RN/21

10.22

Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tageszeitung „Der Standard“ schreibt in ihrer heutigen Onlineausgabe zu unserer Sitzung – ich zitiere –: „Größter Beschluss der Sitzung“ – also unserer heutigen Sitzung – „sind Vereinfachungen bei Großverfahren mit dem Ziel, diese zu beschleunigen.“ Ich darf Ihnen gleich an dieser Stelle präsentieren (ein Schriftstück in die Höhe haltend): Das ist der größte Beschluss der Sitzung, die Vorlage der Bundesregierung zur Änderung des AVG – zwei Seiten, ein Blatt Papier, mehr ist es nicht. 

Bevor meine Nachredner von den Regierungsparteien sich gegenseitig dafür beglückwünschen werden, hier die größte Verfahrensbeschleunigung aller Zeiten beschließen zu wollen, gestatten Sie mir, doch noch drei kritische Punkte anzumerken: 

Erstens: Zu § 44e Abs. 3: Da verlängern Sie die Frist zur Erstellung der Verhandlungsschrift von einer Woche auf zwei Wochen und die Auflagefrist von drei Wochen auf vier Wochen. Das mag ja sachlich alles gerechtfertigt sein, das streite ich gar nicht ab, aber mit einer Verfahrensbeschleunigung, Ihrem hehren Ziel, hat das alles nichts zu tun. – Im Gegenteil.

Zweitens: § 44a der Vorlage: Da ist Ihr Ziel, eine einheitliche elektronische Plattform für Kundmachungen zu schaffen, nämlich das bestehende Rechtsinformationssystem des Bundes hierfür zu nützen. Ich stelle hier die Frage in den Raum: Haben Sie schon einmal von der Elektronischen Verlautbarungs- und Informationsplattform des Bundes gehört? Das ist auch keine Erfindung von mir, das gibt es schon, nämlich in § 5 und § 6 des Bundesgesetzes über die Wiener Zeitung. Das ist nicht irgendein altes Gesetz, von dem man nichts mehr wissen muss, sondern das haben Sie erst vor zwei Jahren hier beschlossen. 

Das heißt also, Ihr Regierungskonzept besteht zusammengefasst darin, nunmehr zwei einheitliche Verlautbarungsplattformen des Bundes betreiben zu wollen, einmal das RIS und einmal dieses EVI. Was ist hier nun die einheitliche elektronische Plattform? Es ist mir aber immer noch lieber, Sie bespielen zwei bewährte Verlautbarungsplattformen, also RIS und EVI, als Sie kommen auch noch auf die Idee, eine neue Plattform zu programmieren, die dann als Millionengrab, wie es das Kaufhaus Österreich beispielsweise war, endet.

Drittens: Welche Einsparungen bringt denn diese Vorlage der Bundesregierung, dieser „Größter Beschluss der Sitzung“, wie die Tageszeitung „Der Standard“ geschrieben hat? – Da rechnen Sie mit ungefähr 170 000 Euro an Einsparungen pro Jahr. Diese Zahlen stammen auch nicht von uns Freiheitlichen, sondern aus Ihrer eigenen wirkungsorientierten Folgenabschätzung. Allein das RKEG, das Sie vor einem Monat hier beschlossen haben, mit dem Sie eine neue Bürokratie im Innenministerium aufbauen und die Unternehmer belasten, kostet uns 7 Millionen Euro im Jahr, also das Vierzigfache an Einsparungen aus dieser AVG-Novelle (das Schriftstück neuerlich in die Höhe haltend), dem größten Beschluss dieser Sitzung. 

Das ist also Ihr Regierungsprinzip: still und heimlich Bürokratie aufbauen, Ausgaben und Aufgaben für das System schaffen, aber minimale Einsparungen im System vornehmen. – Das ist aus meiner Sicht, meine Damen und Herren, keine Regierung, das ist die Simulation einer Regierung. (Beifall bei der FPÖ.)

Warum ist das so? Warum bringen die Einsparungen aus dieser AVG-Novelle nur circa 170 000 Euro pro Jahr? – Weil zurzeit im Schnitt überhaupt nur 28 AVG-Großverfahren pro Jahr anfallen, die ohnehin spezielleren Regelungen unterliegen, wie zum Beispiel dem UVP-G – 28 pro Jahr! Und nur, damit man das einmal in Relation zu den Zahlen setzt – und ich zitiere hier den Jahresbericht des Verwaltungsgerichtshofes, damit man einmal sieht, was denn so die gerichtsanhängigen Verwaltungsverfahren pro Jahr sind –: 267 Verfahren, also das Zehnfache pro Jahr, betreffen allein Fälle zur Straßenverkehrsordnung, 357 Verfahren sind Verfahren zu sozial- und arbeitsrechtlichen Themen, 395 Verfahren pro Jahr sind zu fremdenrechtlichen Themen. Aber Achtung, das sind die Zahlen exklusive der asylrechtlichen Fälle, denn asylrechtliche Verfahren sind im Bericht des Verwaltungsgerichtshofes mit 3 393 Verfahren – allein vor dem Verwaltungsgerichtshof! – gesondert ausgewiesen, und da sind nicht die Belastung, die sich am Bundesverwaltungsgericht ergibt, und die Belastung, die sich am Verfassungsgerichtshof ergibt, miteingerechnet. 

Das heißt, Ihr größter Beschluss dieser Sitzung (das Schriftstück neuerlich in die Höhe haltend) zielt auf 28 Verwaltungsverfahren pro Jahr, die teilweise nicht einmal gerichtsanhängig werden. Sie ignorieren aber gleichzeitig das wirkliche Problem, nämlich die massenhafte Asylzuwanderung, die das Hundertfache an Verfahrensbelastungen verursacht. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, beschließen Sie heute gerne diese Mininovelle zum AVG, aber hören Sie bitte auf, unsere freiheitlichen Gesetzesanträge zu blockieren, nämlich konkret im Verfassungsausschuss unsere Asylverfahrensbeschleunigungsnovelle, damit unsere Höchstgerichte endlich von diesen asylrechtlichen Fällen entlastet werden, und im Innenausschuss unsere Asylstoppnovelle, damit neue Asylanträge in Österreich nicht mehr angenommen werden, da Österreich als Binnenstaat hierfür ja gar nicht zuständig sein kann. Beides wäre eine echte Veränderung des Systems und eine wirkliche Beschleunigung von anhängigen Verwaltungsverfahren – nur einer von vielen Befreiungsschlägen, die unser Land so dringend braucht. (Beifall bei der FPÖ.)

10.27 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Duzdar. – Ihre eingemeldete Redezeit sind 3 Minuten. Bitte, Frau Abgeordnete. 

Die angezeigte Rede ist noch nicht nach § 52 Abs. 2 GOG-NR autorisiert.