzdar. – Ihre eingemeldete Redezeit sind 3 Minuten. Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/22
10.27
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Wir beschließen heute eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Es freut mich natürlich, dass sich alle Parteien dazu durchgerungen haben, heute für diese Novelle zu stimmen. Insofern verwundert mich ein bisschen der Redebeitrag des Kollegen Schilchegger, denn ich konnte seiner Rede kein einziges positives Wort entnehmen. Es geht hier natürlich um Großverfahren, und Großverfahren sind in der Anzahl nicht so überdimensional wie andere Verfahren, nichtsdestotrotz sind sie für dieses Land von erheblicher Bedeutung. Diese Reform dient dazu, diese Großverfahren zu verbessern. Wir haben nämlich in der Vergangenheit oftmals erlebt, dass gerade für Österreich wichtige öffentliche Investitionsprojekte aufgrund viel zu langer Verfahrensdauern erst mit viel zu großer und erheblicher Zeitverzögerung umgesetzt werden konnten.
Ja, wir leben in einer Zeit mit einer angespannten budgetären Situation, aber gerade deswegen dürfen große staatliche Projekte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Die österreichische Bundesregierung setzt auf eine Investitionsstrategie, die helfen soll, wirtschaftlich schwierige Zeiten besser zu überwinden. Neben dem Druck von Sparmaßnahmen ist es ein Muss, gezielt auf zukunftsorientierte Investitionen, wie in Infrastruktur, Klimaschutz, Energie und in die Mobilität der Menschen, zu setzen. Wenn Großprojekte, wie beispielsweise der notwendige Ausbau bestimmter Bahnabschnitte, zehn oder zwölf Jahre hängen, weil eben die Verfahren so komplex sind, bevor überhaupt ein Baubeginn möglich ist, dann verlieren wir viel Zeit, viel Geld und auch Arbeitsplätze.
Mit dieser Novelle setzen wir einen entscheidenden Schritt, das anders zu machen, denn künftig sollen Großverfahren zentral im Bund koordiniert werden, Doppelgleisigkeiten zwischen Bund und Ländern sollen vermieden werden, es soll klarere Zuständigkeiten, effizientere Abläufe geben. Infrastrukturminister Hanke hat es auch schon treffend formuliert: Mit dieser Verfahrensbeschleunigung wird sehr wohl ein Meilenstein für die Infrastrukturentwicklung in Österreich gesetzt. Es kann nämlich nicht sein, dass zentrale Projekte über Jahre in komplizierten Verfahren festhängen.
Klar muss aber auch sein, dass eine Form der Verfahrensbeschleunigung niemals zulasten des Rechtsschutzes und von Parteienrechten gehen darf, denn Effizienz muss immer auf rechtsstaatlicher Grundlage passieren.
Österreich braucht einen Staat, der in der Lage ist, große Infrastrukturprojekte zeitgerecht umzusetzen, ohne dass der Rechtsschutz dabei zu kurz kommt. Und diese Novelle macht das, diese Novelle sieht das vor. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass wir heute diesen Weg auch geschlossen gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
10.30
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner gemeldet ist Herr Abgeordneter Gerstl. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. Bitte schön.
RN/23
10.30
Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident, für das Wort. Als Erstes möchte ich für Frau Abgeordnete Diesner-Wais die Bäuerinnen des Bezirks Waidhofen an der Thaya herzlich hier begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)
Eingehend auf den Vorredner von der FPÖ: Ja, es gibt immer etwas zu verbessern, es ist aber schön, dass wir einmal etwas erreicht haben, und danke, dass die FPÖ dem zustimmt. Nur ganz kurz zu den Details: EVI wird durch RIS abgelöst, Fristen für das Protokoll laufen parallel mit der Bescheiderstellung, daher gibt es keine langsameren Verfahren, und die Hemmschwelle wird heruntergesetzt, damit wir schneller zu den Großverfahren kommen und damit auch für mehr Klarheit sorgen.
Herr Kollege, damit können Sie uns auch zustimmen, uns allen, den Regierungsparteien. Ich danke auch den Grünen, dass Sie hier dieser Novelle zustimmen wollen, es geht dabei nämlich um einen zentralen Baustein der Modernisierungsoffensive für Großverfahren, Verfahren bei Wasserkraftwerken, beim Schienenausbau und beim Straßenausbau. All diese werden künftig transparenter, rascher, digitaler und kostengünstiger abgewickelt. Wir stärken damit das Vertrauen in staatliches Handeln. Wir geben den Bürgerinnen, den Bürgern und den Unternehmen die entsprechende Sicherheit, dass der Staat verlässlich, nachvollziehbar und effizient arbeitet.
Weniger Bürokratie, mehr Fortschritt – so lautet die Devise, und deshalb werden die Verfahren künftig auch digital veröffentlicht. Wir verabschieden uns aber auch von lieb gewordenen Regeln, wie dass man während der Urlaubszeit keine Verfahrensankündigungen machen darf. Auch das ist, glaube ich, obsolet, denn: Was ist heute Urlaubszeit? – Heute ist immer Urlaub oder nie Urlaub – so wird das, glaube ich, von vielen Leuten schon gesehen –, das ist ganz unterschiedlich. Daher kann man Verfahrensankündigungen auch immer machen.
Die bewährten Regelungen für die Großverfahren greifen wie gesagt früher. Das heißt, die Verfahren werden klarer, effizienter und strukturierter.
Ein wesentlicher Punkt ist, dass die Behörden nun auch klare Fristen bekommen, wann das Verfahren entsprechend beendet werden kann beziehungsweise bis wann die Parteien ihre Anbringen vorbringen können. Dadurch können verspätete Eingaben in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass sie bis auf den Sankt-Nimmerleins-Tag das Verfahren verzetteln und auslaufen lassen. Daher, meine Damen und Herren, ist das, glaube ich, das Allerallerwichtigste: dass wir auch ein Ende von Großverfahren bekommen, dass sie nicht mehr zehn Jahre oder länger dauern, wie meine Kollegin Muna Duzdar schon gesagt hat.
Der Staat braucht ein modernes Verfahrensrecht, das Tempo schafft, ohne Substanz oder Rechtsschutz zu verlieren. Und da ist auch ganz wichtig – und ich danke auch den Grünen, dass sie nach dem Ausschuss da noch einmal mit hineingegangen sind, mitdiskutiert haben und dass das damit auch klargestellt ist –, dass die Parteienrechte hier in keiner Weise gekürzt werden, sondern weiterhin bestehen.
Weitere Details dazu wird mein Kollege Jakob Grüner noch darstellen. Ich sage daher zum Schluss: so viel Bürokratie wie nötig, aber so wenig wie möglich, und wenn Bürokratie, dann bürgerfreundlich, effizient und transparent! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
10.33
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scherak. Eingemeldete Redezeit: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/24
10.33
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Neben der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer und der Abschaffung der Kammerumlage 2 gibt es noch andere, kleinere Dinge, die für Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land wichtig sind. Und, Herr Kollege Schilchegger, ich war ein bissel verwundert über Ihren Redebeitrag, weil Sie da etwas vorweggenommen haben, was nachher gar nicht passiert ist. Es hat ja überhaupt niemand irgendwie von einer riesigen Reform gesprochen. Kollege Gerstl und auch Frau Kollegin Duzdar haben einfach nur angemerkt, dass wir hier Maßnahmen setzen, die notwendig sind, die im Verfahren, im Verwaltungsverfahren, im AVG notwendig sind.
Und ja, das ist sicher nicht der riesige Meilenstein, aber man muss sich schon auch mit den Details beschäftigen. Wenn man sich nicht mit den Details beschäftigt, dann schafft man auch nicht kleine notwendige Maßnahmen. Insgesamt – und es ist natürlich richtig, was Frau Kollegin Duzdar gesagt hat – geht es hier um Großverfahren. Das sind insgesamt zwar wenige, aber das sind volkswirtschaftlich extrem relevante. Und es macht einen Riesenunterschied, ob ein Großverfahren acht, zehn oder zwölf Jahre dauert. Und das, was wir hier machen, ist ein sinnvoller Fortschritt und eine sinnvolle Reform im Zusammenhang mit den AVG-Großverfahren. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wir senken einerseits die Eintrittshürden für das Großverfahren. Wir schaffen Digitalisierungsmaßnahmen und schaffen es dementsprechend, dass es Erleichterungen für die Projektwerber, für die Verwaltung und damit natürlich am Schluss insgesamt für die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land gibt. Das heißt, allein die Senkung der Schwelle für Großverfahren von 100 auf 50 betroffene Personen ist etwas Positives und auch, dass es in Zukunft mit dem RIS dafür eine zentrale Kundmachungsplattform gibt und dementsprechend eine Veröffentlichung in Tageszeitungen – zumindest weitgehend – nicht mehr notwendig ist; das ist ja auch völlig aus der Zeit gefallen, dass ich bis jetzt in einer Tageszeitung alles veröffentlichen musste. Das ist jetzt weitaus besser, wenn das im RIS geschieht. Das senkt natürlich auch die Veröffentlichungskosten und entlastet damit zwar nicht unfassbar viel, aber immerhin etwas.
Die Verfahren werden beschleunigt und gestrafft. Es gibt klare Fristsetzungen. Es gibt in Zukunft die Möglichkeit, im Ermittlungsverfahren einzelne Teilbereiche abzuschließen, was jedenfalls sinnvoll ist, und die Verkürzung der Auflagefrist von acht auf sechs Wochen schafft jedenfalls mehr Effizienz und mehr Planbarkeit.
Der Wegfall der Ediktalsperre, es wurde schon angesprochen, ist auch etwas, was jedenfalls sinnvoll ist, damit es nicht so ist, dass in Zukunft in typischen Urlaubszeiten Großverfahren verzögert werden können, wie auch die Möglichkeit der Heranziehung nicht amtlicher Sachverständiger in einzelnen Fällen. Es ist wie gesagt nicht der große Wurf, aber es kann zu einer sinnvollen Verfahrensbeschleunigung führen, nämlich dann, wenn einerseits Amtssachverständige nicht zur Verfügung stehen, andererseits ist es, wenn es sinnvoll ist und das Verfahren dadurch beschleunigt werden kann, jedenfalls positiv, dass es hier eine weitere Möglichkeit gibt, Sachverständige heranzuziehen. Daher ist das, glaube ich, insgesamt sehr sinnvoll.
Herr Kollege Schilchegger, niemand hat hier von einem großen Wurf gesprochen, aber man muss sich halt auch mit den Details in Gesetzen beschäftigen. Insbesondere das AVG ist halt ein Gesetz, das komplex ist, das herausfordernd ist, und dementsprechend setzen wir hier Maßnahmen, die notwendig sind und die insgesamt dem Standort Österreich jedenfalls helfen werden. Insofern bin ich froh, dass alle Parteien dem heute zustimmen werden. (Beifall bei den NEOS.)
10.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Zadić. – Ihre eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten.
RN/25
10.37
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es im Ausschuss schon gesagt: Wir teilen das Anliegen der Verfahrensbeschleunigung und vor allem auch der Effizienzsteigerung, gerade in Verwaltungsverfahren. Regeln für größere verwaltungsrechtliche Bau- und Infrastrukturprojekte sollen geändert werden, um den Ansprüchen unserer Zeit gerecht zu werden, um große Verfahren zu beschleunigen und um Behörden natürlich auch zu entlasten.
Dabei gilt aus unserer Sicht – und ich finde, man muss sich immer auch daran orientieren –: Es darf bei jeglicher Beschleunigung, die notwendig ist, aber zu keiner Aushöhlung von Parteienrechten kommen und auch nicht zur Herabsetzung von Umwelt- und Klimaschutzstandards. (Beifall bei den Grünen.)
Wir begrüßen die Maßnahme, aber aus meiner Sicht ist ehrlicherweise nicht ganz klar, ob die gesetzten Maßnahmen tatsächlich auch zu einer Beschleunigung führen. Wir haben das im Ausschuss bereits angemerkt. Wir hätten uns da schon eine stärkere Evidenzgrundlage gewünscht. Auch in der überarbeiteten Wirkungsfolgenabschätzung findet sich kaum belastbares Zahlenmaterial über die tatsächliche Auswirkung der Novelle. Es gibt Mutmaßungen über die bisherigen Gründe für überlange Verfahren, auch Mutmaßungen über die Wirkung und Wirksamkeit des Entwurfs. Auch im Ausschuss war man sich nicht ganz einig, ob das jetzt ein Turbo oder doch ein Turböchen ist, und zwar wurde da seitens der Regierungsparteien noch diskutiert, inwiefern das wirklich ein Turböchen oder ein Turbo ist.
Ich möchte aber trotzdem positiv hervorheben, dass damit einige wichtige Maßnahmen gesetzt wurden, auch wenn sie klein sind. Insbesondere die Etablierung des RIS als einheitliche elektronische Kundmachungsform begrüßen wir. Meines Erachtens bräuchte es eine solche für alle Verfahren. Es bräuchte diese Vereinheitlichung, denn es gibt derzeit eine Vielzahl an Plattformen in unterschiedlichen Ländern und Materiengesetzen.
Ich hoffe aber auch, dass das RIS bis zum vollständigen Inkrafttreten so weit ist, dass es diese Anforderung auch praktikabel tragen kann, denn es sind ja keine Übergangsregelungen vorgesehen. Da ist also noch einiges zu tun.
Was überhaupt fehlt und was meines Erachtens zu einem Turbo beitragen könnte, ist die Digitalisierung. Und da appelliere ich sehr an Sie, Herr Staatssekretär, dass man tatsächlich eine Pflicht zur elektronischen Aktenführung inklusive elektronischer Akteneinsicht einführt. Das würde tatsächlich zu einer großen Beschleunigung beitragen. Ich kann das auch aus Erfahrung berichten: Wir haben diese Verpflichtung in der Justiz für ordentliche Verfahren eingeführt. Ja, es hat Unmut gegeben, aber mittlerweile ist jeder höchst zufrieden. Es ist ein voller Erfolg, weil es tatsächlich zu einer Beschleunigung und Effizienzsteigerung führt. (Beifall bei den Grünen.)
Schön wäre auch ein klarer Behördenzeitplan, ein Projektmanagement, weil so große und aufwendige Verfahren meines Erachtens klar eine Art von Projektmanagement brauchen – das kennen wir von allen Projekten. Auch das würde die Effizienz wesentlich steigern.
Trotz einiger Mängel sind wir aber dabei, wenn es darum geht, Verfahren zu beschleunigen, Verfahren effizient zu gestalten, und wir werden daher auch diesem Vorschlag zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.41
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Tschank. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/26
10.41
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ich verrate Ihnen, glaube ich, nichts Neues, wenn ich sage, die FPÖ steht für einen schlanken Staat und eine hohe Effizienz in der Verwaltung. Das sind auch die Grundlagen für eine ordentliche Budgetkonsolidierung und es sind die Grundlagen für einen nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung.
Wenn wir moderne, leistungsstarke und aufstrebende Unternehmen haben wollen, die ihren Standort in Österreich ausbauen und Arbeitsplätze schaffen, dann müssen wir als Staat etwas bieten: Rechtssicherheit, Verfahrensbeschleunigung, Kosteneinsparungen, Digitalisierung und vieles mehr. Das alles, sehr geehrte Damen und Herren, ist eine staatliche Bringschuld.
In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass Verwaltungsverfahren, an denen sehr viele Parteien beteiligt sind, oft nur schwer administriert werden können und häufig fehleranfällig sind. Daraus resultieren lange Verfahrensdauern, die gerade auch bei großen Projekten zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen führen können. Mit der vorliegenden AVG-Novelle ist grundsätzlich einmal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt.
Was kommt mit dieser Novelle? – Es werden die Schwellen für Großverfahren von 100 auf 50 Beteiligte gesenkt, der Anwendungsbereich wird deutlich erweitert. Bescheide können zukünftig per Edikt zugestellt werden und die Zustellmängel können dadurch natürlich entsprechend reduziert werden. Es wird klare Regeln im Hinblick auf die Verfahrensstrukturierung geben und die Möglichkeit, auch Teilerledigungen zu machen.
Ein besonders guter Punkt – das möchte ich auch einmal positiv hervorheben – ist, dass auch die Bestellung von nicht amtlichen Sachverständigen ausgebaut werden soll. Das wird sicher auch zur Verfahrensbeschleunigung beitragen.
Kritisch zu sehen ist aus meiner Sicht der Entfall der Ediktalsperre, weil damit natürlich auch die Fristen in der Urlaubs- und Weihnachtszeit weiterlaufen. Natürlich kann es zu dem Risiko kommen, dass Parteien aus dem Verfahren aussteigen oder rausfallen.
Was fehlt aus unserer Sicht noch in dieser Novelle? – Aus unserer Sicht kann die Einstiegsschwelle für Großverfahren durchaus noch weiter gesenkt werden. Meine Frage an Sie, Herr Staatssekretär: Warum 50, warum nicht 30? – Das heißt, es ist Luft nach oben.
Zur Abschaffung der Kundmachungen in zwei Tageszeitungen ist meine Frage an Sie: Wer liest das heutzutage noch? Die Kundmachungen im Rechtsinformationssystem gewährleisten absolut ausreichende Publizität, es ist überhaupt keine Notwendigkeit gegeben, weitere Verwaltungshürden zu schaffen.
Und last, but not least – es ist auch schon angesprochen worden –: Die Digitalisierung ist ein Riesenthema. Wir werden auch in weiterer Folge den wirklich gesamten elektronischen Akt einfordern, das heißt von der elektronischen Einreichung bis hin zur Onlineakteneinsicht.
Fazit, sehr geehrte Damen und Herren: Grundsätzlich ist es aus unserer Sicht eine sinnvolle Novelle, aber ein einziger sinnvoller Schritt ist eben noch keine Garantie für eine anhaltende positive Entwicklung. Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer, sehr geehrter Herr Staatssekretär.
Für ein paar sommerliche Stunden im Sinne der österreichischen Unternehmen erhalten Sie heute unsere Zustimmung. Für einen langen und heißen Sommer braucht es jedoch dauerhaft eine freiheitliche Regierungshandschrift und auch einen Volkskanzler Herbert Kickl. (Zwischenruf des Abg. Gerstl [ÖVP].) – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gewessler [Grüne].)
10.45
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Yildirim. Ich stelle die Redezeit mit 3 Minuten ein. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/27
10.45
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Damen und Herren Abgeordnete und Zuseher:innen! Die österreichische Verwaltung leistet einen hervorragenden Job, und ihr ist es auch geschuldet, dass tagtäglich so viele Verfahren effizient und sehr, sehr qualitätvoll, gut bearbeitet werden. Es wurde aber auch an uns herangetragen, dass es in manchen Großverfahren Probleme bereitet, zu einer schnellen Entscheidung zu kommen.
Einerseits als Anliegen aus der öffentlichen Verwaltung und andererseits auch der Republik als Auftraggeberin von Großprojekten – Straßen zu bauen, die ÖBB-Infrastruktur auszubauen, der Bevölkerung und auch der Wirtschaft entsprechende Leistungen zur Verfügung zu stellen –: Es braucht immer wieder gute Projekte und neue Projekte.
Unser Ziel ist es natürlich, zu schauen, dass nicht ein Jahrzehnt darauf gewartet wird, bis eine Entscheidung fällt. Unser Ziel ist es, ein Verfahren möglichst zeitnah abzuschließen. Das, denke ich, ist mit dieser Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes gelungen. Mir ist an dieser Stelle auch ganz wichtig, zu betonen: unter Einhaltung sämtlicher Grundsätze des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes. Damit meine ich, dass die Parteienrechte nicht eingeschränkt werden – das ist auch gut so –, dass der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird und der Instanzenzug selbstverständlich jedem offensteht, aber es einfacher geworden ist, durch entsprechende Beschleunigungsgebote, Entscheidungen zu finden.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch – das haben wir aufgegriffen –, dass es die Problematik von zu wenigen Sachverständigen gibt. Sollte es nicht möglich sein, öffentliche, also amtliche, Sachverständige in ausreichender Anzahl zu haben, können nun auch externe beigezogen werden. Das ändert auch nichts an der Qualität, sondern ist genauso eine Qualitätssteigerung und eine Sicherstellung von Maßnahmen.
Ich denke, in Zeiten der Digitalisierung und des Ausbaus der ID-Austria – da bedanke ich mich auch bei all jenen, die sich daran beteiligen – ist es auch gut, wenn diese Verfahren mehr elektronisch sind. Ich möchte aber schon auch anmerken und in diesem Fall auch meinem Vorredner widersprechen: Zeitungen, Tageszeitungen zu lesen, ist immens wichtig. Auch im Hinblick auf jene, die aus unterschiedlichen Gründen nicht digital affin sind, sich mit ID-Austria nicht auskennen oder es einfach nicht anwenden können, ist es natürlich gut und wichtig, dass diese Veröffentlichungen auch in Printmedien, in Tageszeitungen – in zumindest zweien – stattfinden sollen.
In diesem Sinne freut es mich, wenn wir der Verwaltung, der Wirtschaft und auch der Republik als öffentlichem Auftraggeber eine Erleichterung ermöglichen können. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
10.48
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Grüner. – Ihre eingemeldete Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/28
10.48
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen es: In Österreich dauern Verfahren immer mal ein bisschen länger, insbesondere Großverfahren. Unternehmer, Bürger, Gemeinden, wir alle stolpern durch ein Labyrinth voller Akten und ein Labyrinth voller Fristen und Zuständigkeiten.
Dieses Labyrinth haben wir selbst geschaffen, selbst gebaut, Stück für Stück, Paragrafen für Paragrafen – ein riesiges Kulturdenkmal, würde ich sagen, der österreichischen Langsamkeit. Wir scheitern daran, dass alles drei Mal angeheftet wird, dass alles vier Mal zugestellt wird, dass alles fünf Mal geprüft wird. Wenn ein Verwaltungsakt bei Großverfahren einmal weniger als zehn Jahre dauert, dann riecht das schon verdächtig. Mit dem Ganzen müssen wir jetzt, glaube ich, endlich abfahren.
Ich gebe zu, die Erwartungshaltung ist enorm, deshalb greifen wir insbesondere hinsichtlich Bürokratieabbau jetzt auch in Verfahrensrechte ein. Es ist dringend notwendig, im Bereich Verfahrensrecht endlich auch etwas zu tun. Diese AVG-Novelle ist keine kleine Änderung. Lassen wir vielleicht beiseite, ob es jetzt ein Turbo oder eine kleine Änderung ist.
Fakt ist: Es werden hier sehr schlaue und sehr wichtige Maßnahmen im Bereich der Großverfahren eingeführt. Diese Novelle ist vielleicht ein Auftrag an uns alle, dass wir in Strukturen eingreifen und Strukturen beseitigen, die unser Land in Zeitlupe halten.
Wenn die Opposition heute bei diesem Paket mitgeht, dann bedanke ich mich und freue ich mich auch. Das zeigt, dass dieses Paket wichtig, richtig und auch gut ist. Der Auftrag an uns alle – selbstkritisch, aber im Wissen, dass das notwendig ist – lautet aber, dass viele weitere derartige Eingriffe ins Verfahrensrecht folgen müssen.
Hohes Haus, ich schließe mich den Ausführungen von Kollegen Gerstl und Kollegin Duzdar an; es wurde schon beschrieben, nur ganz schnell: Was machen wir? – Das sind keine Kleinigkeiten.
Erstens: Wir stellen die Kundmachung auf das digitale Edikt im RIS um. Sinnlose Veröffentlichungspflichten werden damit abgeschafft. Die Ediktalsperre fällt weg, Verwaltungsverfahren in diesem Bereich kennen in Zukunft keine Urlaubszeit mehr. Die Verfahren werden transparenter, günstiger und schneller. Warten auf Zustellungen, warten auf Amtssachverständige bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag haben damit in Zukunft ein Ende.
Zweitens, der wichtigste Punkt: Wir setzen die Schwelle nach unten. Wir haben es schon gehört: Zukünftig werden nur mehr 50 Beteiligte benötigt, bisher waren es 100. Die Schwelle sinkt, und damit wird auch die Anzahl dieser Verfahren – Kollege Schilchegger – deutlich größer werden.
Drittens: Verfahrensverschleppungen – denen wollen wir ein Ende setzen und denen werden wir ein Ende setzen. Dieser Punkt ist vielleicht noch ein bisschen zu wenig diskutiert worden, er ist aber wichtig. Behörden können in Zukunft Fristen für Eingaben setzen. Damit können sie unabhängig davon Teilbereiche vorher abschließen und vorher entscheiden. Nachträgliches Vorbringen – Nachwatten, wie wir in Tirol sagen – wird dann in Zukunft nicht mehr möglich sein.
Geschätzte Damen und Herren, aus meiner Berufspraxis kann ich Ihnen sagen: Moderne Verfahren dürfen niemals Luxus sein. Da geht es insbesondere um Respekt gegenüber den Antragstellern, den Bürgerinnen und Bürgern, die sich ein schnelleres Verfahren erwarten. Mit der heutigen AVG-Novelle sehen wir: Es geht! Wir können Verfahren beschleunigen, wir können Bürokratie abbauen, wir können Österreich wieder wettbewerbsfähiger machen, wir müssen es nur tun, und zwar ohne den Rechtsstaat zu dezimieren. Wir müssen es nur tun, und wir tun das heute.
Ich glaube, wir gehen heute einen wichtigen Schritt: vom Reden ins Tun. Ich freue mich darüber, und ich freue mich auf alle weiteren Verfahrensbeschleunigungen, insbesondere im Verfahrensrecht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.53
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Pröll, den ich hiermit herzlich in unserer Mitte begrüße. – Bitte, Herr Staatssekretär.
RN/29
10.53
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen! Liebe Zuseher! Wir legen das erste Projekt der Reformpartnerschaft zur Umsetzung vor. Es wurde schon zahlreich erwähnt: Das Ziel ist, Großverfahren für künftige Infrastrukturprojekte deutlich schneller, effizienter und vor allem digitaler abzuwickeln. Das sind zum Beispiel Windparks, Projekte der Energiewende, der Bahnausbau, der Stromnetzausbau oder der Ausbau und die Instandhaltung des Verkehrsnetzes in ganz Österreich. Das soll bereits mit 1. Jänner 2026 konkret in Kraft treten.
Was haben wir gemeinsam mit der Reformpartnerschaft erreicht?
Erstens: Digitale Veröffentlichungen werden deutlich günstiger und rascher. Künftig werden öffentliche Kundmachungen über das RIS digital und kostenlos abgewickelt, nur beim ersten Antrag muss ein Projekthinweis in Zeitungen veröffentlicht werden. Damit wird alles massiv leichter und kostengünstiger, von mehreren 10 000 Euro auf maximal wenige Hundert Euro. Es ist wie gesagt auch vorgesehen, die sogenannte Ediktalsperre für Veröffentlichungen in Urlaubszeiten aufzuheben. Verfahren können damit das ganze Jahr geführt werden, auch nach Weihnachten und im Sommer. Ergebnis: Wir sparen Kosten und vereinfachen die Veröffentlichungen für alle.
Zweiter Punkt: Der Einstieg in Großverfahren wird niedriger. Die Schwelle für ein AVG-Großverfahren wird künftig von 100 Beteiligten auf 50 gesenkt. Damit profitieren künftig deutlich mehr Projekte vom Verfahrensturbo im Großverfahren. Auch diese Maßnahme ist sehr relevant für den Wirtschaftsstandort.
Drittens: Großverfahren werden durch strukturierte Verfahren und das Verfahrensmanagement deutlich beschleunigt. Die Behörde kann in Zukunft Fristen für Parteivorbringen setzen, verspätete Vorbringen werden nicht mehr berücksichtigt. Damit wollen wir Verfahrensverschleppungen möglichst verhindern. Auch Teilbereiche einer Sache können separat abgeschlossen werden. Das sorgt für klare Strukturen und eine effiziente Abwicklung des Verfahrens.
Letzter Punkt: Ich freue mich, dass noch eine Änderung im Parlament beschlossen wurde. In Zukunft wird es leichter möglich sein, nicht amtliche Sachverständige heranzuziehen, und zwar in allen Verwaltungsverfahren – eine dringende Notwendigkeit aus der Praxis.
Zusammengefasst – und ich bleibe dabei –: Wir zünden den Verfahrensturbo für raschere, digitalere, günstigere und effizientere Genehmigungsverfahren. Ich bedanke mich für die bisherigen konstruktiven Gespräche und möchte ausdrücklich – wirklich ausdrücklich – ein Dankeschön an die FPÖ und die Grünen richten, die hoffentlich bei diesem Vorhaben mitstimmen werden. Das verdient auch eine Erwähnung, und da möchte ich mich wirklich von ganzem Herzen bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
10.56
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Bernhard. Die eingemeldete Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/30
10.56
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir sprechen tatsächlich von einer schon länger in Diskussion stehenden Verfahrensverbesserung, einer Reform bei den AVG-Großverfahren. Wir sind in der Vergangenheit – und da möchte ich gerne einen Schritt zurückgehen – oft von Unternehmerinnen und Unternehmern angesprochen worden; wenn man in einen Betrieb hineingeht, einen Besuch macht, hört man oft quasi ein Dreieck an Kritikpunkten, nämlich die hohen Personalkosten, die hohen Energiekosten und die zu umfassende Bürokratie.
Betreffend Bürokratie hört es sich oft leicht an: Man streicht irgendetwas – einen Bericht –, ein Verfahren wird beschleunigt; aber was bedeutet das im Konkreten? – Dass man wirklich in dieses Verfahren hineingeht und sich Schritt für Schritt alle Anforderungen anschaut, alle Schritte anschaut und überall jene Verbesserungen vornimmt, die das Maximum bedeuten. Das ist uns hier, meine ich, wirklich gut gelungen.
Wir haben auf der einen Seite eine geringere Einstiegshürde in Großverfahren, nämlich die Absenkung der Schwelle von 100 auf 50 betroffene Personen. Damit haben wir bewusst ein Signal gesetzt; dadurch, dass es einen erleichterten Zugang bei den AVG-Großverfahren gibt, kann man nämlich auch mehr Projekte in dieses strukturierte, rasche und transparente Verfahren hereinholen.
Wir haben, zweitens, tatsächlich eine Reduktion von Kosten und von Verwaltungsaufwand erreicht. Kollege Scherak hat das vorhin schon im Detail ausgeführt. Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass wir das Verfahren digitalisiert haben und auch das Thema der Veröffentlichung gelöst haben, nämlich weg von einer aus der Zeit gefallenen Notwendigkeit, dass man in einer Tageszeitung veröffentlicht; in Zukunft haben wir das im RIS. Auch das ist eine deutliche Verbesserung. Wir schaffen schnellere Verfahren und tatsächlich auch eine höhere Planbarkeit, was uns durch die klaren Fristen und auch durch die klare Definition des Abschlusses des Ermittlungsverfahrens gelungen ist.
Was aus meiner Sicht der wichtigste Punkt oder zumindest einer der wichtigsten Punkte ist, der in der Vergangenheit nie gelöst worden und immer in der Kritik gestanden ist: Wir schaffen einen erleichterten Zugang zu nicht amtlichen Sachverständigen. In der Vergangenheit war das oft sozusagen der Flaschenhals: Viele Verfahrensteile waren schon fertig, der Sachverständige, der im öffentlichen Bereich zuständig war, war voll ausgelastet; man musste warten, bis er Zeit hat. Das lösen wir jetzt dadurch, dass eben nicht amtliche Sachverständige leichter hinzugezogen werden können. Wir erwarten uns dadurch schnellere Verfahren, transparentere Verfahren und eben auch, dass parallel mehr Verfahren positiv abgeschlossen werden können.
Insgesamt sollte das wesentlich dazu beitragen, dass wir der Bewerber-, der Betreiberseite wirklich eine andere Erfahrung bieten können, als es in der Vergangenheit war. – Eine schöne Reform, ein deutliches Signal für die Entbürokratisierung und ein wichtiger Schritt für alle Großverfahren: Wir freuen uns als NEOS sehr. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
10.59
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/31
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 270 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig der Fall, daher angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.